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(Erneute) Kleine Anfrage der FDP:

Beharrungsvermögen…

…zeigt die Bundesregierung, wenn sie nach der ertragssteuerlichen Behandlung von Pensionsrückstellungen gefragt wird, und das auch unter dem Gesichtspunkt einer möglichen Verfassungswidrigkeit. Die FDP hat es neulich zum zweiten Mal versucht – und praktisch die gleiche Antwort erhalten wie zuvor. Doch auch für die FDP geht die Sache tiefer.

 

Frank Schäffler, FDP. Foto Dilek Paul, Herford.

Die FDP-Fraktion im Deutschen Bundestag hat das Thema der sogenannten Vollverzinsung gemäß § 233a der Abgabenordnung (AO) i.V.m. § 238 AO aufgegriffen, wonach der Fiskus nach wie vor 6 Prozent Zinsen p.a. für Steuernachzahlungen erhebt – ein Thema, das der BFH wegen eigener Zweifel bekanntlich dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat.

 

Der BFH begründet dies mit der realitätsfernen Bemessung des Zinssatzes, die Art. 3 Abs. 1 GG verletze. Der gesetzlich festgelegte Zinssatz überschreite den angemessenen Rahmen der wirtschaftlichen Realität erheblich, da sich im Streitzeitraum ein niedriges Marktzinsniveaus strukturell und nachhaltig verfestigt habe. Vergangenen Herbst sind FDP und AfD mit Vorstößen zu einer entsprechenden Reform im Bundestag gescheitert.

 

Die FDP-Fraktion hatte nun eine diesbezügliche Kleine Anfrage an die Bundesregierung gerichtet, von der nun auch die Antwort zwischenzeitlich vorliegt. Und Anfrage wie Antwort erfassen auch die Causa Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG: Die FDP fragte hier nach Verfassungsmäßigkeit, nach Handlungsbedarf und nach der Besteuerung von Scheingewinnen (die aba taxierte diese im November auf eine seit 2010 aufgelaufene Größenordnung von 50 Mrd. Euro).

 

Wie schon bei einer ersten, ausführlcheren Anfrage der FDP zum dem Thema im Sommer 2018 sind die Antworten der Bundesregierung kompromisslos und lassen sich diesmal auf zwei Sätze komprimieren:

 

Die Bundesregierung hält den Rechnungszinsfuß für Pensionsrückstellungen gemäß § 6a Absatz 3 Satz 3 EStG auch weiterhin für verfassungsgemäß.“

 

Und mit Blick auf eine Besteuerung von Scheingewinnen und die Konsequenzen darauf:

 

Die Bundesregierung kann dies nicht bestätigen.“

 

Es sei am Rande daran erinnert, dass die Bundesregierung schon vor einem halben Jahrzehnt das Thema 6a auf den „Prüfstand“ hat stellen wollen. Anders als beim Zins, der seitdem noch weiter gesunken ist, passierte hier bis heute nichts.

 

Das ungezogene Kind aus Berlin

 

Bekanntlich geht die Causa 6a nach der Entscheidung des FG Köln vom Oktober 2017 ebenso wie die erwähnte Frage der Höhe der Vollverzinsung nach Karlsruhe (und wird sich dort möglicherweise mit der Frage der nachgelagerten Rentenbesteuerung die Klinke in die Hand geben). Man wird sehen, ob nach der Doppelverbeitragung, die zumindest teilweise Schritt für Schritt in Karlsruhe kassiert werden musste, die Bundesregierung (die hier mit ihrer Unbelehrbarkeit EbAV, Krankenkassen und Arbeitgebern massive Zusatzbürokratie beschert hat), sich erneut wie ein ungezogenes Kind von den Verfassungsrichtern wird vorführen lassen müssen.

 

Da sind wir schon beim übergeordneten Thema. Es geht hier nicht „nur“ um die Höhe eines steuerlichen Zinssatzes, sondern auch um die Frage der Governance an sich. In ihrer Eingangsbemerkung zu ihrer Kleinen Anfrage schreiben die Freidemokraten:

 

Erneut abzuwarten – wie bereits in den Fällen der Grundsteuer oder der Erbschaft- und Schenkungsteuer –, bis das Bundesverfassungsgericht eine aus Sicht der Fragestellenden klar erkennbar verfassungswidrige Regelung widerruft, entspricht nach Ansicht der Fragesteller nicht dem Maßstab, dem der Gesetzgeber genügen sollte.“

 

Dem ist zuzustimmen. In Zusammenhang mit der an Handlungsunfähigkeit grenzenden Beharrlichkeit der Bundesregierung hatte immerhin bereits die Vorsitzende Richterin am BFH, Prof. Jutta Förster, in der Anhörung im Deutschen Bundestag zur Doppelbesteuerung im Januar gemahnt:

 

Wenn der Eindruck entstanden sei, dass es Doppelbesteuerung gibt, dann solle die Politik auch unabhängig von den Gerichten aktiv werden.“

 

Der Autor schrieb nicht nur auf LEITERbAV, sondern schon vor 13 (!) Jahren, damals noch für die dpn, über die mangelhafte Qualität der zeitgenössischen Governance:

 

Der Gesetzgeber hat sich schon des öfteren mit wirtschaftspolitisch und verfassungsjuristisch zweifelhaften Maßnahmen in prekäre Situationen gebracht, aus denen ein Ausweg zu finden für ihn immer schwieriger wird. Besteuerung von Alterseinkommen, Beteiligung der Versicherten an stillen Reserven, Belastung der Betriebsrenten mit Sozialabgaben und bald vielleicht die Ungleichbehandlung der Entgeltumwandlung: Es stimmt nachdenklich, dass in Deutschland nicht Regierung und Gesetzgeber, sondern das Verfassungsgericht – in immer kürzerer Folge – über die Weichenstellung in der Altersvorsorge zu entscheiden hat.“

 

Besser geworden ist seitdem nichts.

 

Die Kleine Anfrage der FDP findet sich hier, die Antwort der Bundesregierung hier.

 

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