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Harmonisierter Pensionsplan hilft IBM bei Übernahmen:

Aus viel mach eins

 

Die IBM hat vor vier Jahren die vielseitige Versorgungslandschaft im Konzern auf ein einheitliches System umgestellt – heute ist dieser IBM VorsorgePlan (IVP) Teil der Geschäftsstrategie – über die bAV hinaus.

 

 

Klaus Spielberg, bei IBM zuständig für Employee Benefits, erläuterte auf der 8. Towers Watson bAV-Konferenz am 14. Oktober in Frankfurt Details und Auswirkungen der Umstellung, die sich zuweilen bis auf Mergers und Acquisitions erstrecken:

 

Vor der Einführung des IBM VorsorgePlans (IVP) hatte der Konzern das Problem, dass übernommene Geschäftseinheiten zum Teil völlig unterschiedliche Pensionszusagen ins Unternehmen mitbrachten, was die Administrationskosten erhöhte. Außerdem war es um die Mobilität zwischen den Einheiten schlecht bestellt. Mit dem neuen System hat IBM dagegen einerseits Kosten gespart und andererseits auch das Langlebigkeitsrisiko verringert, denn der IVP zielt auf Umstellung auf Kapitalzusagen statt Rentenzahlungen ab.

 

 

Klaus Spielberg, IBM, auf der 8. Towers Watson bAV-Konferenz.
Klaus Spielberg, IBM, auf der 8. Towers Watson bAV-Konferenz.

 

 

Über eine Konzernbetriebsvereinbarung wurden 2010 die Rahmenbedingungen zur Ablösung von Fremdzusagen festgelegt. Seit dem Übergang werden die Systeme beitragsorientiert weitergeführt, und übernommene Mitarbeiter können eine Kapitalauszahlung bei Rentenantritt wählen. Die Besitzstandswahrung übernommener Zusagen erfolgt durch die individuelle Berechnung von Beiträgen, damit das zuvor versprochene Versorgungsniveau erreicht wird.

 

Doch es geht um mehr als nur um die bAV, um ihre Kosten oder ihre Administration. Denn erst vor kurzem habe IBM wieder drei Unternehmen mit unterschiedlichen Pensionsplänen übernommen, deren Übergang in einer Protokollnotiz zur Konzernbetriebsvereinbarung festgelegt wurde, so Spielberg in seinem Vortrag in Frankfurt. Das scheint zuweilen von grundsätzlicher Bedeutung bei M&A-Deals zu sein; Spielberg: „In vielen Deals hat dieses System geholfen, dass wir den Zuschlag bekommen haben.“

 

Für die Übertragung ist in den meisten Fällen keine individuelle Zustimmung der Mitarbeiter notwendig, weil die meisten Pensionspläne tarifvertraglich oder über eine Betriebsvereinbarung geregelt werden. Für bestehende Zusagen (inklusive dem Wert von Invaliditäts- oder Hinterbliebenen-Versorgung) wird ein Anwartschaftsbarwert ermittelt plus eine Besitzstandsrente. „Die angestrebte Wertgleichheit mit bestehenden Zusagen über Rentenhöhen zu kommunizieren wäre einfacher, aber ungenauer,“ gab Spielberg zu bedenken. Im Publikum war man sich jedoch während des Vortrages nicht sicher, ob den Mitarbeitern das Prinzip des Barwerts verständlich erklärt werden kann. Spielberg hielt jedoch fest, dass es bis jetzt nur eine einzige gerichtliche Anfechtung bei hunderten Übertragungen gegeben habe. Die Ablösungsberechnung erfolge „mit einer gewissen Gehaltsdynamik“ und unter Umständen mit Sondergutschriften für außergewöhnliche Bonuszahlungen.

 

Im IVP selbst gibt es kein Contribution Matching. Der Mitarbeiter habe aber die Möglichkeit, im Rahmen einer Entgeltumwandlung zusätzliche bAV-Anwartschaften zu erwerben, jedoch ohne zusätzlich Arbeitgeberbeiträge, so Spielberg abschließend.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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