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Aus Behörden und Verbänden

DAV (5.12.22): Höchstrechnungszins: DAV empfiehlt Beibehaltung: Die Deutsche Aktuarvereinigung e.V. empfiehlt, den Höchstrechnungszins in der Lebensversicherung 2024 unverändert bei 0,25 Prozent zu belassen. Auf diesem historisch niedrigen Niveau liegt er bereits seit dem 1. Januar 2022…