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„Die Nummer eins der zusätzlichen Altersversorgung“

Aufgeschlossene Allgemeinverbindlichkeit

 

aba-Jahrestagung, gestern in Berlin: Zum zweiten Mal in ihrer noch jungen Amtszeit ist die Bundesarbeitsministerin vor dem bAV-Parkett aufgetreten. Und blieb durchgängig ministertypisch unkonkret. Zumindest fast.

 

Die bAV ist älter als die gesetzliche Rente, hat nie an Attraktivität verloren und ist mit heute 17 Millionen Berechtigten eine echte Erfolgsgeschichte.“

 

Verhältnismäßig schnell nach ihrem ersten Vortrag am 18. Februar in Berlin sah sich Andrea Nahles nun offenbar veranlasst, ihre grundsätzlich wohlwollende Einstellung zur bAV auch vor der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung zu erläutern – nun, es hätte auch etwas seltsam angemutet, wenn sie es bei dem seinerzeitigen Auftritt bei einem privaten Veranstalter belassen und die aba als Verband ignoriert hätte.

 

Überhaupt: Von Ignorieren kann ohnehin keine Rede sein. Wie ein roter Faden war ihre Rede durchzogen von „aufgeschlossenen“ Gesprächsangeboten und Aufforderungen an Branche, Tarifparteien und vor allem die aba zur Mitwirkung an den kommenden Entwicklungen:

 

Andrea Nahles auf der aba-Jahrestagung am 6. Mai 2014 in Berlin
Andrea Nahles auf der aba-Jahrestagung am 6. Mai 2014 in Berlin

 

Damit die bAV die Nummer eins der zusätzlichen Altersversorgung bleibt, müssen wir sie weiterentwickeln und anpassen. Denn Betriebsrenten sind kostengünstig, bringen gute Erträge und genießen das Vertrauen der Menschen. Und dass wir die bAV stärken wollen, steht – wenn auch knapp – im Koalitionsvertrag. Das klingt banal, aber auch aus Zeitgründen konnten wir dort nicht ins Detail gehen. Umgekehrt ermöglicht es uns gerade diese Knappheit, auch neue Ideen aufzunehmen, und dazu lade ich die aba ein.“

 

Allerdings bat sie um Geduld. Denn ihre Aufgeschlossenheit ist nicht auf die Gegenwart bezogen, sondern auf die Zukunft:

 

Mit Mindestlohn und Rentenreform stößt das Ministerium derzeit an seine Kapazitätsgrenzen. Mit der bAV werden wir uns daher erst im zweiten Halbjahr 2014 beschäftigen können.“

 

 

Ministerin kann grantig

 

Auch auf Europa kam Nahles zu sprechen: „Der Entwurf zur Pensionsfondsrichtlinie macht mir Sorgen.“ Doch wie bereits Vertreter der Vorgängerregierung und wie sie selbst schon im Februar betonte Nahles ihre Absicht, keine Schwächung der deutschen bAV zulassen zu wollen und kündigte Härte an:

 

Da kann ich grantig werden, wenn ich das Gefühl habe, dass das passiert. Im Weißbuch der Kommission klingt das alles gut, wenn die betriebliche Säule gestärkt werden soll. Dann muss das aber auch so umgesetzt werden. Ich zweifele zur Zeit aber daran, dass diese Umsetzung in der Form gelingt.“

 

Man darf auf diese Härte gespannt sein. Schließlich hat der Entwurf der Richtlinie in der Tat (fast) alles, was einer deutschen Arbeitsministerin Sorgen machen sollte.

 

Es sei in diesem Zusammenhang vorsorglich daran erinnert, dass eine Schwächung der deutschen bAV zu verhindern bei der jüngst verabschiedeten Mobilitätsrichtlinie jedenfalls schon mal nicht geklappt hat.

 

 

Große Baustelle KMU

 

Minister aller Ressorts gehen angesichts der Breite ihrer Verantwortungsbereiche in derartigen Vorträgen selten ins tiefe Detail, erst recht, wenn sie so deutlich sagen, dass das betreffende Thema ohnehin erst in einiger Zeit auf der operativen Tagesordnung steht. Doch konkret wurde Nahles zum Ende ihrer Rede dann doch noch, denn ein Gesetzesvorhaben, das derzeit behandelt wird, entfaltet auch Wirkung auf die bAV: das Projekt Mindestlohn und die damit zeitig einhergehende Verabschiedung des Tarifautonomiestärkungsgesetzes. Mit diesem soll die Möglichkeit der Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) von Tarifverträgen sichtlich erleichtert werden, und genau dies betrachtet die SPD-Politikerin nicht zuletzt offenbar als Werkzeug, der nach wie vor nicht zufriedenstellenden Verbreitung der bAV bei kleinen und mittleren Unternehmen abzuhelfen. Konkret geplant ist, die für eine AVE notwendige Bedingung des fünfzigprozentigen Quorums an beteiligten Arbeitgebern durch den Begriff des „öffentlichen Interesses“ zu ersetzen beziehungsweise auf diesen zu beschränken. Entsprechend könnten auch tarifliche bAV-Vereinbarungen leichter und unkomplizierter für allgemeinenverbindlich erklärt werden. Im Juli soll das zustimmungspflichtige Gesetz durch den Bundestag gehen, im September durch den Bundesrat.

 

 

Nicht gesagt ist doch gemeint

 

Als andere Möglichkeit in Zusammenhang mit KMU nannte die Ministerin eine Anpassung des Betriebsrentengesetzes, vermied es dann aber wieder, konkreter zu werden, „da ich heute hier kein neues Fass aufmachen will.“ Auch hier bot sie, wenn auch ohne zu sagen, worum es überhaupt ging, einmal mehr Kooperation an: „Da können wir ins Gespräch kommen.“ Nahles betonte jedoch, dass sie eine solch gesetzgeberische Maßnahme immer nur als unterstützende Ergänzung zu tariflichen Lösungen sehen könne: „Bitte nicht die Last auf die Bundesministerin abwälzen“, mahnte sie. Nicht gesagt, aber gemeint haben mit all dem dürfte sie aller Wahrscheinlichkeit nach was? Richtig: Opting out.

 

Ein Kommentar zu der Rede der Ministerin folgt morgen.

 

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