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Alexander Gunkel im Interview:

Alles auf den Prüfstand

 

SV-Freiheit der Arbeitgeber streichen? Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, findet klare Worte – auch an die Politik, die dann alle Hoffnung auf neue Tarifverträge zur bAV fahren lassen könne.

 

 

Herr Gunkel, aus der CDA kommen Überlegungen, zugunsten einer Abschaffung der Beitragspflicht zur Krankenversicherung die Sozialversicherungsfreiheit auf den Arbeitgeberanteil in der Ansparphase zu streichen. Wie bewerten Sie das?

 

Alexander Gunkel, BDA
Alexander Gunkel, BDA

Der Vorschlag würde gewaltig schaden. Was die Arbeitgeber zusätzlich an Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen zahlen müssten, würde künftig für die bAV fehlen. Steuer- und beitragsfrei vorsorgen zu können ist ein ganz wesentlicher Vorteil der bAV. Das Prinzip, nicht den Aufwand zur Altersvorsorge, sondern erst die spätere Rentenleistung mit Steuern und Beiträgen zu belasten, ist aus Anreizgesichtspunkten ebenso sinnvoll wie erfolgreich. Es wäre fahrlässig, daran etwas zu ändern.

 

 

 

Was dürfte eine solche Maßnahme, so sie denn käme, für die Bereitschaft der Arbeitgeber bedeuten, sich in der bAV zu engagieren, und wie verträgt sich eine solche Idee mit der Absicht des BMAS, über das Sozialpartnermodell die Arbeitgeber zu mehr Engagement in der bAV zu veranlassen?

 

Wenn die bAV für die Arbeitgeber teurer wird, wird das deren Bereitschaft, sich hier zu engagieren, senken. Bei einer neuen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitragspflicht müssten alle betrieblichen und tarifvertraglichen Regelungen zur bAV auf den Prüfstand, weil ihnen dadurch die Kalkulationsgrundlage entzogen würde. Wenn solche Pläne weiter diskutiert werden, braucht die Politik auch nicht mehr auf neue Tarifverträge zur bAV zu hoffen.

 

 

 

Was schlagen Sie vor?

 

Statt Aufwendungen zur bAV zu belasten, sollten tatsächliche Doppelverbeitragungen zur Kranken- und Pflegeversicherung beseitigt werden. Es muss vor allem Schluss damit sein, dass betriebliche Riester-Verträge sowohl in den Anspar- als auch in der Leistungsphase voll mit Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen belastet werden und deshalb unattraktiv sind. Eine solche Korrektur würde vor allem Geringverdienern und Eltern helfen, weil sie besonders von der Riester-Förderung profitieren.

 

 

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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