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Der Koalitionsvertrag zur bAV:

Achteinviertel Zeilen

 

Gestern haben sich die Spitzen der kommenden Großkoalitionäre vorbehaltlich der Zustimmung der SPD-Basis auf ihren Koalitionsvertrag geeinigt. Bezüglich der Altersversorgung erfährt die gesetzlichen Rente einige teure Änderungen, die in den Mainstream-Medien heute ausreichend diskutiert werden. Anders sieht es bei der bAV aus.

 

Jedoch: Über Allgemeinplätze, mit denen zu rechnen war, kommt der Vertragsentwurf nicht hinaus. Mühsam wird man halbwegs konkret nur bei KMU und Europäischer Regulierung. So heißt es im Kapitel „2.3. Soziale Sicherheit“:

 

Die Alterssicherung steht im demografischen Wandel stabiler, wenn sie sich auf mehrere starke Säulen stützt. Deswegen werden wir die betriebliche Altersvorsorge stärken. Sie muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Daher wollen wir die Voraussetzungen schaffen, damit Betriebsrenten auch in kleinen Unternehmen hohe Verbreitung finden. Hierzu werden wir prüfen, inwieweit mögliche Hemmnisse bei den kleinen und mittleren Unternehmen abgebaut werden können. Wir werden auch im europäischen Kontext darauf achten, dass die guten Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersvorsorge erhalten bleiben.“

 

Achteinviertel Zeilen. Mehr zur bAV findet sich auf den 185 Seiten des Vertragsentwurfs nicht.

 

Natürlich gibt es weitere Aspekte (neben der gesetzlichen Rente), welche die betriebliche Altersversorgung als kapitalgedecktes System mittelbar betreffen können, im folgenden Auszüge:

 

Grundsatz: Kein Finanzmarktakteur, kein Finanzprodukt und kein Markt darf in Zukunft ohne angemessene Regulierung bleiben.“

 

Die im Rahmen der europäischen Umsetzung von Basel III vereinbarten strengeren Eigenkapital- und Liquiditätsstandards für Banken müssen in den vorgegebenen Zeitplänen konsequent umgesetzt werden.“

 

Die Bundesregierung unterstützt die auf europäischer Ebene vorgesehene strengere Regulierung des Hochfrequenzhandels. Ebenso tritt die Bundesregierung für eine Eindämmung der Rohstoff- und Nahrungsmittelspekulation ein und befürwortet deshalb insbesondere die Einführung von Positionslimits auf den Rohstoffmärkten. Die europäischen Vorschriften zur Regulierung des Derivatehandels sollen zielgerichtet ergänzt werden, um den transparenten Handel auf geregelten Börsen und Handelsplätzen zu stärken und der Entstehung systemischer Risiken entgegen zu wirken.“

 

In Zukunft muss noch stärker gelten: Gemeinschädliches Handeln von Unternehmen und Managern muss angemessen sanktioniert werden.“

(Anmerkung der Redaktion: Noch stärker? Hört, hört).

 

Wir werden die Einführung der Honorarberatung als Alternative zu einer Beratung auf Provisionsbasis für alle Finanzprodukte vorantreiben und hohe Anforderungen an die Qualität der Beratung festlegen.“

 

Wir wollen eine Finanztransaktionssteuer mit breiter Bemessungsgrundlage und niedrigem Steuersatz zügig umsetzen und zwar im Rahmen einer verstärkten Zusammenarbeit in der EU. Eine solche Besteuerung sollte möglichst alle Finanzinstrumente umfassen, insbesondere Aktien, Anleihen, Investmentanteile, Devisentransaktionen sowie Derivatekontrakte. Durch die Ausgestaltung der Steuer wollen wir Ausweichreaktionen vermeiden. Dabei gilt es, die Auswirkungen der Steuer auf Instrumente der Altersversorgung, auf die Kleinanleger sowie die Realwirtschaft zu bewerten und negative Folgen zu vermeiden sowie zugleich unerwünschte Formen von Finanzgeschäften zurückzudrängen.“

 

Zu dem Entwurf geht es beispielsweise auf den Internet-Seiten der CDU hier.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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