Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Antwort auf Kleine Anfrage der Grünen (II):

44.000 Anwärter, 15.000 Rentner

Seit einigen Jahren schon geben sich Grüne und AfD, zuweilen auch die FDP bei parlamentarischen Kleinen Anfragen zum Pensionswesen die Klinke in die Hand. Erneut wurde die Bundesregierung zur Lage der Pensionskassen befragt – und sagte teils bekanntes, teils neues.

 

Markus Kurth, MdB Buendnis 90/Die Grünen.

Nachdem die Bundesregierung erst jüngst auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion im Deutschen Bundestag zur Lage bei den Pensionskassen Auskunft gegeben hatte, war es nun wieder an den Grünen, Antwort zu erhalten.

 

Die Kleine Anfrage 19/17736 befasste sich zwar vornehmlich mit der BaFin als Institution des Verbraucherschutzes, doch ging es bei sechs Fragen auch hier um die Pensionskassen.

 

Die Grünen und die AfD

 

Die ersten die Pensionskassen betreffenden Fragen der Grünen – nach den Maßnahmen der Bundesregierung, um die Aufsicht angesichts der Schieflagen dreier Kassen zu verbessern, außerdem nach den Gründen für die Schieflagen, den Konsequenzen daraus, und inwieweit die BaFin hier mit welchen Maßnahmen hätte eingreifen sollen – haben eine große Schnittmenge zu den Fragen, die die AfD kurz zuvor gestellt hat. Entsprechend sind die diesbezüglichen Antworten der Bundesregierung bin hin zur Wortwahl deckungsgleich mit ihrer seinerzeitigen Antwort auf die AfD-Anfrage:

 

So verweist sie auf das lang anhaltende Niedrigzinsumfeld und die besonderen Herausforderungen für Pensionskassen, die Zinsgarantien mittel- und langfristig zu erfüllen, weiter auf die (jüngst angepasste) ZZR von 2011 (die Pensionskassen nur teilweise betrifft), das LVRG von 2014, die verbesserten Nachschussmöglichkeiten von 2014, die neue Option eines weiteren Gründungsstocks bei VVaG von 2019 sowie auf das Werben der BaFin bei Arbeitgebern um Nachdotierungen zu den Pensionskassen (zu denen sie bekanntlich niemanden zwingen kann) und die verstärkten Anforderungen an das Risikomanagement im Zuge der Umsetzung der EbAV-II-RL.

 

Außerdem erläuterte die Regierung ihr Vorhaben, Pensionskassen-Zusagen der PSV-Pflicht zu unterwerfen.

 

Gehen wir zu mir oder zu dir?

 

Weiter wollten die Grünen wissen, wie, wie oft und mit welchen Resultaten die BaFin in den letzten fünf die drei prekären Kassen geprüft hat, und welche Maßnahmen die Anstalt in der Folge vorgeschlagen hat.

 

Neben „verstärkter Kommunikation“ der BaFin mit Vorstand, Aufsichtsrat und VA, Abschlussprüfern und Trägerunternehmen nennt die Regierung 17 Prüfungen und Gespräche in den Räumen der jeweiligen Kasse sowie 43 Gespräche in den Räumen der BaFin:

 

Mit der Deutschen Steuerberater-Versicherung – Pensionskasse des steuerberatenden Berufs VVaG gab es 10 Termine, mit der Kölner Pensionskasse VVaG gleich 27, mit der Pensionskasse der Caritas VVaG immerhin deren 23.

 

Die durchgeführten Prüfungen hätten zu teils schwerwiegenden Beanstandungen geführt, teilt die Regierung mit, und die verbleibenden Mängel sind durch die Kassen noch zu beheben, was der BaFin durch Einreichung von Maßnahmen- und Zeitplänen angezeigt worden sei. Die Kassen müssten die Umsetzung der von ihr angekündigten Maßnahmen gegenüber der Aufsicht nachweisen, u.a. ihre Sanierungskonzepte. Neugeschäft zeichnet keine der Kassen mehr, gegenüber der Steuerberater-PK hat die BaFin die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb widerrufen.

 

Gefragt nach den Kürzungen, erklärt die Regierung, dass bei den drei Kassen etwa 44.000 Anwärter und 15.000 Rentner betroffen sind. Sie weiß aber nicht, wie viele der Rentenkürzungen nicht von einem Arbeitgeber ausgeglichen werden (bei der Bonner Kasse dürften es wohl alle sein, das es keine Arbeitgeber gibt). Bei der Caritas-PK sollen die Kürzungen für die Mehrheit der Versicherten zwischen 10 und 30 Prozent liegen.

 

Die Kleine Anfrage der Grünen findet sich hier, die Antwort der Bundesregierung hier.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.