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Kleine Anfrage der AfD (II):

42 Milliarden Euro

Das parlamentarische Instrument der Kleinen Anfrage erfreut sich zunehmender Beliebtheit, um die Bundesregierung in Sachen bAV zu befragen. Auch die AfD macht davon Gebrauch – und wollte eine Kernziffer in der Causa Doppelverbeitragung erfahren.

 

Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage liegt zwar schon seit einigen Wochen vor, doch wie bei der jüngsten Anfrage von Bündnis 90 /die Grünen gilt auch hier, dass sie wegen der Nachrichtendichte im Hebst – vor allem wegen der Umsetzung der EbAV-II-RL und der zahlreichen Herbst-Tagungen – erst jetzt auf LEITERbAV behandelt werden.

 

Zur Erinnerung: Mit einem drei Fragen umfassenden Katalog hatte die AfD ihre erste Kleine Anfrage zur bAV an die Bundesregierung gerichtet. Kernthema waren Kosten und mögliche Umsetzung einer Rückabwicklung von doppelten Beiträgen, die für bAV-Versicherte seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1. Januar 2004 entstehen.

 

Antwort: Die Kosten für eine Rückabwicklung der Doppelverbeitragung von Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge auf Betriebsrenten würde insgesamt 42 Mrd. Euro kosten. Die Antwort der Bundesregierung bestätigt damit Zahlen, die bereits im Handelsblatt berichtet worden waren und auf die sich die AfD bezogen hatte.

 

 

Beiträge auf Kapitalzahlungen außen vor

 

Eingangs teilt die Bundesregierung mit, dass die Beiträge aus Versorgungsbezügen bei versicherungspflichtigen Mitgliedern jährlich rund 5,7 Mrd. Euro erreichen, so zumindest im Jahr 2017.

 

Entsprechend würde eine vollständige Rückabwicklung des GMG zum 1. Januar 2019 die gesetzliche Kranken- und soziale Pflegeversicherung „erheblich belasten und deutliche Beitragssatzanhebungen“mit sich bringen.

 

Valide quantifizierbar seien dabei jedoch nur die Belastungen, die aus der rückwirkenden Erstattung der Anwendung des vollen statt des halben Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge zum 1. Januar 2004 resultieren würden (also sind die Beiträge auf Kapitalzahlungen offenbar außen vor). Die Bundesregierung geht hier in der Summe von den erwähnten 42 Mrd. Euro aus: 37 Mrd. davon in der GKV, 5 Mrd. in der SPV.

 

Für eine Rückerstattung für den Zeitraum von 2004 bis 2018 für die gesetzliche Krankenversicherung nennt sie die Zahl 37 Milliarden Euro. Diese ergibt sich aus der Basis der jährlichen Rechnungsergebnisse zu den Einnahmen aus Versorgungsbezügen für diesen Zeitraum. Dem liegt zudem die Annahme zugrunde, dass allen Betroffenen seit 2004 alle Beitragszahlungen erstattet würden, die über den halben Beitragssatz hinausgingen. Eine Erstattung würde somit der Hälfte aller Einnahmen aus den Versorgungsbezügen entsprechen. Für die soziale Pflegeversicherung würde eine rückwirkende Halbierung des Beitragssatzes seit 2004 eine Erstattung in Höhe von fünf Milliarden Euro fällig.

 

In folgender Tabelle schlüsselt die Bundesregierung die möglichen Belastungen nach Jahren seit auf:

 

Tabelle: Beitragseinnahmen der GKV und SPV aus Versorgungsbezügen seit 2004 und Erstattungsvolumen einer rückwirkenden Halbierung des Beitragssatzes.

Quelle: Deutscher Bundestag. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Bei einer Rückabwicklung müssten die Kosten aus den Beiträgen für die gesetzliche Kranken- und die soziale Pflegeversicherung finanziert werden. Dies hätte nach Angaben der Bundesregierung einen Anstieg des Beitragssatzes für ein Jahr von 2,6 Prozentpunkten der GKV zur Folge. Die soziale Pflegeversicherung würde einmalig für ein Jahr um 0,4 Prozentpunkte steigen.

 

Sollte die Halbierung des Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge dauerhaft sein, müsste der Beitragssatz in der GKV auch dauerhaft um 0,2 Prozentpunkte angehoben werden. Der fortwährende Anstieg der Beiträge für die soziale Pflegeversicherung müsste 0,03 Prozentpunkte betragen.

 

Die Antwort der Bundesregierung findet sich hier.

 

Zwischenzeitlich liegt gar eine weitere Kleine Anfrage der AfD-Fraktion betreffend die bAV vor, und die Antwort auch. LEITERbAV wird so zeitnah berichten wie möglich.

 

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