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Erneute Kleine Anfrage der FDP:

253 und 6a zwischen Legislative und Exekutive

Grüne und FDP sind offenbar auf den Geschmack gekommen. Jedenfalls erfreut sich das parlamentarische Instrument der Kleinen Anfrage zunehmender Beliebtheit, um in der zweiten Säule die Bundesregierung Farbe bekennen zu lassen.

 

Wir erinnern uns: Kurz vor Weihnachten 2017 hatte die Fraktion Bündnis90/Die Grünen im Bundestag das parlamentarische Instrument der Kleinen Anfrage genutzt, um die Bundesregierung umfassend zur Finanzaufsicht zu befragen. Ein Ergebnis war, dass seit 2007 Pensionskassen in sage und schreibe 27 Fällen die Verrentungsfaktoren für künftige Beiträge angepasst hatten.

 

Dann im Mai dieses Jahres, kurz nach der schon ein wenig legendären Pressekonferenz der BaFin, legten die Grünen nochmal nach und wollten Details wissen, namentlich, mit welchen Pensionskassen die BaFin „intensivere Gespräche“ führen will, bei welchen Kassen die „Lage sehr ernst“ sei und bei welchen Kassen die Anstalt auf eine „höhere Kapitalausstattung“ gedrängt habe – alles samt detaillierter Größenordnungen.

 

LEITERbAV hat zwischenzeitlich zu der Antwort der Bundesregierung auf diese Kleine Anfrage berichtet.

 

Kurz darauf folgte die Fraktion der FDP mit einer Kleinen Anfrage, die sich vor allem um den Umgang mit der ZZR bei Lebensversicherern befasste, aber auch nach Gefahren für Pensionskassen fragte.

 

Auch diese Anfrage ist zwar zwischenzeitlich beantwortet, doch liegt der Volltext ebenfalls noch nicht vor.

 

Johannes Vogel, FDP, hier auf der 19. Handelsblatt Jahrestagung bAV im März 2018. Foto: Unger / Euroforum.

Nun hat die FDP-Fraktion erneut zu dem Instrument der Kleinen Anfrage gegriffen, um von der Bundesregierung mehr rund um den bAV-Dauerbrenner 253 HGB versus 6a EStG zu erfahren. Die Oppositions-Abgeordneten wollen nicht nur Größenordnungen erfahren, sondern auch, wie sich die 253er- und die 6a-Rückstellungen entwickeln könnten, ob, wann und wie die Regierung den seit 1982 bei sechs Prozent liegenden steuerrechtlichen 6a-Rechnungszinssatz anzupassen plant, und welche fiskalischen Auswirkungen eine Senkung haben könnte. Die Bundesregierung soll außerdem zur Bewertung des wissenschaftlichen Beirates des Finanzministeriums Stellung beziehen, wonach der Unterschied zwischen dem steuerrechtlichen und dem handelsrechtlichen Rechnungszins realitätsfremd sei.

 

Auch möchten die Freidemokraten wissen, wie die Bundesregierung die Anrufung des Bundesverfassungsgerichtes durch das FG Köln in der Frage des 6a bewertet und wie sie sich in dem Verfahren positionieren werde.

 

Themen der Anfrage sind auch der möglichen Wegfall des Schriftformerfordernisses beim Abschluss der Pensionszusage zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowie die mögliche Abschaffung des Nachholverbots bei Pensionsrückstellungen.

 

Die Kleine Anfrage der FDP findet sich hier.

 

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