Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Vorstandsversorgung im DAX 2016:

253 Millionen CEO-DBO

Der aktuelle Wert der erdienten Pensionszusagen der DAX-Vorstände ist im vergangenen Jahr moderat gestiegen, und die moderne Gestaltung der Zusagen verbessert Transparenz und Steuerung der Pensionsrisiken. Gleichwohl: Mehr Transparenz wäre möglich – sagt eine aktuelle Studie.

 

Der aktuelle Wert der Pensionszusagen für die Vorstandsvorsitzenden der DAX-Konzerne ist im Geschäftsjahr 2016 erwartungsgemäß gestiegen. Er beläuft sich für die CEOs der 30 größten deutschen Unternehmen im Median auf 9,428 Millionen Euro (plus 6,5 Prozent). Dabei reicht die Bandbreite von null bis 43,5 Millionen Euro. Zu diesem Ergebnis kommt die Studie „Vorstandsversorgung im DAX 2016“ von Willis Towers Watson, die auf den Angaben in den aktuellen Geschäftsberichten der 30 DAX-Unternehmen basiert. Soweit ermittelbar, macht die Gesamtsumme der DBO für die DAX-CEOs circa 253 Millionen Euro aus.

 

Der Anstieg ist wie auch sonst im Pensionswesen vor allem durch die Zinsentwicklung getrieben. Der für die Bewertung der Pensionsverpflichtung zugrundegelegte Rechnungszins sank im Median auf nur noch 1,8 Prozent (Vorjahr: 2,5 Prozent). Der jährliche Unternehmensaufwand für die Pensionszusage eines DAX-CEO betrug damit laut Studie im Median 644.522 Euro. Die bAV erreicht einen Anteil von etwa 11 Prozent an den Gesamtvergütungspaketen der Vorstände.

 

Die folgende Grafik gibt einen Überblick über Höhe und Entwicklung der CEO-DBO im DAX:

Quelle: Willis Towers Watson. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Nicht nur die Vergütungen der DAX-Vorstände, auch ihre Altersversorgungsansprüche unterscheiden sich von Unternehmen zu Unternehmen deutlich. Die zugesagte Altersversorgung ist meist mit der Vergütung verknüpft – und diese richtet sich nach Größe, Branche und Geschäftserfolg des jeweiligen Unternehmens“, berichtet Helmuth Uder, Leiter Talents & Rewards bei Willis Towers Watson. Thomas Jasper, Leiter Retirement bei dem Beratungsunternehmen fügt hinzu: „Der ausgewiesene Wert der Pensionszusage hängt darüber hinaus wesentlich von den Einzelheiten der Pensionszusage, der Anzahl der insgesamt geleisteten Dienstjahre sowie dem Alter der Person ab.“ Um die DBO und die Current Service Cost (SCO) gemäß den Rechnungslegungsstandards in der Bilanz offenzulegen, sind bei der Ermittlung zudem weitere, extern vorgegebene Faktoren maßgeblich, wie die Höhe des Rechnungszinses oder die statistische Lebenserwartung.

 

 

Eingeschränkte Aussagekraft der Kennzahlen

 

Gemäß den Bilanzierungsvorschriften wird der Wert von unterschiedlichen Pensionszusagen einheitlich in zwei Kennzahlen ausgedrückt, welche die unterschiedlichen Einflussfaktoren zusammenfassen sowie die Kapitalmarktverhältnisse berücksichtigen und der Vergleichbarkeit dienen sollen. Jasper merkt an: „Die ausgewiesenen Werte liefern einen Anhaltspunkt, bedürfen aber der Interpretation der Berechnungsannahmen und ergänzender Informationen zur Systematik.“ Er führt weiter aus: „Das Kriterium der Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen und zwischen aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren können die anzugebenden Werte aufgrund der Vielzahl und Bandbreite der zu berücksichtigenden Faktoren jedoch nur eingeschränkt erfüllen.“ Auch die Höhe der tatsächlichen Betriebsrentenzahlungen bzw. voraussichtlichen Kapitalbeträge im Alter kann nur mit einem Blick in die Pensionsregelung des jeweiligen Unternehmens detaillierter analysiert werden. Helmuth Uder von Willis Towers Watson ergänzt: „Darüber hinaus lässt sich die Angemessenheit einer Pensionszusage nur im Kontext des gesamten Vergütungspakets beurteilen.“

 

Insofern lässt sich aus den Ergebnissen nicht recht ableiten, ob ein Unternehmen gegenüber seinen Vorständen besonders großzügig ist. Hierzu liefert der – auch einfachere – Blick auf die Gesamtvergütung im Geschäftsbericht jedem Interessierten mehr Aussagekraft. Will man gleichwohl wissen, welche Rolle hier die bAV spielt, gibt folgende Grafik einen Anhalt, denn sie zeigt für jeden CEO u.a. die Höhe seiner DBO, die Anzahl seiner Jahre im Amt, den Versorgungsaufwand 2016 und den Anteil der 2016er-bAV an der Gesamtvergütung:

Quelle: Willis Towers Watson. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Will man isoliert unter Ausblendung der Gesamtvergütung wissen, welche Mittel die einzelnen Unternehmen für die bAV ihrer Chefs aufzuwenden bereit sind, lohnt ein Blick auf den Vergleich der Wertigkeit pro Jahr der Vorstandstätigkeit:

Quelle: Willis Towers Watson. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Mehr ginge – aber kostet

 

Tiefere Analysen der Vorstandsversorgungen wären zwar grundsätzlich möglich, jedoch: „Mehr Transparenz und mehr Vergleichbarkeit könnten durch spezifisch für Ausweiszwecke ermittelte – statt lediglich aus der Rechnungslegung übernommene – Kennzahlen erreicht werden, etwa durch Ermittlung einer 'fiktiven Kostenprämie' zur (Aus-) Finanzierung der zugesagten Pensionsanwartschaft. Die Ermittlung würde jedoch Zusatzaufwand für die Unternehmen bedeuten“, erklärt Jasper.

 

 

De-Risking der CEO-bAV via DC

 

Der Trend zu DC und De-Risking macht offenbar auch vor dem Amt des deutschen CEO nicht halt, zeigt die Studie: Bis vor etlichen Jahren waren zum Beispiel endgehaltsabhängige Pensionszusagen weit verbreitet, welche für die Vorstände eine Rentenzahlung in Höhe von etwa 40 bis 60 Prozent der letzten festen Vergütung vorsahen. Seit einigen Jahren stellen viele Unternehmen – nicht nur für die Vorstandspensionen, sondern auch für die Betriebsrenten der Belegschaft – auf beitragsbasierte Pensionszusagen um.

 

Beitragsbasierte Pensionszusagen stellen den monetären Wert der Jahr für Jahr erarbeiteten Pensionsansprüche in den Vordergrund. So wird auch der Wert für den jeweiligen Mitarbeiter stärker transparent. Zudem unterstreichen solche Pensionszusagen, dass die Altersversorgung ein integraler Bestandteil der Vergütung ist“, betont Jasper. Verfügten im Geschäftsjahr 2012 noch 45 Prozent der Vorstandsvorsitzenden über eine beitragsbasierte Pensionszusage, sind es heute bereits mehr als 60 Prozent. „Für Unternehmen haben beitragsbasierte Pensionszusagen den Vorteil, dass sie eine gute Steuerung der für Pensionszusagen typischen Risiken erlauben“, so Jasper. Hierzu zählen insbesondere die mit Pensionszusagen verbundenen Langlebigkeitsrisiken bei Rentenauszahlung und das Zinsrisiko aufgrund der Volatilität der Kapitalmärkte.

 

Übrigens, den erwähnten DBO-Spitzenwert für alle CEOs im DAX von 43,5 Millionen Euro hält Daimlers Dieter Zetsche. Und ein Unternehmen sticht bezüglich der Altersversorgung seiner Vorstände mit einer ganz besonderen Vorgehensweise heraus: Die Beiersdorf AG erteilt keine Pensionszusagen an Organmitglieder. Ein sicher angenehmer Nebeneffekt: DBO und SCO gleich Null. Ein Fall für das Sozialpartnermodell dürften die sieben Herren im dortigen Vorstand allerdings vermutlich gleichwohl nicht sein.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.