Die Vorstände des Pensions-Sicherungs-Vereins aG haben den Beitragssatz für das Jahr 2017 festgelegt. Überraschungen sind ausgeblieben, die Belastungen halten sich in den üblichen Grenzen.
Der Pensions-Sicherungs-Verein aG hat vorgestern in Köln für das Jahr 2017 einen Beitragssatz von 2,0 Promille (Vorjahr 0,0 Promille) festgesetzt.

Der Satz wird auf die von den Arbeitgebern bis 30. September 2017 gemeldete Beitragsbemessungsgrundlage bezogen. Dabei handelt es sich im Wesentlichen um die abgesicherten Rückstellungen für Betriebsrenten in den Bilanzen der Mitgliedsunternehmen, die sich auf rund 339 Mrd. Euro addieren. Aufgrund des Beitragssatzes von 2,0 Promille müssen die Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr somit circa 678 Mio. Euro aufbringen (im Vorjahr waren es entsprechend dem ungewöhnlichen Beitragssatz 0 Euro).
Im Juli dieses Jahres hatte der PSV im Rahmen seiner ordentlichen Mitgliederversammlung mit der ihm innewohnenden Vorsicht noch einen Beitragssatz etwa in Höhe des langjährigen Durchschnittswertes von 2,8 Promille geschätzt. In den letzten Monaten habe sich der zu finanzierende Aufwand aber günstiger entwickelt als erwartet, ließ der Verein jetzt verlauten.
Im PSV sind derzeit rund 94.800 Unternehmen Mitglied. Rechtsgrundlage ist das Betriebsrentengesetz. Dort ist dem PSV ein Umlageverfahren zur Ausfinanzierung seiner Leistungen vorgeschrieben. Deshalb spiegelt sich die Schadenentwicklung eines Jahres im jeweiligen Beitragssatz wider.
Im Vorjahr hatte der endgültige Satz – erstmals – bei den erwähnten 0 Promille gelegen, 2015 bei 2,4 Promille. Die nun festgelegten 2,0 Promille bewegen sich im Rahmen des langjährigen Durchschnitts.