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BMAS legt Forschungsbericht zur bAV vor:

20 Millionen

 

Laut neuester TNS-Studie hat die Zahl der Anwartschaften in der deutschen bAV seit 2001 um mehr als 30 Prozent zugelegt – ein Zuwachs immerhin im Gleichschritt mit der Beschäftigung.

 

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat gestern den Forschungsbericht „Trägerbefragung zur betrieblichen Altersversorgung 2013“ veröffentlicht. Nach den Ergebnissen der von TNS Infratest im Auftrag des BMAS durchgeführten Befragung der bAV-Träger in den Jahren 2012 und 2013 ist die Zahl der aktiven bAV-Anwartschaften seit den Reformen 2001 von rund 14,6 auf rund 20,1 Millionen bis Ende 2013 gestiegen.

 

Laut Studie entfällt dieser Zuwachs überwiegend auf die Privatwirtschaft (plus 5,3 Millionen) und zu einem geringeren Anteil auf den öffentlichen Sektor (plus 187.000). Innerhalb der Privatwirtschaft ist die Steigerung bei den Pensionskassen am stärksten: Hier ermittelt die Studie zwischen 2001 und 2013 eine Zunahme der aktiven Anwartschaften um 3,4 auf 4,8 Millionen – und damit auf ein Niveau, das fast an das der bestehenden Direktversicherungen von 4,9 Millionen heranreicht und damit nun die Anwartschaften per Direktzusage und U-Kassen mit zusammen 4,6 Millionen hinter sich lässt. Bei den Pensionsfonds bestehen 448.000 aktive Anwartschaften.

 

Rechnet man Mehrfachanwartschaften (beispielsweise wenn Beschäftigte gleichzeitig in einer Direktversicherung und einem Pensionsfonds aktiv versichert sind) heraus, hatten Ende 2013 circa 17,8 Millionen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine Anwartschaft auf eine bAV. Das sind dem BMAS zufolge rund 60 Prozent aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. „Die Zahl derer, die aktuell aktiv bAV betreiben, ist damit allein seit 2011 um über eine halbe Million gestiegen“, schreibt das Ministerium in einer Mitteilung.

 

Der Zuwachs ist passabel, doch für das BMAS kein Anlass, innezuhalten:

 

Obwohl also die Verbreitung der bAV mit dem Zuwachs bei der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Schritt hält, muss sie noch weiter gestärkt werden. bAV muss auch für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Klein- und Mittelbetrieben selbstverständlich werden. Mögliche Hemmnisse für eine stärkere Verbreitung in diesem Bereich müssen erkannt und beseitigt werden. Es wird hierzu seitens der Bundesregierung noch im laufenden Jahr Vorschläge geben.“

 

Die Studie findet sich hier.

 

Hier übrigens ein paar Fakten zur Pensionsdurchdringung in einem befreundeten bAV-Staat.

 

 

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