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SONDERMELDUNG – Gute Nachrichten aus Köln:

0,6 Promille

Die deutsche Wirtschaft scheint – warum auch immer – stabiler als häufig gedacht. Jedenfalls konnte der PSV heute in Köln für 2021 einen Wert nahe dem Rekordminimum festlegen. Dabei waren die Aussichten eigentlich nicht durchgängig rosig.

 

 

Marko Brambach, Vorstand PSV.

Der Pensions-Sicherungs-Verein VVaG hat heute in Köln den Beitragssatz für 2021 auf 0,6 Promille festgesetzt. Das ist der niedrigste Beitragssatz seit 2016 und – erst recht angesichts der Corona-Krise – ein bemerkenswert niedriger Wert. Im Vorjahr lag der Wert bei knackigen 4,2 Promille, und im Mai dieses Jahres taten die Kölner kund, dass sie für 2021 mit einem ähnlich hohen Schadenaufkommen wie im Jahr 2020 rechnen.

 

Im Juli hatte der PSV dann mitgeteilt, dass sich ein moderateres Insolvenzgeschehen und – immerhin – ein Beitragssatz unter dem langjährigen Mittel von 2,8 Promille abzeichnet. Heute Morgen dann die Überraschung mit dem Miniwert 0,6. Der aktuelle Beitragssatz 2021 wird insbesondere durch die sehr günstige Entwicklung der den Verein betreffenden Insolvenzen und damit des Schadenvolumens sowie die erhebliche Auflösung der Rückstellung für Beitragsrückerstattung aus dem Vorjahr positiv beeinflusst, so der PSV zu den Ursachen.

 

Aber: Der PSV geht davon aus, dass sich die entlastenden Effekte, die den außerordentlich niedrigen Beitragssatz in diesem Jahr ermöglichen, im Jahr 2022 nicht erneut in dieser Größenordnung ergeben werden. Gemeint sind wohl besagte RfB, die infolge des Beitragssatzes von 4,2 Promille 2020 bei im weiteren Jahresverlauf zurückgehenden Schäden zu einer freien RfB von fast 360 Mio. Euro geführt hatten.

 

Im einzelnen: Aufgrund des Beitragssatzes von 0,6 Promille und der gemeldeten Gesamt-Beitragsbemessungsgrundlage von 361 Mrd. Euro liegt das Beitragsvolumen der Mitgliedsunternehmen in diesem Jahr bei rd. 217 Mio. Euro (im Vorjahr 1.487 Mio. Euro).

 

Benedikt Koester, Vorstand PSV.

Für die seit 2021 insolvenzsicherungspflichtigen Pensionskassenzusagen beläuft sich der gemäß § 30 BetrAVG festgesetzte Beitrag auf 3,0 Promille der jeweils auf diese entfallenden Beitragsbemessungsgrundlagen. In Höhe dieses Beitrages wird eine Dotierung des Ausgleichsfonds für die neu hinzukommenden Pensionskassenzusagen vorgenommen.

 

RfB hin oder her; bemerkenswert bleibt, wie resilient sich die deutsche Wirtschaft offenbar trotz der Lockdowns präsentiert. Allerdings haben vermutlich auch die umfassenden Staatshilfen ihren Beitrag geleistet – finanziert aus Steuermitteln und Notenpresse gleichermaßen.

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