Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Das BRSG im Bundestag (II):

Zwischenspiel

Die erste Lesung des Gesetzentwurfs zur bAV-Reform im Bundestag ist vorüber, und Ende März wird es eine öffentliche Anhörung im Bundestag geben. Teilnehmer wie Tagesordnung stehen bereits fest.

 

Nachdem es angesichts der neulichen ersten Lesung im Bundestag derzeit danach aussieht, dass an den wesentlichen Grundprinzipen des BRSG nicht mehr gerüttelt werde, wird – bevor es Ende April zur zweiten Lesung kommt – am 27. März ein Zwischenspiel in Form einer öffentlichen Anhörung im BT-Ausschuss für Arbeit und Soziales stattfinden. Der einzige Tagesordnungspunkt der Ausschuss-Sitzung ist eben diese Anhörung, die wiederum zwei Unterpunkte hat:

 

a) Gesetzentwurf der Bundesregierung – Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der

betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze

(Betriebsrentenstärkungsgesetz)“

 

und

 

b) Antrag der Abgeordneten Markus Kurth, Kerstin Andreae, Maria Klein-Schmeink, weiterer

Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Für eine faire und nachhaltige betriebliche Altersversorgung und ein stabiles Drei-Säulen-System.“

 

Fest steht bereits auch schon die Riege der Sachverständigen. An Verbänden und Behörden eingeladen sind:

 

  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB).

  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA).

  • Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung e.V. (aba).

  • Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV).

  • Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV).

 

Auch die eingeladenen Einzelpersonen dürften den meisten auf dem Parkett keine Unbekannten sein:

 

Frank Oliver Paschen.

Marco Arteaga.

 

 

LEITERbAV wird berichten. Doch wer sich persönlich ein Bild machen will:

 

Deutscher Bundestag.

Ausschuss für Arbeit und Soziales.

Öffentliche Anhörung Betriebsrenten.

Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 200, Eingang Paul-Löbe-Haus West.

Montag, 27. März 2017, 14.00 Uhr.

 

Der oben unter b) erwähnte Antrag der Grünen findet sich hier.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.