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Redezeit in der dpn:

Zwischen Zinserfordernis und Nettokapitalanlagerendite

 

Spitzt sich die Lage bei Pensionskassen zu? Und was kann man tun? Zeit, einen Verantwortlichen Aktuar mehrerer bAV-Einrichtungen zu befragen. Mit Rafael Krönung sprach für die dpn Pascal Bazzazi.

 

 

Rafael Kroenung in der dpn.
Rafael Kroenung in der dpn.

Rafael Krönung, Principal bei Aon Hewitt, geht davon aus, dass im deutschen Pensionskassenwesen angesichts der Zinslage weiterhin zusätzliche Zuwendungen der Arbeitgeber zu beobachten sein werden. Wo diese Unterstützung der Arbeitgeber ausbleibt, dürfte es seiner Ansicht nach auch zu Leistungskürzungen kommen. Im Gespräch mit der dpn – deutsche pensions- und Investmentnachrichten, sagte der Verantwortliche Aktuar für vier regulierte Pensionskassen und eine Sterbekasse: „Bleibt uns das derzeitige Zinsumfeld noch länger erhalten, wonach es derzeit aussieht, so werden die durchschnittlich erzielten Nettoanlagerenditen der Pensionskassen weiter sinken. In Abhängigkeit davon, wie langfristig die jeweilige Kasse investiert ist und wie viel Puffer noch besteht, werden Renditen derzeitige Garantien unterschreiten – früher oder später.“ Ob es allen Kassen gelinge, ihre Garantien rechtzeitig vorher soweit abzusenken, dass Fehlbeträge und Unterdeckungen vermieden werden können, dürfe bezweifelt werden, so Krönung weiter. In der Folge stünden dann besagte Nachschüsse sowie Leistungskürzungen.

 

Und inwieweit kann das Asset Management für Entspannung sorgen? Hier gilt wie immer Zweischneidigkeit. Krönung: „Für diejenigen Kassen, die nun höhere Risiken in der Anlage eingehen, um die Chance auf eine höhere Verzinsung aufrechtzuerhalten, besteht immer die Gefahr, dass sich diese Risiken materialisieren und eine Kasse dadurch kurzfristig in Schwierigkeiten gerät.“

 

 

Die Absenkung des Rechnungszinses ist teuer…

 

Krönung taxiert die herrschenden durchschnittlichen Zinsgarantien in den Beständen deutscher Pensionskassen auf circa 3,3 Prozent. Bei einem derzeitigen Zinsniveau der zehnjährigen Bunds von rund null Prozent werde das Dilemma schnell deutlich, denn mit als sicher geltenden Kapitalanlagen ließen sich die Zinserfordernisse bei Weitem nicht mehr verdienen: „Derzeit profitieren noch viele Kassen von ihren Beständen an höherrentierlichen Festverzinslichen, die beim derzeitigen Niedrigzins Marktwertsteigerungen erlebt haben, die diesen Kassen noch über einige Jahre hinweg helfen können.“ Doch je nach Umfang an Neu- und Wiederanlagenotwendigkeit würden die Anlageerträge der Pensionskassen künftig sukzessive sinken.

 

Was tun also? Kurzfristig hülfen nur durch Absenkungen des Rechnungszinses für den Bestand. Das ist das nicht billig: „Das ist sogar teuer. Eine Verminderung des Rechnungszinses um 0,5 Prozentpunkte kann je nach Bestand 7,5 bis 15 Prozent der Deckungsrückstellung kosten.“ Und wo kann das Geld herkommen? Antwort Krönung: „Im günstigsten Fall reichen die noch vorhandenen Kapitalerträge sowie die Hebung stiller Reserven. Ist dies nicht der Fall, sei es für Firmenpensionskassen naheliegend, sich an die ohnehin immer subsidiär haftenden Arbeitgeber zu wenden.

 

 

und geringere Garantien im Future Service wirken nur langsam

 

Die jüngst gesehenen Eingriffe in die Garantieverzinsung für künftige Beiträge bei bestehenden Verträgen wirken die für langjährig gewachsene Pensionskassenbestände nur sehr allmählich und bringen daher nur langfristig Entlastung, rechnete der Aktuar in der dpn am Beispiel einer Kasse mit 100 Millionen Euro Deckungsrückstellung in einem Tarif mit Rechnungszins vier Prozent vor: „Wenn Sie ab einem bestimmten Zeitpunkt das komplette Beitragsaufkommen – sagen wir jährlich circa zwei Prozent der bislang entstandenen Deckungsrückstellung – in einen neuen Tarif mit 1,25 Prozent Garantieverzinsung einbringen, dauert es ab diesem Zeitpunkt noch über zwölf Jahre, bis das mittlere Zinserfordernis dieser Pensionskasse bis auf 3,5 Prozent reduziert ist.“ Es werde in den kommenden Jahren spannend werden, ob alle Pensionskassen eine Lösung für diese Herausforderungen finden.

 

Und der Gesetzgeber? Dieser solle die Pensionskassen vor allem durch mehr aufsichtsrechtliche Flexibilität unterstützen, zum Beispiel bei den Bedeckungsvorschriften oder bei der Möglichkeit, Leistungskomponenten befristet oder dauerhaft aus der Kasse auszulagern und zurück auf die Arbeitgeber zu übertragen, wenn die Unternehmen dies zur Entlastung der Kasse mittragen möchten, meint Krönung. „Frühere Leistungserhöhungen durch Überschussbeteiligungen im Bedarfsfall zurückzunehmen, ohne dass hierdurch die Subsidiärhaftung des Arbeitgebers ausgelöst wird, könnte ebenfalls helfen.“

 

 

Alle Durchführungswege betroffen

 

Wichtig war Krönung zu betonen, dass Pensionskassen nicht singulär von der prekären Zinslage betroffen seien: „Generell ist die Lage angesichts von Niedrigzins und volatilen Märkten bei allen kapitalgedeckten Durchführungswegen schwierig.“ Und egal welcher Durchführungsweg: „Die Erfahrung der Arbeitgeber ist zunehmend, dass die bAV mit erheblichen finanziellen Risiken und Belastungen verbunden und mittlerweile deutlich teurer geworden ist als ursprünglich angenommen.“ Doch sei bei den Pensionskassen die Situation speziell, weil sie jederzeit zu 100 Prozent beziehungsweise gemäß Solvabilitätsanforderungen zu 104 bis 105 Prozent bedeckt sein müssen.

 

Über alle Durchführungswege sei wichtig, für den Future Service vereinfachte und rechtssichere Eingriffsmöglichkeiten für den Fall nachhaltig verschlechterter Rahmenbedingungen zu schaffen, denn wenn Arbeitgeber gezwungen seien, zu teuer gewordene Versorgungszusagen dauerhaft fortzuführen, führe das dazu, dass ihre Bereitschaft sinke, weiteren Teilen der Belegschaft Versorgungszusagen zu erteilen: „Arbeitgeber lassen sich immer seltener auf eine bAV ein, wenn dieses anfangs freiwillige Engagement später in ein System mit Jahrzehnte dauernden Verpflichtungen und erheblichen finanziellen Risiken mündet, das sich nur schwer an geänderte Realitäten anpassen lässt.“ Für einen guten Kompromiss hält Krönung Zielrentenmodelle: „Will man die Bereitschaft der Arbeitgeber zu Versorgungszusagen nicht verlieren und auch nicht akzeptieren, dass bAV-Leistungen nur noch sehr gering ausfallen, ist der Verzicht auf Garantien der einzige Weg – auch im Sinne der Arbeitnehmer.“

 

Das gesamte dpn Interview findet sich als pdf-Download oben hinter dem Foto oder als reiner Text hier.

 

 

 

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