Es war angekündigt, nun ist es amtlich: Einrichtungen der bAV werden weitere zwei Jahre von der Pflicht zum zentralen Clearing befreit. Viel länger geht nicht ohne weiteres.
Am 5. Juni hat die Europäische Kommission einen delegierten Rechtsakt gemäß Artikel 85 Absatz 2 der EMIR-Verordnung angenommen, der die vorübergehende Befreiung von den zentralen Clearing-Anforderungen für Altersversorgungssysteme verlängert, und zwar bis zum 16. August 2017.
Die Maßnahme kommt nicht überraschend. Die Kommission hatte bereits im Februar einen entsprechenden Bericht verabschiedet.
Am 12. März hatte Jonathan Hill, EU-Kommissar für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und Union der Kapitalmärkte und damit auch zuständig für die D 4 (ehem. H 5), schließlich eine entsprechende Absicht in Edinburgh vor der National Association of Pension Funds NAPF, dem britischen Pendant zu deutschen aba, kundgetan. Unter dem Titel „Pensions, investment and Europe: the new agenda“ sagte Hill seinerzeit.
„EMIR therefore provides for a temporary exemption from the clearing obligation for pension funds until August 2015. No possible alternative solutions for the posting of non-cash assets by pension schemes have yet been found. My department is therefore planning to propose an extension of the temporary exemption by another two years. Thereafter the Commission could extend the exemption by another year…“
Noch ein weiteres Jahr Aufschub nach 2017 ist also möglich, aber dann müsste man anders an die Sache rangehen:
„…but any exemption after 2018 would require a legislative change. While it is too early to take a decision, I will be launching a review of the EMIR legislation shortly which will provide an opportunity for reflection. I agree that the ability of CCPs to manage liquidity must be balanced against the need to preserve investment practices of pension funds and I encourage you to make your views heard in that review.“
Die Maßnahme scheint mehr als kosmetisch. Anlässlich des Berichts vom Februar hatte die Kommission geschätzt:
„Würden Altersversorgungssysteme dazu verpflichtet, Barmittel für das zentrale Clearing zur Verfügung zu stellen, könnte dies letztendlich die Renteneinkommen schmälern. Jüngsten Schätzungen zufolge würde eine Clearing-Pflicht für OTC-Derivate die Pensionsfonds jährlich zwischen 2,3 und 2,9 Mrd. EUR kosten und könnte dies [sic] die Renteneinkommen in den nächsten 20-40 Jahren EU-weit um bis zu 3,66 % schmälern.“
Der Bericht vom Februar findet sich hier.
Der delegierte Rechtsakt findet sich hier.