Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Die Grünen wollen es wissen (IV):

Wer genau? Sagen wir nicht. Nicht öffentlich!

Nach den scharfen Worten der BaFin Anfang Mai zur Lage bei deutschen Pensionskassen wollten die Grünen per Kleiner Anfrage von der Bundesregierung Details wissen. Die hat auch geantwortet, aber manches als Verschluss-Sache eingestuft.

 

Wir erinnern uns nach der jüngsten Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion erneut: 

 

Kurz vor Weihnachten 2017 hatte die Fraktion Bündnis90 / Die Grünen im Bundestag per Kleiner Anfrage die Bundesregierung umfassend zur Finanzaufsicht befragt. Ein Ergebnis: Seit 2007 haben Pensionskassen in 27 Fällen Verrentungsfaktoren für künftige Beiträge angepasst hatten.

 

MdB Gerhard Schick, Buendnis 90 / Die Gruenen.

Dann im Mai dieses Jahres, kurz nach der schon ein wenig legendären Pressekonferenz der BaFin, legten die Grünen rund um MdB Gerhard Schick nochmal nach und wollten Details wissen, namentlich, mit welchen Pensionskassen die BaFin „intensivere Gespräche“ führen will, bei welchen Kassen die „Lage sehr ernst“ sei und bei welchen die Anstalt auf eine „höhere Kapitalausstattung“ gedrängt habe – alles samt detaillierter Größenordnungen.

 

Diese Anfrage ist zwar zwischenzeitlich beantwortet, allerdings auf den Seiten des Deutschen Bundestages noch nicht öffentlich gemacht worden. Der LbAV-Redaktion liegt sie jedoch schon vor (zuerst hatte der Berliner Tagesspiegel gestern darüber berichtet). Nicht alle Fragen hat die Bundesregierung so detailliert beantwortet, wie die Fragesteller es gewollt haben dürften (das gilt insb. für die Fragen hach höherer Kapitalausstattung). Im Folgenden wird sich auf die wichtigsten Fragen beschränkt, die substantiell beantwortet worden sind.

 

 

45 Kassen im „intensiven Gespräch“ mit der Aufsicht, davon ist …

 

Eine Kernfrage der Grünen war die nach den Namen der Pensionskassen, mit denen die BaFin „intensivere Gespräche“ führen will.

 

Hier teilte die Bundesregierung zwar mit, das es sich um 45 Kassen handelt (davon neun mit einer Bilanzsumme größer einer Milliarde und 36 mit einer Bilanzsumme kleiner eine Milliarde Euro).

 

Welche Kassen konkret betroffen sind, will die Bundesregierung allerdings unter Verweis auf verfassungs- und wettbewerbsrechtliche Erwägungen öffentlich nicht mitteilen, sondern stellt deren Namen nur in der Geheimschutzstelle des Deutschen Bundestages zur Verfügung, wo sie von den Parlamentariern eingesehen werden können.

 

Versichert sind laut Antwort der Bundesregierung bei den 45 betroffenen Kassen immerhin rund 2,8 Mio. Berechtigte, davon 2,4 Mio. Anwärter und 300.000 Rentner (Anm.: Eine Fehlertoleranz von 100.000 liegt hier offenbar noch innerhalb der Rundungsgrenzen der Bundesregierung). Die Renten der 300.000 Rentner summieren sich den Angaben zufolge auf rund 1,2 Mrd. Euro pro Jahr.

 

Zum Vergleich: Laut den Zahlen von Joachim Schwind gab es in deutschen Pensionskassen 2016 rund 7,8 Millionen Anwärter und 1,3 Millionen Versorgungsempfänger. Die Bundesregierung beziffert in ihrer Antwort die Gesamtzahl der aktiven Anwartschaften in allen Pensionskassen Stand 2015 auf 4,766 Mio..

 

 

… bei zehn die Lage ernst

 

Außerdem fragten die Grünen, bei welchen Kassen die „Lage sehr ernst“ sei. Antwort: zehn Kassen (davon eine mit einer Bilanzsumme größer einer Milliarde und neun mit einer Bilanzsumme kleiner eine Milliarde Euro). Bezüglich der Namen gilt auch hier VS-Vertraulich.

 

Versichert sind in diesen zehn Kassen laut Antwort rund 130.000 Berechtigte, davon 100.000 Anwärter und 300.000 Rentner (hier kam es offenbar zu keinen größeren Rundungsdifferenzen). Die Jahresrenten der 30.000 Rentner summieren sich auf rund 120 Mio. Euro.

 

 

27 + 2= 29

 

Seit der Antwort auf die Kleine Anfrage nach der Kürzung der Verrentungsfaktoren (Future Service) sind zu den seitdem 27 bekannten Fällen zwei weitere hinzugetreten. Abgelehnt hat die BaFin einen solche Antrag bisher noch nie. Im Fall eines VVaG sind seit 2008 Versicherungsansprüche gemäß einer Klausel in der Satzung gekürzt worden.

 

 

Insolvenzschutz für Pensionskassen – ja oder nein?

 

Etwas verschwurbelt ist u.a. die Antwort der Bundesregierung auf die Frage, ob sie ein Sicherungssystem für regulierte Pensionskassen plane. Darauf antwortet sie nur mit dem Hinweis auf die Einstandspflicht des Arbeitgebers sowie auf Aufsichtsrecht und Risikomanagement. Dass es in Pensionskassen Berechtigte gibt, bei denen der entsprechende Arbeitgeber nicht mehr existiert, erwähnt die Bundesregierung nicht.

 

Zum Schluss: Etwas irritierend war die Frage Nr. 12 der Grünen, welche die HGB-Rückstellungsproblematik mit Pensionskassen in Verbindung bringt:

 

Welche konkreten Auswirkungen auf die Rückstellungen hatte die Änderung von § 253 Absatz 2 Satz 1 HGB im Rahmen des Gesetzes zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie seit 2015 jährlich? Wie würde sich die Situation bei einzelnen Pensionskassen, bei denen die Lage sehr ernst ist, darstellen, wenn es diese Änderung nicht gegeben hätte?“ Entsprechend kurz kanzelt die Bundesregierung die Fragesteller hier schlicht ab.

 

Schick, Finanzexperte der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, nahm die Ergebnisse der Kleinen Anfrage zum Anlass einer Forderung nach einer „klaren Verpflichtung für alle Arbeitgeber, kapitalgedeckte Altersvorsorge anzubieten“. Dabei solle ein öffentliches Basisprodukt ohne Gewinnerzielung einen kostengünstigen Standardweg ermöglichen.

 

UPDATE 17. Juli 2018: Die Antwort der Bundesregierung findet sich zwischenzeitlich hier.

 

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