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Tarifliche Altersvorsorge in der chemischen Industrie:

Weit gekommen, aber noch nicht am Ende des Weges

 

Die Chemie-Sozialpartner gehören bis heute zu den Vorreitern bei der Entwicklung tariflicher bAV-Modelle. Lutz Mühl und Anne Augustin erläutern Entwicklung, Status und Perspektive.

 

Anne Augustin, Soziale Sicherung und Sozialrecht, BAVC
Anne Augustin, Soziale Sicherung und Sozialrecht, BAVC

Bereits im Frühjahr 1998 haben die Chemie-Sozialpartner – der Bundesarbeitgeberverband Chemie e.V. (BAVC) und die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie und Energie (IG BCE) – die sozialpolitische Initiative ergriffen und den Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen und Altersvorsorge vereinbart, der die Entgeltumwandlung zu einem zentralen Bestandteil der betrieblichen Altersversorgung (bAV) macht.

 

 

Lutz Mühl, Geschäftsführer BAVC
Lutz Mühl, Geschäftsführer BAVC

Eine bestehende tarifliche Leistung, nämlich der seinerzeitige Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen in Höhe von 936 DM (heute 478,57 Euro), wurde nach Umwandlung in eine tarifliche Einmalzahlung für eine neue und aus Sicht der Tarifvertragsparteien wichtige Verwendungsform geöffnet. Die Chemie-Arbeitnehmer sollten durch den Tarifvertrag die Chance erhalten, durch eine arbeitnehmerfinanzierte bAV ihre Alterssicherung zu verbessern und damit ihren Lebensstandard im Alter in Ergänzung zur gesetzlichen Rente abzusichern. Der Arbeitgeber wurde in die Lage versetzt, seinen Mitarbeitern eine bAV anbieten zu können, ohne materiell belastet zu werden.

 

 

Handlungsbedarf von den Chemie-Sozialpartnern früh erkannt

 

Die Tarifvertragsparteien schlossen den Tarifvertrag über vermögenswirksame Leistungen und Altersvorsorge ab, weil bereits damals absehbar war, dass insbesondere für die jüngeren Mitarbeiter die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung als erster Säule des Alterssicherungssystems allein nicht mehr ausreichen würden, um im Rentenalter einen angemessenen Lebensstandard zu sichern. Ursache hierfür war und ist vor allem der erkennbare demografische Wandel, gekennzeichnet durch steigende Lebenserwartung und sinkende Geburtenzahlen. Diese demografische Entwicklung verschlechtert das Verhältnis von Beitragszahlern zu Rentenempfängern kontinuierlich. Für das Umlageverfahren bedeutet dies, dass entweder die Beiträge drastisch steigen müssen, um das bestehende Rentenniveau zu halten, oder bei konstanten Beiträgen das Rentenniveau deutlich sinken und/oder die Lebensarbeitszeit steigen muss.

 

Auch waren BAVC und IG BCE der Auffassung, dass die arbeitgeberfinanzierte bAV als klassische zweite Säule der Altersversorgung die Defizite der Rentenversicherung nicht allein ausgleichen kann. Die Unternehmen waren und sind bestrebt, die Kosten der Altersversorgung in Grenzen zu halten. Dies nicht zuletzt deshalb, weil die aktiven Belegschaften im Vergleich zu den Pensionären zahlenmäßig ebenfalls eher zurückgehen. Außerdem waren sowohl die steuerlichen als auch die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen der bAV ständig zu Lasten der Unternehmen verschlechtert worden.

 

FAZ BAVC Titel

Daher war und ist aus Sicht der Chemie-Tarifvertragsparteien auch immer noch eine Stärkung der bAV durch Entgeltumwandlung, unterstützt durch tarifliche Regelungen, zur Alterssicherung der Arbeitnehmer notwendig. Sie stellt für die Beschäftigten der chemischen Industrie eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rentenversicherung dar…

 

 

 

 

 

Dieser Text ist ein Auftakt des gleichnamigen Beitrags der Autoren aus dem Buch „bAV 2015 – Im Spannungsfeld zwischen Regulierung, Kapitalmärkten und Demographie“, Ende 2015 erschienen im F.A.Z.-Fachverlag, der FRANKFURT BUSINESS MEDIA GmbH, und herausgegeben von Guido Birkner, Redakteur in eben diesem Verlag, und Pascal Bazzazi, Chefredakteur und Herausgeber von Leiter-bAV.de.

 

Der gesamte Beitrag findet sich hier.

 

 

Die Autoren:

 

Lutz Mühl ist Mitglied der Geschäftsführung des Bundesarbeitgeberverbandes Chemie e.V. (BAVC) und seit 2009 Geschäftsführer für die Bereiche Sozialpolitik, Soziale Sicherung, Europa und internationaler Sozialer Dialog.

 

Anne Augustin ist seit 2006 in der Abteilung Soziale Sicherung und Sozialrecht beim BAVC mit Schwerpunkt auf rechtlichen und tarifvertraglichen Fragen insbesondere zur betrieblichen und tariflichen Altersvorsorge sowie zu Langzeitkonten tätig.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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