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Drei Veranstaltungen zur bAV an einem Tag (I):

Weiß: Arbeitgeberanteil in das Versorgungswerk

Vergangenen Donnerstag traf sich das Pensionsparkett gleich drei Mal, um zur bAV und ihrer Reform zu debattieren, zwei Mal in Frankfurt und ein Mal in Berlin. Von jeder der drei Veranstaltungen greift LEITERbAV einen Vortrag auf. Heute: Peter Weiß beim GDV.

 

 

Reform der betrieblichen Altersversorgung – Gelingt die richtige Weichenstellung?“: Unter diesem Motto hatte der GDV am 29. September in Berlin eingeladen. Unter den Diskutanten auch Peter Weiß, rentenpolitischer Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion.

 

Peter Weiß auf der GDV-Podiumsdiskussion am 29. September in Berlin. Foto: GDV.
Peter Weiß auf der GDV-Podiumsdiskussion am 29. September in Berlin.
Foto: GDV.

In seinem Statements begrüßte Weiß die Eckpunkte der jüngst erfolgten Einigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums der Finanzen (BMF).

 

Die Attraktivität der bAV könne, insbesondere durch den neuen Geringverdienerzuschlag und den Freibetrag in der Grundsicherung, gesteigert werden. Positiv sei weiterhin zu bewerten, dass den Tarifpartnern zusätzliche Handlungsspielräume eingeräumt würden. „Allerdings ist ein zentrales Hindernis, welches Arbeitnehmer von der bAV abhält, nicht ausgeräumt worden“, so Weiß mit Blick auf die volle Beitragspflicht zur Kranken- und Pflegeversicherung in der Rentenphase. Denn wenn ein Arbeitnehmer seine Betriebsrente alleine aus seiner Entgeltumwandlung und ohne Arbeitgeberzuschuss anspart, sei diese dann unter Umständen unrentabel. „Das ist hingegen nicht der Fall, wenn der Arbeitgeber zumindest die bei Entgeltumwandlung seines Arbeitnehmers eingesparten Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung als Zuschuss zur Verfügung stellt“, so Weiß, „und deshalb sollte der bei der Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers auf Seiten des Arbeitgebers eingesparte Sozialversicherungsbetrag zwingend dem Arbeitnehmer als Zuschuss zur bAV zur Verfügung gestellt werden“ – eine Forderung, die er übrigens vor knapp einem Jahr schon auf LEITERbAV erhoben hatte.

 

Viele Arbeitgeber praktizierten dieses bereits heute, so Weiß, doch müsse dies zur gesetzlichen Regel werden.

 

LEITERbAV konnte auf der Veranstaltung nicht anwesend sein. Mehr Statements und Positionen der Teilnehmer – darunter Karsten Tacke (Gesamtmetall), Judith Kerschbaumer (ver.di) und Markus Kurth (MdB Bündnis90 /Die Grünen) – sowie der Dissens vor allem in der Frage der Arbeitgeberhaftung finden sich bei in der Berichterstattung des DIA hier.

 

Auch der GDV selbst hat einen Bericht zu der Veranstaltung online gestellt.

 

Fazit bleibt aber weiterhin in Sachen bAV-Reform: Manches zeichnet sich deutlich ab, aber nichts Genaues weiß man nicht.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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