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80. aba-Jahrestagung (IV) – Impressionen im Stakkato:

Von boLZ und Mindesthöhen, bAV-Headlines, BMF-Schreiben und Insolvenzen

Heute auf LEITERbAV weitere Impressionen der Vorträge von der aba-Jahrestagung, die Ende vergangener Woche in Berlin stattgefunden hat – wegen der Dichte der Informationen ebenfalls in Kurzform.

 

Peter A. Doetsch, Dr. Doetsch Spezialkanzlei für bAV: „Werthaltigkeit ist gefährdet bei Leistung kleiner 50% Beitragssumme“

 

Peter Doetsch.

+++ BAG-Urteile vom 30. August 2016 bringen Klarheit zur boLZ-Systematik +++ Mindesthöhe der Anwartschaft muss bei Umwandlung des Beitrags feststehen +++ keine BAG-Aussagen zur Mindesthöhe +++ Wortlaut der Definition der bolZ in Abgrenzung zur BZML sowie BAG-Rechtsprechung zur Entgeltumwandlung sprechen gegen Mindestleistung in Höhe der Beitragssumme +++ wegen Rechtsprechung von BAG und EuGH sollte Anwartschaft aber „werthaltig“ sein +++ Werthaltigkeit ist gefährdet bei Leistung kleiner 50% Beitragssumme, siehe EuGH-Urteil zu Art. 8 RL 2008/94/EG +++

 

 

Andreas Wimmer, Vorstand Allianz Lebensversicherungs-AG und Leiter der aba-Fachvereinigung Direktversicherung: „Lösungen zur Umsetzung des Förderbeitrags für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen bereits entwickelt“

 

Andreas Wimmer, Allianz.

+++ BRSG als Chance für die Verbreitung nutzen +++ vielfältige Förderinstrumente +++ Detailanalysen belegen: durch BRSG wird bAV für alle Zielgruppen noch attraktiver +++ Markt hat bereits Lösungen für die Umsetzung des Förderbeitrags für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen entwickelt (§100) +++ verpflichtender Zuschuss des Arbeitgebers zur Entgeltumwandlung ist mit einer Reihe von Detailfragen verbunden (vertieft durch den Vortrag von Prof. Ulbrich) +++ Akteure sind um praktikable Lösungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Umsetzung des Zuschusses bemüht +++ Freibetrag zur Grundsicherung beseitigt nicht zuletzt auch eine psychologische Hürde zum Abschuss einer bAV +++ entgegen mancher Headlines: bAV in Deutschland hat guten Stand und dank diverser Sicherungsmechanismen zudem hohes Sicherungsniveau +++

 

 

Thomas Hagemann, Chefaktuar Mercer Deutschland: Späteheklauseln bei kollektiver Bewertung ohne Einfluss auf steuerlichen Teilwert“

 

Thomas Hagemann, Mercer.

+++ FG Köln: Festhalten an Rechnungszinsfuß von 6% ist willkürlich und damit verfassungswidrig. Nun muss BVerfG entscheiden +++ Bei Übertragung auf Pensionsfonds darf auch bei vertraglichen Index- oder Tarifanpassungen ein Rententrend von 1% p.a. eingerechnet werden +++ dieser Beitrag darf um pauschalen Sicherheitszuschlag von 5 bis 7% erhöht werden +++ Späteheklauseln haben bei kollektiver Bewertung keinen Einfluss auf steuerlichen Teilwert +++ Volatile Zinssätze, die die Versorgungsleistungen beeinflussen, fließen nach Stichtagsprinzip mit ihrem Stand am Bilanzstichtag in steuerlichen Teilwert ein +++ BMF-Schreiben vom 9. Dezember 2016: Für die Klarstellung, dass der BAG-Rechtsprechung zum PA 65 gefolgt wird, reicht schriftliche Bekanntgabe

 

+++ Bei U-Kassen können betroffene Anwärter ohne schriftliche Klarstellung nicht in Berechnung der zulässigen Zuwendungen und des zulässigen Kassenvermögens einbezogen werden +++ BMF-Schreiben vom 30 November 2017: Werden Verpflichtungen im selben Wirtschaftsjahr übernommen und abgegeben, kommt es nicht zu Aufwandsverteilung +++ werden Betriebsübergang und Schuldbeitritt für Past Service gleichzeitig vereinbart, so gehen diese Verpflichtungen wirtschaftlich gar nicht erst über, so dass es auch hier nicht zu einer Verteilung kommt +++

 

 

Stefan Birkel, Senior Consultant, und Carsten Hölscher, Partner bei Aon: „Treuhandvertrag sollte auch Phase nach Eintritt des Sicherungsfalls ausreichend konkret und praxistauglich regeln.“

 

Carsten Hoelscher, Aon.

Praxisbericht einer Insolvenzabwicklung +++ vor Eintritt des Sicherungsfalls standen Bilanzierung und Insolvenzfestigkeit im Vordergrund +++ Treuhandvertrag hat diese Ziele voll erfüllt +++ während der Abwicklung tauchten ungeklärte Abwicklungsfragen auf, unnötiger Zeitaufwand und Risiken waren die Folge +++ Vorgehensweise wurden in enger Abstimmung mit PSV, den Gesicherten und ehemaligem Treugeber geklärt +++ Rentenzahlungen und Anwartschaften wurden kapitalisiert und abgefunden +++ Erkenntnis aus der Praxis: Treuhandvertrag sollte auch Phase nach Eintritt des Sicherungsfalls ausreichend konkret und praxistauglich regeln +++ notwendige Regelungsgegenstände: Administration, Bewertung, Kapitalanlage, Datenschutz und Kosten der Abwicklung +++

Die zwischenzeitlich auf LEITERbAV erfolgte Berichterstattung zur 80. aba-Jahrestagung am 3. und 4. Mai 2018 in Berlin:

 

26. April: Szene trifft sich in Berlin

 

 

2. Mai: „Deutschlandrente nicht praxistauglich“

 

 

7. Mai: „Nutzt die Macht zur Gestaltung“

 

 

8. Mai: Von boLZ und Mindesthöhen, bAV-Headlines, BMF-Schreiben und Insolvenzen

 

 

9. Mai: Von internen DFW vs. rBZ, von US-GAAP vs. rBZ und von der Kirche im Dorf

 

 

14. Mai: Von kurzer Vola und langer Anlage, von CARL und von Attraktivität

 

 

16. Mai: Von Enttäuschungen und Erwartungen, von Herkules und Zielkonflikten

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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