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Im Januar in Erfurt:

Von 60 auf 63! (III)

 

Der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichtes hatte im Januar einmal mehr über Streitfragen zum Renteneintritt zu entscheiden und dabei beide Vorinstanzten kassiert. Nun liegen die Urteilsbegründungen vor.

 

 

Im Januar hatte Leiter-bAV.de beispielhaft Einzelheiten zu dem Verfahren mit dem Aktenzeichen 3 AZR 894/12 veröffentlicht.

 

Das BAG hatte in der Frage zu den Voraussetzungen für den Bezug einer Betriebsrente ab Vollendung des 60. Lebensjahres und der Auslegung einer Versorgungsordnung schließlich der Revision statt- und damit der der beklagten Arbeitgeberin Recht gegeben. In 13 weiteren Parallelverfahren hat der Dritte Senat die Klagen ebenfalls abgewiesen.

 

Das BAG schreibt nun in der Urteilsbegründung zu dem parallelen Verfahren 3 AZR 897/12 die beiden Leitsätze:

 

1. Ein im Wege der Gesamtzusage erteiltes Versorgungsversprechen ist regelmäßig dynamisch.

 

2. Verspricht der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer eine Gesamtversorgung, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die Betriebsrente erst beansprucht werden kann, wenn gleichzeitig eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird.

 

Dienstsitz des BAG in Erfurt. Bild: BAG
Dienstsitz des BAG in Erfurt. Bild: BAG

 

Drei Urteilsbegründungen in dieser Frage finden sich im folgenden:

 

3 AZR 894/12

 

3 AZR 897/12

 

3 AZR 899/12

 

Eine Analyse der Urteile durch Professor Reinhold Höfer erfolgt in Kürze auf Leiter-bAV.de.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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