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Betriebsrentenstärkungsgesetz:

Vier Baustellen und viel Zurückhaltung

Laut einer aktuellen Umfrage reagieren viele Pensionskassen zurückhaltend auf die bAV-Reform. Zwei Drittel erklären gar explizit, keine Tarife ohne Garantien zu planen. Europäische Regulierung, BaFin-Vorgaben und Niedrigzinsumfeld genießen dagegen mehr Aufmerksamkeit von den EbAV.

 

Pensionskassenvertreter stehen dem BRSG offenbar tendentiell zurückhaltend gegenüber. Dies zeigt eine aktuelle Umfrage von Willis Towers Watson unter 23 Pensionskassen mit einer Bilanzsumme von insgesamt mehr als 36 Milliarden Euro.

 

Nur gut ein Fünftel (22 Prozent) der von WTW befragten Kassen sehen das BRSG als eine wichtige strategische Herausforderung, und rund ein Viertel halten es für eine Chance für ihre eigene EbAV, während fast zwei Drittel darin weder Chance noch Risiko sehen.

 

Wie die Umfrage weiter ermittelt, erwartet die Hälfte (52 Prozent) der befragten EbAV keine Auswirkungen des Gesetzes für die eigene Einrichtung. Nur ein Drittel plant, konkret einen Tarif ohne Garantien einzuführen, während knapp die Hälfte diese Möglichkeit, die erst durch das BRSG in Deutschland neu eingeführt werden wird, explizit ablehnt.

 

Laut Angaben von WTW betreiben allerdings 30 Prozent der im Rahmen der Studie befragten Pensionskassen ohnehin kein aktives Neugeschäft mehr.

 

 

Zurückhaltung bei Unternehmen wie bei EbAV

 

Reiner Schwinger. Willis Towers Watson.

Für Unternehmen, die ihren Mitarbeitern noch gar keine bAV zur Verfügung stellen, bietet das Gesetz, das am 7. Juli auf der Agenda des Bundesrats steht, positive Impulse. Hingegen holt es die Unternehmen, die bereits eine bAV anbieten, noch nicht so recht ab“, berichtet Reiner Schwinger, Head of the Northern Europe Region von Willis Towers Watson. „Dies hat sich bereits in einer Umfrage unter Unternehmen im März gezeigt und die Aussagen der Pensionskassen, die ja eine bestehende bAV für einzelne Unternehmen oder für Branchen durchführen, bestätigen dieses Bild“, so Schwinger. „Die Durchschlagskraft des neuen Gesetzes wird im Wesentlichen davon abhängen, ob es gelingt, mit dessen heute noch vorhandenen Widersprüchlichkeiten umzugehen und inwieweit die Tarifparteien auf das neue Angebot einsteigen.“

 

 

Regulierung und Niedrigzins als wichtigste Herausforderungen

 

Der Umfrage nach bereiten europäische Regulierungsanforderungen den Pensionskassen deutlich mehr Kopfzerbrechen als die bAV-Reform. „Die Debatte um Solvency II in der bAV ist zwar vom Tisch, aber das lange und mühevolle Ringen um eine sachgerechte Regulierung – und damit auch die Sorge vor neuen überzogenen Regulierungsinitiativen – bleibt allen Einrichtungen der bAV sicher noch lange in unguter Erinnerung“, vermutet Schwinger. Auch die eng gefassten nationalen aufsichtsrechtlichen Anforderungen mit Blick auf Berichtswesen und Stresstests machen den Pensionskassen mehr zu schaffen. Bei den jüngsten BaFin-Stresstests waren acht der 123 getesteten Pensionskassen durchgefallen.

Abb. 1: Die wichtigsten strategischen Herausforderungen für Pensionskassen (neben dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld). Quelle: Umfrage von Willis Towers Watson. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Auf der operativen Ebene sehen Pensionskassenvertreter vor allem eine kostengünstige Kapitalanlage und das Asset-Liability-Matching sowie notwendige Modernisierungen der IT-Infrastruktur als wichtigste Themen an. „Im Niedrigzinsumfeld bei schmalen Renditen rücken – nicht überraschend – die Kostenblöcke für den normalen bAV-Betrieb stärker in den Fokus“, so Schwinger.

Abb. 2: Die wichtigsten operativen Herausforderungen für Pensionskassen (neben dem anhaltenden Niedrigzinsumfeld). Quelle: Umfrage von Willis Towers Watson. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Schließlich muss eine EbAV auch verwaltet werden. Und wer steht an der Spitze der Rangliste der belastenden Aufgaben der Administration unter den befragten Kassen? Die Aufsicht.

Abb. 3: Die belastenden administrativen Aufgaben für Pensionskassen. Quelle: Umfrage von Willis Towers Watson. Grafik zur Volldarstellung anklicken.

 

Vier Baustellen für Pensionskassen

 

Schwinger betont: „Auch nach der bAV-Reform bleiben für Pensionskassen vier wesentliche Baustellen erhalten.“ Diese beschreibt er wie folgt:

 

1. Bestände managen: Die Pensionskassen müssen auch in einem schwierigeren Kapitalmarktumfeld die Kapitalausstattungsvorschriften erfüllen.

 

2. Kosten managen: Dabei werden Pensionskassen in Zukunft stärker auf integrierte Verwaltungs- und Kommunikationsplattformen setzen.

 

3. Haftungsrisiken managen: Das betrifft die Haftung aus Garantien und – auch bei Tarifen ohne Garantie – die Haftung aus arbeitsrechtlichen Risiken und treuhänderischen Pflichten.

 

4. Mit den Bruchstellen des Systems zurechtkommen: Die Inkonsistenzen zwischen Steuer- und Abgabenrecht, aber auch das in Bezug auf die bAV inkonsistente Arbeitsrecht packt die Reform nicht an – hier besteht weiterer Reformbedarf.

 

Fazit von LEITERbAV: Dass die bAV mit dem neuen Gesetz zum Selbstläufer wird, erwartet wohl niemand. Dazu sind derzeit zu viele Fragen noch offen, und dazu sind von der Politik – vor allem aus fiskalischen Gründen – zu viele Hemmnisse nicht angefasst bzw. partiell noch vertieft wordenWichtige neue Impulse wird die Reform trotzdem bringen, und das erfordert auf Seiten der EbAV nicht unbedingt breite Teilnahme. Man beachte bei der Bewertung der Umfrageergebnisse also, dass der Kuchen des Sozialpartnermodells ohnehin nur auf die verhältnismäßig wenigen, am Ende von den Tarifparteien mandatierten Einrichtungen verteilt werden wird – und hierzu sollten sich genügend Anbieter finden lassen. Wenn die Umfrage ermittelt, dass ein Drittel der Kassen das Angebot einer rBZ plant, reicht das aus. Auch der Redaktion sind einige Kassen bekannt, die sich bereits auf das Angebot der reinen Beitragszusage vorbereiten.

 

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