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Neulich in Karlsruhe – BGH zur VBL:

Urteile liegen vor

 

Der BGH hat im März die Startgutschriftenregelung der VBL für rentenferne Versicherte in der Zusatzversorgung der Angestellten und Arbeiter im öffentlichen Dienst erneut als unrechtmäßig eingestuft. Nun liegen die Urteile vor.

 

 

Gegenstand des Verfahrens, das am 9. März vor dem IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs verhandelt wurde, war die Frage, ob die nach dem ablehnenden Urteil des BGH aus dem Jahr 2007 neu eingeführte, mittlerweile fünf Jahre alte Neuregelung der Startgutschriften mittels Vergleichsberechnung rechtmäßig sei. Dies ist nach Auffassung des Senats nicht der Fall.

 

Die Urteile liegen zu den Verfahren IV ZR 9/15 und IV ZR 168/15 liegen mittlerweile vor.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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