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Hans H. Melchiors im Interview:

„U-Kassen haben Auskunftspflichten weitestgehend erfüllt.“

Im Interview erläutert der PSV-Vorstand, ob und wie sich der jüngst kommunizierte Beitragssatz für das Jahr 2013 noch ändern kann – und warum dies vermutlich nicht der Fall sein wird.

 

 

 

Hans Melchiors, Vorstand PSV
Hans Melchiors, Vorstand PSV
Herr Melchiors, letzte Woche hat der PSVaG den Beitragssatz für 2013 bekannt gegeben. 1,7 Promille ist ja erneut ein eher entspannter Wert. Theoretisch kann sich bis Jahresende daran noch etwas ändern, praktisch aber kaum. Woran liegt das?

Der jetzt festgelegte Beitragssatz ist das Ergebnis der Kalkulation des erforderlichen Beitrages im Verhältnis zur Gesamtbeitragsbemessungsgrundlage basierend auf den Erkenntnissen, die wir bis Mitte Oktober 2013 gewonnen haben. Darin berücksichtigt sind alle bereits bekannten Schadenfälle sowie eine Schätzung der in den letzten zweieinhalb Monaten des Jahres vermutlich noch neu hinzukommenden Verpflichtungen. Abweichungen können entstehen, wenn zum Beispiel eine bereits angemeldete Insolvenz nicht mehr in 2013 eröffnet wird, oder eine uns bis zur Beitragssatzfestsetzung unbekannte Insolvenz noch in diesem Jahr eröffnet wird. Unsere Fachabteilungen, die sich mit dieser Kalkulation beschäftigen, haben die Erfahrung aus vielen Jahren und kalkulieren kaufmännisch vorsichtig.

 

Sie müssen also verschiedene Kalkulationen und Schätzungen vornehmen. Das betrifft ja auch die Kapitalanlage, richtig?

Ja, auch in der Kapitalanlage gehen wir so vor. Die sicheren Einnahmen aus Zinsen kalkulieren wir beitragsreduzierend ein. Mögliche Zuschreibungen und Ausschüttungen beurteilen wir erst am Jahresende, wenn sie sich denn als realisierbar erwiesen haben.

 

Und wenn Sie sich verschätzen, nach oben oder nach unten? Was passiert bei Überdeckungen, was bei Fehlbeträgen? Und haben Sie eine Sicherheitsmarge?

Bei einer Bilanzsumme von rund vier Milliarden Euro kann naturgemäß Mitte Oktober keine hundertprozentige Genauigkeit sichergestellt werden. Eine Unterdeckung ist sehr unwahrscheinlich und müsste durch außergewöhnliche Ereignisse bedingt sein. Soweit Überdeckungen entstehen, werden diese satzungsgemäß zur Ermäßigung der Beiträge für das Folgejahr verwendet. Der Posten ist in der Bilanz als RfB, also Rückstellung für erfolgsabhängige und erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung, zu erkennen.

 

Dieses Jahr kommen dann noch einmal noch die 1,5 Promille aus dem Arcandor-Schadenjahr 2009 obendrauf?

Ja das ist richtig. Resultierend aus der Anwendung des sogenannten Glättungsverfahrens wird dieser im Jahr 2009 festgesetzte Beitragsteil 2013 letztmalig zusätzlich für die Unternehmen fällig, die 2009 insolvenzsicherungspflichtig waren. Damals wurde erstmals von der gesetzlich möglichen Glättungsregelung Gebrauch gemacht, da ansonsten für 2009 der volle Beitragssatz von 14,2 Promille fällig gewesen wäre. Um dieses zu vermeiden, wurden 6 Promillepunkte gleichmäßig auf die Jahre 2010 bis 2013 verteilt.

 

2009 erging das Hamburger Urteil zur Auskunftspflicht der Unterstützungskassen, und in der Folge war ein starker Anstieg der Mitgliedsunternehmen zu erkennen. Ist dieser Prozess abgeschlossen?

Die Unterstützungskassen haben seither weitestgehend ihre Auskunftspflichten erfüllt und ihre Trägerunternehmen entsprechend informiert. Ebenso hat die Mehrheit der Trägerunternehmen mit insolvenzsicherungspflichtiger betrieblicher Altersversorgung die Meldungen an den PSVaG nachgeholt. Deshalb steigt die Mitgliederzahl jetzt nur noch moderat an.

 

Hans H. Melchiors:

Seit 2011 ist er nun neben Hermann Peter Wohlleben Vorstand des Pensions-Sicherungs-Vereins VVaG in Köln. Zuvor kannte man Hans H. Melchiors lange Jahre als Vorstand bAV der Volksfürsorge-Gesellschaften, leitender Mitarbeiter der HVB Gruppe und Vorstand HVB Pensionsfonds und Chemie Pensionsfonds und leitender Mitarbeiter der Condor Versicherungsgruppe. Hinzu trat 2008 ein kurzes Zwischenspiel als bAV-Vorstand der HanseMerkur Gruppe. Im „heißen Herbst“ des PSV, nämlich als 2009 zum Entsetzen vieler nach der Arcandor-Pleite ein Beitragssatz von 14,2 Promille verkündet werden musste, war er also noch nicht an Bord. Doch mit „heißen Herbsten“ kennt er sich trotzdem aus: Als junger Mann diente der heute 59-jährige Ökonom in den 70er Jahren – und damit auch auf dem Höhepunkt des RAF-Terrors im Herbst 1977 – als Personenschützer im Bundesgrenzschutz und war unter anderem für Leib und Leben des seinerzeitigen Bundeskanzlers Helmut Schmidt verantwortlich.

 

 

Das Interview führte Pascal Bazzazi.

 

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