Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

53 in Brüssel:

TTYPE fragt Renten-Experten

 

Am 29. Oktober 2015 fand in Brüssel das dritte Expertentreffen des Projekts Track and Trace Your Pension in Europe (TTYPE) statt. Peter Gramke berichtet.

 

Peter Gramke. SOKA-BAU.
Peter Gramke.
SOKA-BAU.

Das aus Vertretern von mittlerweile sieben europäischen Pensionsanbietern bestehende Projektteam evaluiert noch bis Mitte des nächsten Jahres im Auftrag der Europäischen Kommission, ob und wie ein europäischer Rentenaufzeichnungsdienst (European Tracking Service, ETS) entwickelt werden könnte. Die Kommission sieht ein ETS als einen Beitrag zur gesteigerten, grenzüberschreitenden Arbeitsmobilität.

 

Bereits im März diesen Jahres wurde nach Abschluss der ersten Projektphase vom damaligen Projektteam die Machbarkeitsfrage grundsätzlich positiv beantwortet. Zahlreiche Beispiele aus den Niederlanden, Dänemark, Schweden, Finnland und anderen europäischen Ländern zeigen, dass ein Rentenaufzeichnungssystem wenigstens auf nationaler Ebene möglich ist, also ein National Tracking Service (NTS). Zusammen mit den zusätzlich evaluierten IT- und (datenschutz-) rechtlichen Rahmenbedingungen spricht vieles für eine Machbarkeit auch auf europäischer Ebene.

 

Die sieben Vertreter des TTYPE-Projektteams.
Die sieben Vertreter des TTYPE-Projektteams.

 

In dem Termin am 29. Oktober ging es um Governance der Betreibergesellschaft und Finanzierung des ETS: Wer sollte idealerweise eine solche Non-profit-Organisation besitzen? Mit welchen Kosten für Gründung, IT-Entwicklung, Anbindung von nationalen Rentenaufzeichungsdiensten und laufenden Betrieb wäre zu rechnen? Welche Finanzierungsquellen stünden einem ETS dafür zur Verfügung? Welche Mitgliedsbeiträge bzw. Nutzungsgebühren wären Pensionsanbieter bereit zu tragen, um ihren Mitgliedern und Rentenempfängern eine europaweite Statusinformation zukommen zu lassen?

 

Gerade die letzte Frage ist aus deutscher Sicht von besonderem Interesse: Die im Wesentlichen als freiwillige Sozialleistung ausgestaltete bAV leidet mit jeder weiteren Kostenbelastung unter sinkendem Arbeitgeberinteresse. Außerdem sind klassische EbaV Non-Profit-Organisationen. In diesen belasten Kosten in der Regel die Rentenanwärter und -empfänger. In Deutschland existiert im Gegensatz zu vielen Nachbarstaaten kein nationaler Rentenaufzeichnungsdienst. Da die deutsche Landschaft mit ihren fünf Durchführungswegen sehr zersplittert ist, lässt sich auch keine aus europäischer Sicht „einfache“ Lösung durch Entwicklung eines deutschen NTS und dessen Anbindung an das ETS erkennen.

 

 

So vielfältig, die Bedingungen, so vielfältig die Anforderungen

 

So vielseitig wie die europäischen Altersversorgungssysteme fielen die Antworten der Experten aus, die alle drei Säulen der Rentenversorgung sowie Aufsichtsbehörden, Arbeitgeber, Arbeitnehmer, nationale Trackingsysteme und sogar IT-Dienstleister repräsentierten:

 

Zur Governance-Struktur merkten die Experten an, dass nicht nur die NTS und die sogenannten Pension Provider (also alle Akteure, die aktiv Betriebsrentenzusagen administrieren) Beachtung finden sollten. Auch andere Stakeholder wie z.B. Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen und (inter-) nationale Interessenvereinigungen könnten eine wichtige Rolle für den Erfolg eines ETS spielen. Die Governance-Struktur sollte daher auch diese Stakeholder berücksichtigen: Je nach Organisationsform des ETS sollten sie entweder in einem Verein als Beirat tätig sein oder in einer Genossenschaft über abgestufte Stimmrechte verfügen. Wichtig war den Experten insbesondere, eine möglichst flexible und mit angemessenen rechtlichen Anforderungen ausgestattete Organisationsform zu erhalten.

 

 

Finanzierung über Mitgliedsbeiträge?

 

Die Frage des Kosten-Nutzen-Verhältnisses beschäftigte alle Experten. Auf Basis der bisher entwickelten nationalen Aufzeichnungssysteme sowie der Untersuchungsergebnisse aus Phase 1 des Projekts ging das Projektteam von 5,3 Millionen Euro jährlicher Kosten für die Proof-of-Concept-Phase und 5,9 Millionen jährlicher laufender Kosten aus. Die anwesenden Experten erkannten die Berechtigung von Kosten für das Aufsetzen und den Betrieb eines ETS durchaus an. Allerdings gab es im Verlaufe der Befragungen immer wieder Hinweise darauf, dass je nach persönlichem Fokus ein Beitrag zu diesen Kosten aus vielerlei Gründen abgelehnt wurde.

 

 

Ob der laufende Betrieb durch fixe Mitgliedsbeiträge, von der Mitgliederzahl abhängige Beiträge oder Nutzungsgebühren finanziert werden sollte, war unter den Experten durchaus umstritten. Verlässlichkeit und Einfachheit der Finanzierung sprachen allerdings zumindest für eine Finanzierung über Mitgliedsbeiträge.

 

 

Den Nutzen klarmachen

 

Bei allem Lob und grundsätzlicher Unterstützung für das Projekt empfahlen Vertreter von Aufsichtsgremien (Andrew Nugent, Irish Pensions Authority), der EU-Kommission (Valdis Zagorskis, DG EMPL), Altersversorgungsverbänden (Ann Verlinden, Belgian Association of Pension Institutions) und Rentenaufzeichnungsdiensten (Michael Rasch, Danish PensionsInfo) dem Projektteam, den Nutzen des ETS für NTS, Pension Provider und Datenlieferanten stärker herauszuarbeiten. Dieses sei von entscheidender Bedeutung, um so schnell wie möglich eine „kritische Masse” zu erreichen.

 

Das Projektteam wird in den nächsten Monaten daran arbeiten, die Empfehlungen der Experten umzusetzen. Ideal aus Sicht von TTYPE wäre, wenn es sich für die oben genannten Beteiligten lohnen würde, bereits am Aufbau eines ETS teilzunehmen. Die Ergebnisse werden beim finalen Expertentreffen Anfang 2016 vorgestellt.

 

 

Wer zahlts?

 

Valdis Zagorskis (DG EMPL) kündigte an, dass die EU-Kommission an den Möglichkeiten arbeite, Teile der Anschubkosten übernehmen zu können. Seitens der EU-Kommission würde der Service jedoch langfristig als der Branche selbst gehörend und von ihr selbst finanziert angesehen.

 

 

 

Der Autor ist Abteilungsdirektor Revision bei SOKA-BAU, dem branchenweiten Dienstleister der Bauwirtschaft. Er vertritt die Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG (ZVK-Bau), eine der beiden rechtlich selbstständigen Einheiten, die gemeinsam unter dem Namen SOKA-BAU auftreten. ZVK-Bau ist eine regulierte Pensionskasse. Sie betreut derzeit 550.000 Anwärter sowie 380.000 Rentenempfänger. Durch eine Ausdehnung des räumlichen Geltungsbereichs der Tarifverträge wird die Zahl der Anwärter ab dem 1. Januar 2016 auf über 700.000 steigen. Bauarbeitnehmer gehören zu einer der mobilsten Arbeitnehmergruppen. Die ZVK-Bau zahlt daher derzeit bereits knapp 5 Prozent ihrer Leistungen an Baurentner außerhalb Deutschlands. Im Mai diesen Jahres ist SOKA-BAU zusammen mit The People’s Pension (Großbritannien) und Sigedis (Belgien) dem TTYPE-Konsortium beigetreten.

Derzeit aktuell auf pensions.industries hrservices

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.