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Sperrfeuer – der Kommentar auf Leiter-bAV.de:

The Great Game

 

In der Diskussion um den Vorstoß zu tarifparteilich getragenen EbAV haben viele Spieler mitzureden. Und die meisten haben ambivalente Interessenlagen. Ein Kommentar.

 

 

Für heute hat das BMAS die wichtigsten bAV-Stakeholder im Rahmen seines „Arbeitskreises bAV“ in seinen Dienstsitz in der Berliner Wilhelmstraße eingeladen, um den Diskussionsvorschlag zu gemeinsamen EbAV der Tarifvertragsparteien sowie das Thema Opting-out weiter zu erörtern.

 

So sicher wie das Amen in der Kirche ist in der Diskussion nur eines: Deutschland braucht angesichts der kommenden Herausforderungen (die bekannt sind und daher hier nicht erläutert werden müssen), dringend eine relevante Weiterentwicklung seiner bAV. Die derzeit angedachten tarifparteilich getragenen Einrichtungen sind hier – bei all den Dutzenden noch offenen, teils schwierigen Fragen – ein vielversprechender Denkansatz. Damit hört es aber schon auf mit den Klarheiten, zumindest wenn man auf die Interessenlagen der beteiligten Akteure blickt. Sehen wir uns die Spieler in diesem großen Spiel doch mal einzeln an:

 

 

Die Versicherer: klare Kante

 

Beginnen wir – auch wenn sie an dem Treffen gar nicht teilnimmt – mit der Assekuranz. Da ist die Lage verhältnismäßig klar. Angesichts des Vorstoßes der BMAS-Beamten dürften in der Versicherungswirtschaft alle Alarmglocken angegangen sein. Schließlich droht, dass man von dem größeren bAV-Kuchen, der da vielleicht gebacken werden soll, nichts abbekommt. Gut, ein paar Asset Management Dienstleistungen vielleicht und etwas aktuarielles Consulting, aber jedenfalls nichts, mit dem man seine Vertriebstruppen speisen könnte.

 

Für die Versicherer ist die bAV in erster Linie eines: ein Geschäft. Das ist grundsätzlich nicht verwerflich (zumindest wenn Vertriebsexzesse ausbleiben, was allerdings alles andere als eine Selbstverständlichkeit ist). Es stellt sich aber die Frage, ob geschäftliche Interessen eine Rolle spielen dürfen, wenn die Regierung eines Landes – auch informell – die Stakeholder zusammenruft, um gemeinsam in der betrieblichen Altersversorgung neue Strukturen zu schaffen, die nötig sind, um die Wiederkehr der Altersarmut zu verhindern? Zur Klarstellung: Wir reden hier von nicht weniger als vom nationalen Interesse Deutschlands. Jedem seine Meinung dazu, und die Antwort des Autors lautet: Nein. Zumindest nicht in erster Linie.

 

 

Die Ambivalenz der Arbeitgeber

 

Dann sind da die Arbeitgeber als Akteur in dem Spiel, und hier ist die Ambivalenz deutlicher, die Interessenlage vielschichtiger: Da sind zum einen Industrievertreter, die im klaren Widerspruch zur Assekuranz die bAV als traditionelle Sozialeinrichtung interpretieren, getragen von der Industrie und getrieben nicht zuletzt von gesellschaftlicher Verantwortung. Einer ihrer markanten Protagonisten ist Boschs Bernhard Wiesner.

 

Doch gibt es im Unternehmerlager auch weitere Anschauungen. Der Autor wird seit Jahr und Tag nicht müde, Politik und Aufsichten davor zu warnen, die Bereitschaft der Arbeitgeber, sich abseits ihres Kerngeschäftes mit der Altersversorgung ihrer Leute zu beschäftigen, als gottgegeben anzusehen. Das ist sie nämlich nicht, und zu viel Regulierung kann überstrapazieren, lustlos machen und am Ende dazu führen, dass mehr und mehr Arbeitgeber statt des gesamtgesellschaftlichen das rein ökonomische Denken in den Vordergrund stellen, das da heißt: „Ich muss Autos bauen, Software schmieden, Haare schneiden oder Brötchen backen, und der Wettbewerb ist hart genug. Was soll ich mich da noch um das Rentnerdasein meiner dann Ex-Mitarbeiter kümmern müssen? Ergo tue ich nur das, wozu ich gezwungen bin, und keinen Deut mehr – ich will pay and forget.“ Dies ist eine Entwicklung, die wir möglicherweise jetzt schon sehen, und das gilt namentlich für die derzeit im Fokus stehenden KMU, aber nicht nur. Dem Vernehmen nach soll es in manchen Arbeitgeberverbänden Unternehmen geben, die unverhohlen mit Austritt drohen, sollte ihr Verband sich an derartigen Einrichtungen beteiligen. Das ist ebenso bedauerlich wie leider nachvollziehbar und wohl der Grund, warum das Arbeitgeberlager sich mit einer eindeutigen Positionierung noch schwer tut.

 

Hinzu kommt die Idee der obligatorischen Arbeitgeberbeiträge. Hier sei gewarnt, dass jeder Arbeitgeber diese direkt in seine Betrachtung der Lohnnebenkosten am Standort D einbeziehen würde.

 

 

Die aba: so vielfältig wie die bAV selbst

 

Zum nächsten Spieler. Die deutsche bAV ist bekannt für ihre Vielfalt, und folglich ist es naturgemäß, gar zwingend auch die aba in ihrer Aufstellung. Das gilt auch für ihre pluralistische Interessenlage – von der Großindustrie bis zu den Versicherern ist dort alles an Stakeholdern vertreten, was in der bAV mitspielt. Daher ist es nachvollziehbar, dass aba-Vorstandsvorsitzender Heribert Karch die aba auf ein gewisse Neutralität, auf die Rolle des technischen Beraters in dieser Sache festlegen will. Gleichwohl heißt das nicht, dass er deswegen darauf verzichten würde, die Bedenken Dritter und auch Forderungen zu transportieren, ganz im Gegenteil, sei es auf der jüngsten aba-Herbsttagung oder im Gespräch mit diesem Medium.

 

Dabei fokussiert sich Karch besonders auf die Forderung an den Gesetzgeber, über den gegenwärtigen Vorstoß die anderen zahlreichen offenen bAV-Baustellen nicht zu vergessen. Karch wird hier nicht müde, besonders die aus seiner Sicht nötige Aufbohrung des 3.63 zu thematisieren. Und er macht auch – ungeachtet aller aba-Neutralität – keinen Hehl daraus, dass ohne eine Bearbeitung dieser Baustellen der BMAS-Vorstoß abzulehnen sei. Seine bildhaften Worte vor der aba als auch gestern auf LbAV lassen hier an Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig. Jedoch: Nicht minder deutlich die ablehnende Haltung der Bundesministerien in dieser Frage.

 

Halten wir fest: Die aba ist auf allen Ebenen und damit auch in ihrer Interessenlage ein Spiegel der bAV und demzufolge ebenso vielfältig wie diese. Die Interessen von Industrie, Arbeitgebern und EbAV-nahen Consultants scheinen zu überwiegen, doch ist die Assekuranz in der Arbeitsgemeinschaft nicht ohne Einfluss, und so sitzt sie – obwohl nicht Mitglied des „Arbeitskreises bAV“ – am heutigen Treffen in der Wilhelmstraße indirekt wenigstens ein kleines bisschen mit am Tisch.

 

 

Wofür Gewerkschaften sich so stark machen

 

Von den Gewerkschaften sollte man meinen, dass sie alles tun, was der Arbeitnehmerschaft bedingungslos dient. Doch so einfach ist es nicht. Einerseits geht der Vorstoß des BMAS zu tariflichen EbAV ursprünglich auf eine Anregung der IG Metall zurück. Andererseits stellen sich manche von ihnen offenbar gegen den Vorstoß in seiner jetzigen Form. Aus dem Gewerkschaftslager äußert man Skepsis besonders gegenüber dem angedachten Wegfall der Mindestleistung. So schreibt ver.di in einer Stellungnahme:

 

… würde bei einer reinen Beitragszusage der/die Arbeitnehmer/in das Risiko alleine tragen. Deshalb ist auch aus diesem Grund die geplante Neuregelung abzulehnen.“

 

Konsequent zu Ende gedacht müsste dies bei den Arbeitgebern die Frage nach der Sinnhaftigkeit des Ganzen aufkommen lassen: Wenn eine Neuregelung für sie ohne Verbesserungen einhergehen sollte, warum sollten sie sich dann überhaupt auf ein gemeinsames Spiel mit den Gewerkschaften einlassen? Noch konsequenter gedacht: Dann könnte das Arbeitgeberlager solche EbAV – so denn der Wunsch da wäre – auch alleine aufstellen, ganz ohne gewerkschaftlichen Einfluss; ein Blick auf die BVV zeigt, dass das nicht graue Theorie ist.

 

Ohnehin ist manches, was man derzeit von den Gewerkschaften vernimmt, überraschend. Nochmal ver.di:

 

Die Privilegierung von zwei Durchführungswegen im Rahmen einer gemeinsamen Einrichtung ist in keiner Weise begründbar…“

 

Die Sorge der Gewerkschaft um die Benachteiligung der Direktversicherung (nur die kann nach Lage der Dinge gemeint sein), erstaunt. Den Satz hätte man eher in einem GDV-Positionspapier erwartet, nicht aber in dem einer Gewerkschaft, die Arbeitnehmerinteressen verpflichtet ist. Weiter kommentieren wollte ver.di das gegenüber LbAV nicht.

 

 

BMAS und BMF: Sachlage eindeutig

 

Zum BMAS selbst muss man nicht viele Worte verlieren. Die Beamten und ihre Absichten sind redlich. Und sie wissen um den beschränkten Rahmen dessen, was möglich ist, sie wissen um die widerstreitenden Interessen selbst innerhalb der beteiligten Stakeholder, und sie sind nur sehr vorsichtig optimistisch. Sie wünschen sich aller Widerstände zum Trotz eine Weiterentwicklung der bAV. Noch übersichtlicher die Position des BMF: Steuerausfälle aller Art verhindern (Stichwort beschränkter Rahmen).

 

 

Blick über den kleinen Teich

 

Hier ein Vorschlag: So wünschenswert der große Wurf samt Erledigung weiterer bAV-Baustellen auch sein mag, sei hier gleichwohl eine Alternative ins Spiel gebracht, nämlich ein Vorgehen in kleinen Schritten.

 

Was benötigen die KMU wirklich, um sich in der bAV zu engagieren? Vor allen Dingen Einfachheit und Verlässlichkeit. Insofern könnte eine einfach gestrickte tarifliche bAV-Einrichtung hier vielleicht wahre Wunder wirken, wenn sie genau dies dem KMU-Inhaber bietet: eine Art Default-EbAV für Entgeltumwandlung und Arbeitgeberbeiträge, die nicht mit Vertriebstrupps anrückt und bei der man sich verlassen kann auf Seriösität, auf Abschlusskostenfreiheit, auf professionelles Management, auf einfache Portabilität und auf die Tatsache, dass am Ende der Ansparphase bei den Leuten auch relevante Renten ankommen – kurz: eine einfache pay and forget-EbAV, mit der KMU trotzdem ihrer sozialen Verantwortung halbwegs gerecht werden können.

 

In Großbritannien – ein Land, dass infolge schwacher erste Säule in Fragen der zweiten stets entschlossen handelt – hat man mit dem NEST just zu diesem Zweck eine öffentlich-rechtliche Einrichtung als Default-EbAV geschaffen. Keine schlechte Idee, könnte man in Deutschland bei der DRV aufhängen. Doch wären verschiedene, von den Tarifparteien getragene Default-EbAV hier gleichwohl vorzuziehen (kleinere Klumpenrisiken). Und wenn eine solche EbAV den KMU eben die genannten Eigenschaften bietet, könnte man auf die schädlichen obligatorischen Arbeitgeberbeiträge zunächst ebenso verzichten wie auf Opting-out und AVE, sondern erst einmal die Wirksamkeit abwarten. Warum die Arbeitgeber nicht eher über Attraktivität locken? Enthaftung und reine Beitragszusage – also echtes pay and forget – gibt es; aber erst ab einem bestimmten Arbeitgeber-Zuschuss.

 

Auch der 3.63 sollte dann in seiner jetzigen Form erstmal ausreichen, wenn man sich auf KMU fokussiert. Opting-out und AVE könnte man dann wieder auf die Tagesordnung nehmen, wenn die Default-EbAV die Durchdringung bei KMU nicht entscheidend verbessern. Und wenn sie es tun, kann man immer noch über einen aufgebohrten 3.63 reden.

 

Schließlich könnte man hier auch die Versicherungswirtschaft wieder ins Boot holen, sie müsste sich mit ihren Angeboten eben schlicht dem der tariflichen Default-EbAV stellen – mit klugen Produktinnovationen alles andere als ein aussichtsloses Unterfangen. Partner ist sie spätestens dann wieder, wenn es um Verrentung geht.

 

 

Am Vorabend des demographischen Zusammenbruchs

 

Soweit zur taktischen und strategischen Gemengelage. Und wie geht es nun weiter? Jedenfalls muss am Vorabend des demographischen Zusammenbruchs etwas passieren. Doch mache man sich nichts vor: Angesichts der vielfältigen Interessen und Gemengelage könnte ungeachtet des guten Grundgedankens am Ende das Hornberger Schießen stehen. Auch deshalb der obige Vorschlag, doch bei aller Vorliebe für große Würfe zunächst in kleinen Schritten vorzugehen.

 

Denn wenn jetzt nichts passiert, dann bekommen wir in der zweiten Säule am Ende nicht mehr von dem, über das jetzt richtigerweise nachgedacht wird und das in anderen Ländern funktioniert, sondern dann wird der Trend möglicherweise in eine andere Richtung weiterlaufen, und das Land bekommt am Ende vielleicht das genaue Gegenteil: nämlich eine Opting-out oder per Obligatorium gestützte, völlig individualisierte bAV, die versicherungsbasiert und vertriebsgetrieben ist, performanceschwach, nicht mehr als ein lohnnebenkostennahes, plumpes pay and forget-DC, ungeliebt bei Arbeitgebern- wie nehmern, sich schleppend verkauft und der Riester-Rente zum Verwechseln ähnlich ist. Und das ist, was bei allen Unterschieden alle Stakeholder am allerwenigsten brauchen. Von den Menschen ganz zu schweigen.

 

 

 

 

Der Autor ist Herausgeber und Chefredakteur von LEITERbAV.

 

Von ihm und anderen Autoren erschienen bereits als Kommentare zur bAV-Reformdebatte auf LEITERbAV:

 

 
 

Kein dritter Schuss“

von Bernhard Wiesner, seinerzeit Senior VP Corporate Pensions der Bosch Gruppe, Vorstandsmitglied der Arbeitsgemeinschaft für betriebliche Altersversorgung und Mitglied des bAV-Ausschusses der BDA, 30. Oktober 2014.

 

Paradigmenwechsel mit Folgen“

von Markus Klinger, Leiter des Fachkreises „betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherung“ in der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte e.V. VVB, 23. Februar 2015.

 

Stunde der Wahrheit“

von Bernhard Wiesner, a.a.O., 26. Februar 2015.

 

Evolution oder Revolution?“

von Klaus Mössle, Leiter des institutionellen Geschäfts bei Fidelity Worldwide Investment in Deutschland, 12. März 2015.

 

bAV in der Breite voranbringen”

von Peter Schwark, Mitglied der Hauptgeschäftsführung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV), 5. März 2015.

 

Falsche Furcht vor dem Kahlschlag. Oder: Warum der VFPK irrt.“

von LbAV-Autor Detlef Pohl, 1. Juni 2015.

 

Warum nicht die Rosinen picken?“

von Marco Arteaga, Rechtsanwalt und Partner bei DLA Piper in Frankfurt am Main, 19. Oktober 2015.

 

Es könnte so einfach sein…

von Bernhard Wiesner, a.a.O., 19. Februar 2016.

 

Der Staub der Jahrzehnte“

von André Geilenkothen, Principal bei Aon Hewitt in Mülheim an der Ruhr, 14. März 2016.

 

Weiße Salbe und totes Pferd“

von Bernhard Wiesner, a.a.O., 4. April 2016.

 

 

 

Hinzu treten die Kommentare, die LbAV-Chefredakteur Pascal Bazzazi zu dem Thema verfasst hat:

 

Nicht, dass wir am Ende blank dastehen“, 8. Mai 2014.

 

The Great Game“, 18. November 2014.

 

The Great Game (II)“, 11. Mai 2015.

 

 

 

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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