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Neubesetzung der Occupational Pensions Stakeholder Group (II):

Schon wieder: EIOPA WANTS YOU!

 

Zweieinhalb Jahre sind schnell vorüber: Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat im September erneut alle Interessierten des Parketts dazu aufgerufen, ihre Bewerbungen für eine Mitgliedschaft in ihren beiden Stakeholder-Groups abzugeben. Die Angelegenheit ist infolge ihrer Historie nicht ohne Brisanz.

 

 

Die Behörde verfügt bekanntlich über zwei Interessengruppen: eine für die betriebliche Altersversorgung (Occupational Pensions Stakeholder Group OPSG) und eine für das Versicherungs- und Rückversicherungswesen (Insurance and Reinsurance Stakeholder Group IRSG). Erstmalig waren die je 30 Köpfe starken Gruppen im März 2011 eingerichtet worden. Die Amtszeit läuft zweieinhalb Jahre.

 

Die Bewerbungsfrist für die „Interessenbekundungen“, wie die EIOPA es nennt, endet am 8. November 2015. Zuständig für die Berufung ist das Board of Supervisors der EIOPA. Die Behörde geht dabei davon aus, das Auswahlverfahren spätestens im Februar 2016 abzuschließen. Die ersten Sitzungen der Interessengruppen in der neuen Zusammensetzung sind für den 26. April 2016 (IRSG) und für den 28. April 2016 (OPSG) geplant.

 

Alle notwendigen Unterlagen finden sich hier und hier.

 

Das Verfahren der Berufung ist grundsätzlich unverändert geblieben, wie die Behörde gegenüber Leiter-bAV.de nochmals ausdrücklich bestätigt hat. Allerdings wolle man im Vergleich zu früher transparenter vorgehen und mehr Details und Statistiken veröffentlichen. Alles in allem also Anlass genug für einen Rückblick auf die Irritationen, die EIOPA mit der OPSG in der Vergangenheit hervorgerufen hat:

 

 

Die fragwürdige Rochade von 2013

 

Dienstsitz der EIOPA in Frankfurt am Main.
Dienstsitz der EIOPA in Frankfurt am Main.

Die EIOPA hatte letztmalig Anfang Oktober 2013 ihre beiden Stakeholder-Groups neu besetzt. Manche der Berufungen haben damals – gelinde gesagt – überrascht. Unmut hatte seinerzeit erregt, dass mit Bernhard Wiesner, weiland Chef des Bosch Pensionsfonds, der einzige deutsche Vertreter eines Industrieunternehmens aus dem Gremium ausscheiden musste und mit Michaela Koller ausgerechnet die Generaldirektorin der Insurance Europe, des europäischen Versicherer- und Rückversichererverbandes (und in Personalunion außerdem Secretary der Global Federation of Insurance Associations GFIA) für die OPSG nominiert worden ist.

 

Anschließend hatte Alexander Gunkel, Mitglied der Hauptgeschäftsführung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände BDA, in einem Beitrag auf Leiter-bAV.de Forderungen nach einer Reform des Verfahrens erhoben und gemahnt, dass sich eine solche Art der Berufung „nie wiederholen darf.“

 

Doch damit war es nicht genug: In einem Brief hatten sich im Mai 2014 dann vier europäische Verbände, nämlich mit BusinessEurope und mit CEEP die europäischen Verbände der privaten und öffentlichen Arbeitgeber, mit UEAPME der europäische KMU- und Handwerksverband und mit der European Trade Union Confederation (ETUC) die Gewerkschaften gemeinsam an EIOPA-Chef Gabriel Bernardino gewandt, um ihre Besorgnis wegen der Art und Weise des Auswahlprozesses der OPSG als auch die mangelhafte Vertretung echter Arbeitgeber zum Ausdruck zu bringen.

 

Allerdings hatte Bernardino in seiner Antwort auf den Brief schon seinerzeit keinerlei Einlenken erkennen lassen.

 

 

Nachvollziehbare Sorge

 

Die Sorge um die Unklarheit der Repräsentanz der Mandate konnte Leiter-bAV.de schon damals nachvollziehen. So war die Deutsche Koller, obwohl Generaldirektorin der Insurance Europe, ausdrücklich als EbAV-Vertreterin berufen worden. Konfrontiert mit den seinerzeitigen Vorbehalten der Verbände, ließ sie damals nur verlauten, dass sie in den Auswahlprozess schließlich nicht involviert, sondern dies Angelegenheit der Behörde sei.

 

Erstaunen ließ damals auch die offenkundige Durchlässigkeit zwischen der OPSG und der IRSG. Denn Koller war Teil einer bemerkenswerten Rochade: War die Lobbyistin zuvor noch Mitglied in der IRSG, wechselte sie 2013 nahtlos über in die OPSG. Umgekehrt räumte zwar Frank Ellenbürger von KPMG seinen Stuhl in der OPSG, nahm dafür nun aber in der IRSG Platz. Thomas Keller – über den auf dem Parkett seinerzeit länger gerätselt wurde, wer er überhaupt ist – war als Vertreter der KMU gleich in beiden Stakeholder Groups vertreten.

 

Dass drei von fünf der ausdrücklich in die OPSG zu berufenen Wissenschaftler Italiener waren, der vierte Spanier und der fünfte Slowake, war da nur noch eine Randnotiz der Groteske.

 

 

Arbeitgeber draußen vor der Tür

 

Die Verbände schlugen damals vor, die Berufungsprozedur einer grundsätzlichen Überprüfung zu unterziehen und appellierten dabei auch an den europäischen Gesetzgeber.

 

Nicht aufgegriffen wurde damals allerdings die Problematik, ob EIOPA den besagten Artikel 37 überhaupt rechtmäßig angewandt hat.

 

Wie dem auch sei, sämtliche Reformappelle sind offenbar ungehört verhallt. Ob die anstehende Neubesetzung nun erneut zu Unmut führen wird, dürfte davon abhängen, ob die Behörde unter ihrem alten und neuen Chef Bernardino diesmal eine konziliantere und ausgewogener Besetzung anstrebt. Schließlich scheint die EIOPA – von aba-Chef Heribert Karch auf LbAV schonmal mit einem Ochsen verglichen worden – seit dem Amtsantritt Jonathan Hills nicht mehr in dem Maße die Rückendeckung der Europäischen Kommission zu genießen wie es noch zu Zeiten Michel Barniers der Fall war.

 

 

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