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BaFin-Stresstest 2016 (II):

Reichlich Zugeknöpft

Mit Details zu ihren Stresstests hält sich die BaFin regelmäßig bedeckt. Einige wenige Angaben macht sie auf Nachfrage von LEITERbAV nun doch. Manch Kardinalfrage weigert die Anstalt sich aber zu beantworten. LbAV-Autor Detlef Pohl berichtet.

 

Acht Pensionskassen, darunter eine Kasse mit abweichendem Geschäftsjahr, haben den aktuellen jährlichen BaFin-Stresstest nicht in allen Szenarien bestanden (LEITERbAV berichtete)Die Unterdeckungen der aufsichtsrechtlichen Mindestanforderung seien überwiegend gering gewesen, ‎betonte die Anstalt im Mai gegenüber diesem Medium, machte seinerzeit aber noch weniger Angaben als in der Vorjahren.

 

 

Die Szenarien

 

Die BaFin in Frankfurt am Main, Foto: Kai Hartmann.

Um welche Kassen es sich bei den Durchfallern handelt, teilt die Anstalt grundsätzlich nicht mit. Bei Bekanntgabe der Stresstest-Ergebnisse hatte die BaFin auch noch keine Angaben darüber gemacht, wie die Stresstests-Szenarien ausgesehen haben, ob die Durchfaller reguliert oder unreguliert sind, ob es sich um AG oder VVAG handelt und ob darunter Kassen ohne Trägerunternehmen sind. Der BaFin-Stresstest basiert weitgehend auf Bilanzdaten zum 31. Dezember 2016, die auf den nächsten Bilanzstichtag hochgerechnet werden. Auf dieser Grundlage werden mit Hilfe von vier Stress-Szenarien kurzfristige, adverse Kapitalmarktveränderungen simuliert und die bilanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die Pensionskassen betrachtet.

 

Die im Stresstest zu verwendenden Szenarien sind abhängig vom Stand des EURO-STOXX-50-Kursindizes zum jeweiligen Bilanzstichtag beziehungsweise dem letzten Handelstag des Jahres“, erklärte Dirk Timmermann, Pressesprecher Versicherungsaufsicht der BaFin, gegenüber LEITERbAV. Für den aktuellen Stresstest waren demnach die folgenden vier Stress-Szenarien zu verwenden:

 

  • isoliertes Rentenszenario: Rückgang Renten in Höhe von 10%

  • isoliertes Aktienszenario: Rückgang Aktien in Höhe von 24%

  • kombiniertes Renten- / Aktienszenario: Rückgang Renten in Höhe von 5% / Rückgang Aktien in Höhe von 16%.

  • kombiniertes Immobilien- / Aktienszenario: Rückgang Immobilien in Höhe von 10% / Rückgang Aktien in Höhe von 16%.

 

Die Szenarien seien – mit Ausnahme der Unternehmen mit abweichendem Geschäftsjahr – für alle einreichenden Unternehmen dieselben. „Der Stresstest dient mit seinem einjährigen Zielhorizont dazu, kurzfristige, adverse Kapitalmarktveränderungen zu simulieren und die bilanziellen und wirtschaftlichen Auswirkungen für die Pensionskassen zu betrachten“, so Timmermann.

 

Neben dem Stresstest führt die BaFin bereits seit einigen Jahren auch Prognoserechnungen für Pensionskassen durch. Auf den Unterschied angesprochen, sagte Timmermann: „Die Prognoserechnung hat mit einem Betrachtungszeitraum von fünf Jahren einen längerfristigen Charakter und dient insbesondere als Instrument zur Einschätzung der Auswirkungen der Niedrigzinsphase.“ Im Rahmen der Prognoserechnung haben die Pensionskassen ihr Ergebnis für das Geschäftsjahr in vier Aktien- bzw. Zinsszenarien abzuschätzen. Außerdem umfasst die Prognoserechnung angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase die folgenden vier Geschäftsjahre.

 

 

Unklare Aussagen zu Prognose-Stress-Szenarien

 

Die vier Aktien- und Zins-Szenarien für die Prognoserechnung nannte Timmermann trotz Nachfrage nicht. Auch im BaFin-Jahresbericht 2016 war die Anstalt nähere Angaben schuldig geblieben. Unter der Überschrift „Prognoserechnung Pensionsfonds“ hieß es etwas unklar: „Als Szenarien für die Prognoserechnungen der Pensionskassen gab die BaFin die Kapitalmarktsituation zum Erhebungsstichtag 30. September 2016 und ein negatives Aktienszenario mit einem Kursrückgang von 22% vor. Außerdem ließ sie Szenarien rechnen, welche die beiden zuvor genannten Szenarien jeweils mit einem Anstieg der Zinsstrukturkurve um 50 Basispunkte kombinierten.“ Darauf angesprochen, erklärte Timmermann gegenüber LEITERbAV: „Die beschriebenen Szenarien wurden auch für Pensionskassen abgefragt – mit dem Unterschied, dass die Prognoserechnung bei Pensionskassen auch die folgenden vier Geschäftsjahre umfasste.“

 

Die Prognoserechnung für Pensionskassen zeigt laut Timmermann, dass sich der Abstand zwischen der laufenden Verzinsung der Kapitalanlagen und dem durchschnittlichen Rechnungszins der Deckungsrückstellung in den nächsten Jahren verkleinert. Sollte es bei einzelnen Pensionskassen erforderlich sein, den Rechnungszins abzusenken oder die biometrischen Rechnungsgrundlagen zu verstärken, wird es diesen Pensionskassen zunehmend schwerer fallen, dafür erforderliche Nachreservierungen zu finanzieren.“

 

Zum Hintergrund: Die Verstärkung der biometrischen Rechnungsgrundlagen bedeutet, dass die Sicherheitsspannen in den Annahmen zu Sterblichkeit und Invalidisierung, die der Berechnung der Deckungsrückstellung zugrunde liegen, vergrößert werden. Dies könnte laut Timmermann beispielsweise erfolgen, indem die für die Berechnung der Deckungsrückstellung angenommenen Sterbewahrscheinlichkeiten der Altersrentner abgesenkt werden (was einer Verlängerung der Lebenserwartung entspricht), um so einen beobachteten Trend zur Langlebigkeit zu berücksichtigen. Die Deckungsrückstellung würde dadurch erhöht. Das steht so ähnlich auch im Jahresbericht, war aber nicht die Frage von LEITERbAV. Die Redaktion wollte wissen, ob seit 30. September 2016 bei Pensionskassen der Rechnungszins im Bestand abgesenkt werden musste – und falls ja, bei wie vielen Kassen und auf welchen neuen Rechnungszins? Dies zu beantworten war die Anstalt nicht bereit. Schon als im Mai 2016 der BVV die Rentenfaktoren um 24 Prozent gesenkt hatte, hatte sich die Aufsicht ähnlich zugeknöpft gegeben.

 

Pensionskassen unterliegen nicht dem neuen Regelwerk nach Solvency II. Die Prognosen zeigten laut BaFin-Jahresbericht, dass der Bedeckungssatz der Solvabilitätskapitalanforderung gegenüber 2015 gesunken ist. In aller Regel können die Unternehmen die Solvabilitätsvorschriften laut BaFin erfüllen; die kurzfristige Risikotragfähigkeit der Branche scheint damit weiterhin gewährleistet. Wie LEITERbAV schon berichtete, betrug die Bedeckungsquote des Solvabilitäts-Solls der Pensionskassen der Prognoserechnung zum Bilanzstichtag 2016 durchschnittlich 131 Prozent und lag damit auf dem Vorjahresniveau. Den Schätzungen zufolge konnten zwei Pensionskassen das Solvabilitäts-Soll zum 31. Dezember 2016 nicht vollständig bedecken. Diese Kassen, deren Namen grundsätzlich von der BaFin nicht genannt werden, haben ihr zufolge bereits Maßnahmen ergriffen, um die Risikotragfähigkeit zu verbessern und die Eigenmittelanforderungen künftig wieder einzuhalten.

 

Gemäß Paragraf 134 VAG hat das betroffene Unternehmen der BaFin darzulegen, wie durch angemessene Maßnahmen die Anforderung wieder erfüllt wird, sagt Timmermann. Als Maßnahme bietet sich insbesondere die Beschaffung zusätzlicher Eigenmittel an. Bei Pensionskassen in der Rechtsform des VVaG könnte eine Bereitstellung von Eigenmitteln durch die Trägerunternehmen, bei Aktiengesellschaften durch die Aktionäre erfolgen. Das ist bekannt, daher wollte die Redaktion erfahren, um welche Maßnahmen es sich konkret handelte. Auch hier erfolgte keine Auskunft, lediglich der Hinweis: „Bei einer Nichtbedeckung der Mindestkapitalanforderung findet Paragraf 135 VAG Anwendung.“ Gemeint ist, dass die entsprechende Kasse dann innerhalb eines Monats der BaFin einen realistischen Finanzierungsplan vorlegen und genehmigen lassen muss, mit dem die Mindestkapitalanforderung nach drei Monaten wieder erreicht wird. Dabei besteht die Möglichkeit für die Aufsicht, die freie Verfügung von Vermögenswerten der Pensionskasse einzuschränken oder zu untersagen.

 

 

Weitere Kardinalfragen bleiben unbeantwortet

 

Zu der Frage, ob unter den deregulierten Kassen auch solche von Versicherern sind, wollte die BaFin keine Angaben machen. Ebenso verweigerte die Anstalt Auskunft darüber, ob sich unter den Durchfallern Kassen befinden, bei denen keine Arbeitgeber als Träger mehr vorhanden sind. Und auch die Ergebnisse von gegenüber den Durchfallern angeordneten Maßnahmen will man ebensowenig der Öffentlichkeit zugänglich machen wie die finanzielle Größenordnung insgesamt.

 

Laut BaFin-Jahresbericht „zeichnet sich ab, dass bei Anhalten der Niedrigzinsphase einige Pensionskassen zusätzliche Mittel benötigen würden." Antwort auf die Frage, wie viele Kassen bei Anhalten der Niedrigzinsphase zusätzliche Mittel benötigen würden und von wie viel Kapital insgesamt die BaFin ungefähr pro Jahr ausgeht, bleib die Anstalt ebenfalls schuldig. Die Redaktion erfuhr auch nicht, ob seit dem Bilanzstichtag 30. September 2016 bereits Träger oder Aktionäre von Pensionskassen zusätzliche Mittel bereitstellen mussten – und falls ja, wie viel Kapital ungefähr das insgesamt ausmachte.

 

Für ihre Diskretion hat die Aufsicht eine Rechtsgrundlage, auf die sich auch Timmermann gegenüber LEITERbAV berief: „Informationen über einzelne Unternehmen darf ich aufgrund der Verschwiegenheitspflicht des Paragrafen 309 VAG nicht herausgeben.“ Rückschlüsse auf einzelne Unternehmen dürften nicht möglich sein, so der Sprecher weiter. Gleichwohl bleibt der Eindruck, dass bei manch einer Frage weniger der Schutz einzelner Akteure im Vordergrund stand als vielmehr das Bedürfnis, nicht alle Dimensionen der Problematik in ihrer Gesamtheit an die Öffentlichkeit zu lassen.

 

Mehr zu der Entwicklung seit 2012 findet sich auf LEITERbAV (zwischenzeitlich) hier:

 

 

BaFin-Stresstest 2016 (II):

Reichlich Zugeknöpft

August 2017

 

 

BaFin-Stresstest 2016:

Acht PK-Durchfaller

10. Mai 2017

 

 

BaFin Jahresbericht 2015 (II):

Mehr Beiträge und weniger Berechtigte bei Pensionsfonds

1. August 2016

 

 

 

BaFin Jahresbericht 2015 (I):

Nachlassende Dynamik bei Pensionskassen

29. Juni 2016

 

 

BaFin-Stresstest 2015 (II):

Also aktuell keine akute Gefährdungslage?

12. Mai 2016

 

 

BaFin-Stresstest 2015 (I):

Sieben PK-Durchfaller

11. Mai 2016

 

 

Felix Hufeld vor der Presse:

Von Manndeckung, Umsetzungsdruck und Radikal-MiFIDisierung…

21. Mai 2015

 

 

BaFin-Stresstest:

Neun PK-Durchfaller

13. Mai 2015

 

 

BaFin-Stresstest:

Elf PK-Durchfaller (II)

4. August 2014

 

 

Regulierte Pensionskassen – was nicht im BaFin-Jahresbericht steht:

Wenig Transparenz, aber Zusatzreserven für den Zins

17. Juni 2014

 

 

Wettbewerbs-Pensionskassen – was nicht im BaFin-Jahresbericht steht:

Licht und Schatten und Zinszusatzreserve

2. Juni 2014

 

 

Die BaFin zu Pensionsfonds:

Beyond Stresstest

27. Mai 2014

 

 

Pensionskassen: Nonchalance im Angesicht des Niedrigzinses

BaFin bringt Bewusstsein

22. Mai 2014

 

 

BaFin-Stresstest:

Elf PK-Durchfaller

21. Mai 2014

 

 

BaFin-Stresstest: Korrektur:

Acht PK-Durchfaller

29. Mai 2013

 

 

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29. Mai 2013

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