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Gegenäußerung zu BSRG-Wünschen des Bundesrates:

Regierung besteht auf Garantieausschluss

Nachdem die Länderkammer jüngst nicht zuletzt einige Kernaspekte des Sozialpartnermodells infrage gestellt hatte, legt die Bundesregierung in ihrer Antwort Stehvermögen an den Tag. Für LEITERbAV berichtet Manfred Brüss.

 

Wenn das Betriebsrenten-Stärkungsgesetz (BRSG) kommende Woche Freitag erstmals im Bundestag beraten wird, dürfte auch hier gelten, dass kein Gesetzentwurf das Parlament so verlässt wie er eingebracht worden ist. Die Bundesregierung lässt allerdings an ihren Kernanliegen nicht rütteln, wie aus der Gegenäußerung zu den Anregungen des Bundesrates hervorgeht.

 

Die von den zuständigen Bundesministern Andrea Nahles (SPD) und Wolfgang Schäuble (CDU) erarbeitete Kabinettsvorlage für die „Gegenäußerung der Bundesregierung zu der Stellungnahme des Bundesrates vom 10. Februar 2017 zum Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze (Betriebsrenten-Stärkungsgesetz) BR-Drs. 180/16 (Beschluss)“ hält klipp und klar an den Kernbotschaften des Gesetzentwurf fest:

 

Im neuen Tarifpartnermodell wird es reine Beitragszusagen nur ohne Garantien geben (das BMAS hatte jüngst bereits gegenüber LEITERbAV bekräftigt, dass es an der Regelung festhalten werde).

 

Außerdem hat die Bundesregierung aus Gründen einer Generationengerechtigkeit nicht vor, bei der doppelten Verbeitragung von Betriebsrenten (Ausnahme die geplante Streichung bei Riester-Sparern in der bAV) nachzugeben. Des weiteren wird es über die bei der Riester-Rente vorgesehenen Verbesserungen hinaus bestenfalls kleinere Änderungen, aber keine allgemeine Dynamisierung der Zulagen geben – wie es sich etwa die Versicherungswirtschaft wünscht. Damit sind die Rahmenbedingungen für die für den 10. März angesetzte erste Lesung des BSRG im Bundestag klar umrissen. Im Einzelnen:

 

 

Keine Wettbewerbsvorteile für Versicherer schaffen

 

Die im Rahmen des neuen Tarifpartnermodells geplanten Betriebsrenten, die durch reine Beitragszusagen finanziert werden, sollen nach dem Willen der Bundesregierung ohne Garantien auskommen. Ein Zulassen von Garantien oder Teilgarantien würde dazu führen, dass „Versicherungen einen erheblichen Wettbewerbsvorteil gegenüber den sonstigen potenziellen Anbietern von Betriebsrentenprodukten“ erhielten, schreibt die Bundesregierung und verweist dabei explizit auf die Rolle der regulierten Pensionskassen im Sinne einer „kostengünstigen und zielgenauen bAV“.

 

Detlev-Rohwedder-Haus in Berlin, Dienstsitz des BMF (Architekt Ernst Sagebiel).
Foto: BMF/Hendel.

 

Im Übrigen werde mit der reinen Beitragszusage ohne Garantie der Versorgungseinrichtung ein neuer Weg geöffnet, ohne die alten in Frage zu stellen. Garantien blieben selbstverständlich weiterhin eine gültige Option in der bAV. Die reine Beitragszusage sei ein neues Angebot an die Sozialpartner, die in Garantien ein Hemmnis für den Einstieg in die bAV empfinden würden. „Die Kombination von reiner Beitragszusage und Nicht-Garantie ist deshalb nur konsequent“, heißt es in dem Dokument.

 

 

Höherer Sonderausgabenabzug bei Riester wird geprüft

 

Die Bundesregierung lehnt in ihrer Gegenäußerung eine Dynamisierung der Zulagen bei Riester ab. Prüfen will sie dagegen, ob der Sonderausgabenabzug wie vom Bundesrat angeregt auf 2.250 Euro im Jahr angehoben werden kann. Die Länderkammer hatte argumentiert, dass mit der geplanten Anhebung der Grundzulage auf 165 von 154 Euro auch der Sonderausgabenabzug auf 2.250 von 2.100 Euro erhöht werden sollte, um die Symmetrie zu erhalten. Die Erhöhung des Vorsteuerabzugs würde jährlich Steuerausfälle von etwa 75 Millionen Euro auslösen, über die Schäuble möglicherweise mit sich reden lassen will. Eine generelle Dynamisierung der Riester-Zulagen wird dagegen von der Bundesregierung klar abgelehnt. Eine solche Maßnahme würde erhebliche Steuermindereinnahmen auslösen. Allein die vorgeschlagene Anhebung der Kinderfreibeträge für vor 2008 geborene Kinder auf dann einheitlich 300 Euro für alle Kinder würde zu Steuerausfällen von 400 Millionen Euro im Jahr führen.

 

 

Doppelverbeitragung schafft für die GKV Einnahmen in Milliardenhöhe

 

Die Bundesregierung lehnt weitere Änderungen bei der Verbeitragung von bAV zur Krankenversicherung ab“, heißt es in der Gegenäußerung. Damit wird es nur bei der angestrebten Änderung bei Riester-Sparern in der bAV kommen. Die Verbeitragung von Versorgungsbezügen aus Betriebsrenten sei ein „unverzichtbarer Bestandteil“ für eine solidarische und nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

 

Die derzeitigen Beitragseinnahmen der GKV aus Versorgungsbezügen beliefen sich auf rund 5,3 Milliarden Euro jährlich, erläutert die Regierung. Allein eine Absenkung des Beitragssatzes auf Versorgungsbezüge auf den Arbeitnehmeranteil würde zu Mindereinnahmen in der GKV von rund 2,5 Milliarden Euro führen. Solche Ausfälle müssten dann über „einen deutlichen Anstieg der Zusatzbeiträge für alle Mitglieder“ refinanziert werden. Auch dass die GKV im Rahmen der Entgeltumwandlung einen erheblichen Beitrag zur Förderung der bAV leiste, betont das Papier, das in dieser Form auch vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) ausdrücklich mitgetragen wird. Die Bundesregierung will schließlich noch drei Prüfbitten des Bundesrates aufgreifen, die allerdings von geringem Gewicht sind.

 

Zwischenzeitlich ist das Dokument auch online verfügbar, die Gegenäußerung der Bundesregierung findet sich ab Seite 86.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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