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EU-Kommission hält am Zeitplan fest:

Pensionsfondsrichtlinie doch noch 2013?

Die Europäische Kommission hält weiter daran fest, den Entwurf der neuen Pensionsfondsrichtlinie noch dieses Jahr vorzulegen. Doch ändert das irgendetwas?

Das Binnenmarktkommissariat Barnier hat gegenüber Leiter-bAV.de bekräftigt, dass die Europäische Kommission den Entwurf der neuen Pensionsfondsrichtlinie noch dieses Jahr vorlegen will. Nachdem der Entwurf ursprünglich für den Sommer und später dann für den Herbst dieses Jahres angekündigt worden war, hieß es Ende September aus Brüsseler Kreisen, dass die gegenwärtige Kommission in ihrer noch bis Mai 2014 dauernden Amtszeit gar keinen Entwurf einer neuen Pensionsfondsrichtlinie mehr vorlegen werde.

Grund seien Abstimmungsprobleme respektive gar ein Scheitern der Interservice Consultation (Ressortabstimmungen) zwischen den beteiligten Generaldirektionen Binnenmarkt (Michel Barnier), Arbeit und Soziales (László Andor) sowie Wirtschaft und Währung (Olli Rehn) infolge nicht ausreichender Datenlage. Eine offizielle Bestätigung seitens der Kommission hierfür hat es zwar nicht gegeben, doch hat zum Beispiel Felix Hufeld im Interview mit Leiter-bAV.de die Aussage der Verschiebung der Richtlinie zumindest unwidersprochen gelassen.

 

EP: Nicht vor September 2014

Nun also doch noch 2013. Allerdings muss das – so es denn dazu kommt – am Ende nicht viel heißen. Denn angesichts der im Mai anstehenden Wahlen zum Europaparlament kann man davon ausgehen, dass die EP-Ausschüsse in der Kürze der dann verbliebenen Zeit den Entwurf kaum behandeln werden und das EP spätestens ab März keinerlei Beschlüsse mehr fassen wird. Damit ist eine Verabschiedung der Richtlinie in dieser Legislaturperiode ohnehin wohl kaum mehr möglich. Und nach den Wahlen zum EP würde ein neues Plenum sich ohnehin frühestens im September mit der Problematik befassen. Entsprechend überrascht zeigten sich Brüsseler Parlamentskreise von der Entwicklung: „Eine Vorlage der Richtlinie noch dieses Jahr käme für uns nicht nur unvorhergesehen, sondern würde auch wenig am absehbaren Fahrplan ändern. Insofern sollte die Kommission die Zeit lieber nutzen, die Richtlinie an den Notwendigkeiten der europäischen Wirtschaft auszurichten“, so ein auf dem Brüsseler Parkett mit der Angelegenheit Vertrauter zu Leiter-bAV.de.

 

Neuer Binnenmarktkommissar – neues Glück?

Man muss es nochmal betonen: Es gilt zwar auch für die Kommission, dass die operativ handelnden Beamten vor Wahlen genauso wie danach an ihren Projekten arbeiten, die Kontinuität der Bürokratie funktioniert nicht zuletzt in Brüssel. Doch gerade bei der Pensionsfondsrichtlinie ist der Sachverhalt komplexer: Es wäre überraschend, hätte der Franzose Barnier in seinem Denken und Handeln auch als EU-Kommissar nicht stets die Interessen seines Heimatlandes, in dem Fall die seiner großen Versicherungskonzerne, im Auge. Daher ist es denkbar, dass unter einem neuen Kommissar – so denn dieser aus einem Land mit starken unternehmenseigenen EbAV stammt – die versicherungslastige Sichtweise der Kommission und ihrer Beamten auf die bAV einer pragmatischeren weicht. Insofern kann sich eine spätere Verabschiebung der Richtlinie noch als echter Glücksfall für die europäische Industrie und ihre Versorgungswerke erweisen.

 

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