Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Anhörung im Bundestag:

Pensionsfonds sollen mehr Handlungsspielraum erhalten

 

Die Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie in nationales Recht geht auf die Zielgerade, und die Art und Weise findet bei Verbänden, Wissenschaftlern und Industrie weiter im Wesentlichen Zustimmung. Dies zeigte sich bei der gestrigen Anhörung im Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales. Auch der Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen, um Pensionsfonds flexiblere Anlagemöglichkeiten einzuräumen, wurde begrüßt. Wermutstropfen: Im Handels- und Steuerrecht wird an Zinsfindung und Zinshöhe kurzfristig wohl nichts geändert.

 

 

Weite Teile der gut einstündigen Anhörung galten dabei gar nicht der Umsetzung der Mob-RL an sich, sondern dem kurzfristig von den Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD eingebrachten Änderungsantrag zum Paragrafen 236 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Danach sollen Pensionsfonds in der anhaltenden Niedrigzinsphase mehr Spielräume bei den Anlageentscheidungen erhalten, um so höhere Renditen am Markt erzielen zu können.

 

Die Bundesvereinigung Deutscher Arbeitgeberverbände (BDA), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und die Arbeitsgemeinschaft betriebliche Altersversorgung (aba) begrüßten das Vorhaben ausdrücklich.

 

Anhoerung zur Umsetzung der Mob-RL im BT-Ausschuss Arbeit und Soziales am 9. November 2015 in Berlin, hier Regierungsvertreter sowie Abgeordnete der SPD. 5. v.l. Peter Goergen. Foto: Bruess
Anhoerung zur Umsetzung der Mob-RL im BT-Ausschuss Arbeit und Soziales am 9. November 2015 in Berlin, hier Regierungsvertreter sowie Abgeordnete der SPD.
5. v.l. Peter Goergen.
Foto: Bruess

 

Der Vorstandssprecher des Bundes der Versicherten (BdV) Axel Kleinlein sagte hierzu, es sei völlig richtig, dass man vom Versicherungsmonopol der Versicherer wegkommen wolle. Bei den Versicherern versickere viel zu viel Geld: „Es gibt attraktivere Anlagemöglichkeiten.“ aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann lobte ebenfalls die geplanten Änderungen. „Wir begrüßen die für Pensionsfonds geplante gesetzliche Möglichkeit, die Rentenphase im Rahmen einer Beitragszusage mit Mindestleistung neben der der bisherigen versicherungsförmigen Option auch nicht versicherungsförmig gestalten zu können.“ Mit der Neuregelung sei die Möglichkeit einer weniger restriktiven und flexibleren Kapitalanlage verbunden, die insbesondere auch dem historisch niedrigen Zinsumfeld gerecht werde und zu Chancen für höhere Renditen und auch zu Einsparung von Administrations- und Transaktionskosten führen könne.

 

 

Keine Lex Bosch-Pensionsfonds – 1,5 statt 0,5

 

Florian Swyter von der BDA trat Stimmen entgegen, hier wolle die Koalition für einen der größten Pensionsfonds, den der Robert Bosch GmbH, eine Sonderregelung schaffen. „Es geht hier erst einmal um eine Option für die Arbeitgeber. Das ist keine Lex Bosch.“ Auch sei Dringlichkeit geboten, weil sonst Neurentner mit deutlichen Abschlägen bei ihrer Betriebsrente rechnen müssten. Bosch selbst hob in einer Stellungnahme für den Ausschuss die Bedeutung der geplanten Änderung hervor, die es für die Rentenbezugsphase von BZML ermöglichte, ab 2016 auch den deutschen Pensionsfonds nicht-versicherungsförmige Leistungen zu gewähren. Ohne diese Maßnahme könnte der Bosch Pensionsfonds (BPF) 2016 bei versicherungsförmiger Verrentung höchsten noch einen tatsächlichen Verrentungszins von 0,5 (2015: 1,75) Prozent gewähren. Damit würden ab dem nächsten Jahr für etwa 2.500 bis 3.000 Neurentner des BPF die Startrenten gegenüber 2015 irreversibel um etwa 17 Prozent abgesenkt. Anders jedoch, wenn der Pensionsfonds in der BZML auch in der Rentenphase künftig nicht-versicherungsförmig bleiben dürfe: „Aufgrund breiterer Kapitalanlagenstreuung können für die vorgenannten Neurentner nach heutigem Stand von 2016 an Startrenten mit 1,5 Prozent verrentet werden.“ Bosch begrüßte darüber hinaus ausdrücklich, dass die geplante Neuregelung über Betriebsvereinbarungen auf Unternehmensebene umgesetzt werden könnte.

 

 

Handels- und Steuerrecht bleibt unverändert?

 

In mehren Stellungnahmen der Verbände werden wegen der anhaltenden Niedrigzinsphase weiterhin Änderungen der Regelung zum gleitenden Zinssatz zur Bestimmung der HGB-Rückstellungen bei Pensionszusagen gefordert. Gleiches gilt für den im Steuerrecht (unrealistisch hohen) festgeschrieben Satz von sechs Prozent nach Paragraf 6a EStG. Beides führt zu enormen Belastungen der Unternehmen. Allein durch das Steuerrecht hätten mittelständische Unternehmen seit 2008 bereits mehr als 500 Millionen Euro an Steuern auf Gewinne gezahlt, die sie gar nicht gemacht hätten, erklärte der Deutsche Industrie- und Handelskammertag gestern gegenüber Leiter.bAV.de. In der Anhörung versuchte DIHK-Vertreter Rainer Kambeck zwar, die Politiker zum Zinsthema zu bringen, doch ließen diese das Thema links liegen. Zur Erinnerung: Es war nicht zuletzt der Bundestag gewesen, der die Bundesregierung in dieser Sache bereits zum Handeln aufgefordert hatte.

 

 

Was wird aus dem Höchstrechnungszins?

 

Vertreter von Bündnis 90/Die Grünen forderten in der Anhörung die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht auf, zu angeblichen Berichten Stellung zu nehmen, nach denen der Höchstzinssatz zu Jahresbeginn 2016 von 1,25 Prozent weiter auf 0,5 Prozent abgesenkt werde. Für die Anstalt erklärte Dietmar Keller, von solchen Berichten habe er keine Kenntnis. Der theoretisch noch zur Verfügung stehende Zeitraum sei auch viel zu knapp, um einen solche Maßnahme noch umsetzen zu können. „Ich glaube nicht, dass der Höchstrechnungszins abgesenkt wird.“

 

...hier Abgeordnete der CDU/CSU. Foto: Bruess
…hier Abgeordnete der CDU/CSU.
Foto: Bruess

 

Am heutigen Dienstag legen die Koalitionsfraktionen letzte Hand an. Nach Informationen von Leiter-bAV.de sind keine weiteren Änderungsanträge geplant, so dass es offenbar weder im Handelsrecht noch im Steuerrecht zu Änderungen kommen wird. Das wäre enttäuschend, hatte doch auch schon der Bundesrat in dieser drängenden Frage Entlastung angeregt und die Bundesregierung selbst bereits Handlungsbereitschaft signalisiert.

 

Auch über das namensgebende Thema der Anhörung – die Umsetzung der Mob-RL – wurde in dem Ausschuss gesprochen. Wesentlich neues gab es bei dem Thema, seit Jahr und Tag auf LbAV eng beobachtet, nicht zu vermelden. Der Bundestag selbst hat auf seinen Internetseiten die wesentlichen Aussagen der Sachverständigen in der Anhörung dokumentiert.

 

Auf der aba-Herbsttagung letzte Woche hatte Peter Görgen den nun zu erwartenden weiteren Ablauf bereits skizziert: Nach der (gestrigen) Anhörung im Ausschuss erfolgen am kommenden Donnerstag und Freitag die zweite und dritte Lesung im Bundestag, dann am 18. Dezember Entscheid im Bundesrat, schließlich zwölf Tage für den Verkündungsprozess, zwischen Weihnachten und Neujahr im Bundesgesetzblatt. Der Gesetzesentwurf zur Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie findet sich hier

 

 

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