Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Bericht aus London:

Pensions, Freedom und Lamborghinis

Was bewegt das britische Pensionsparkett in diesen Monaten? Da wären die jüngste Rentenreform, das kommenden Brexit-Referendum und die ersten Erfahrungen mit Auto Enrolment. Von der Themse berichtet Olaf John.

 

Olaf John. Insight Investment.
Olaf John, Insight Investment.

Was haben Lamborghini-Fahrer mit der Rentenreform in Großbritannien zu tun? Vor einem halben Jahr trat die mit dem Haushalt 2014 verabschiedete Rentenreform „Pension Freedom Act“ in Kraft. Nach dieser haben Versorgungsberechtigte eines DC-Plans nun die Freiheit, auf die Umwandlung ihres Versorgungskapitals in eine Leibrente zu verzichten. Sie können ab Alter 55 direkt auf das ganze oder sukzessive auf Teile des Versorgungskapitals zuzugreifen, die ersten 25 Prozent sind dabei steuerfrei. Die Befürchtung, dass einige Versorgungsberechtigte ihr Kapital verprassen würden, konterte der damalige Pensionsminister Steve Webb seinerzeit pointiert mit der Aussage, die Regierung sei „less concerned“, dass künftig viele Rentner im „Lamborghini“ vorfahren werden.

 

Und wie sehen die Fakten heute aus? Offenbar hat Webb Recht behalten. Denn die Anzahl pensionierter Lamborghini-Fahrer in Großbritannien ist wider manch Unkenrufen in der Tat nicht sonderlich gestiegen. Für einen behutsamen Umgang der Neurentner mit ihrem Altersvermögen sprechen auch die Größenordnungen: Von den Versorgungsberechtigten, die ihr Versorgungskapital entnehmen konnten, haben 50 Prozent weniger als 10.000 Pfund Sterling abgezogen. Insgesamt wurden rund 1,3 Milliarden Pfund zumeist aus dem zu 25 Prozent steuerfreien Teil des Versorgungskapitals entnommen, so der Verband der britischen Versicherer. Die durchschnittliche Entnahme lag pro Person bei 15.000 Pfund und betrug damit etwa 1/10 dessen, was ein Lamborghini – mehr oder weniger – kostet. Die gewonnene Freiheit wurde entgegen der Sorgen einiger Kritiker also verantwortungsvoll genutzt. Grundsätzlich kann man auch angesichts des Pensions Freedom Acts den Eindruck gewinnen, dass in dem liberaleren Großbritannien den Bürgern mehr Mündigkeit zugetraut wird als im Deutschland von heute. In diesem Zusammenhang verweisen die EU-Kritiker im Vereinigten Königreich regelmäßig auf eine Überregulierung und Bevormundung aus Brüssel.

 

Brexit: Sein oder Nichtsein? Das ist hier die Frage!

 

A propos Brüssel: Jüngst hat das einflussreiche Treasury Select Committee eine Untersuchung über die wirtschaftlichen und finanziellen Vor- und Nachteile der Mitgliedschaft in der Europäischen Union für Großbritannien angestoßen. Die Untersuchung ist eine Reaktion auf das angekündigte EU-Mitgliedschaftsreferendum, welches für spätestens Ende 2017 von Tory-Premierminister David Cameron angekündigt wurde.

 

Die Aufgabe des Ausschusses wird es sein, mit seiner Analyse den Wählern eine fundierte und neutrale Entscheidung zu ermöglichen. Premier Cameron dürfte die Erkenntnisse der Untersuchung einsetzen, um die Bedingungen für eine Mitgliedschaft Großbritanniens mit der Europäischen Union weiter neu zu verhandeln. Diese Gelegenheit nutzte er Medienberichten zufolge auch schon vorletzten Freitag in London beim gemeinsamen Dinner mit Angela Merkel.

 

Zwischenzeitlich beginnen sich die Fronten überparteilich zu klären: Letzte Woche wurde die überparteiliche Pro-Exit-Group „Vote Leave” ins Leben gerufen. Die Kampagne für eine EU-Mitgliedschaft wird dagegen von Lord Stuart Rose, ehemaliger Executive Chairman von Marks & Spencer und Conservative Peer, geleitet. Letztes Wochenende hatten dann einige Befürworter sowie Kritiker Farbe bekannt: Medienberichten zufolge sind im Camp gegen einen Brexit nach Lord Stuart Rose die Ex-Labour-Größen Tony Blair und Gordon Brown sowie Thatcher-Nachfolger Sir John Major. Zum bekennenden Brexit-Lager gehören neben Labour-MP Kate Hoey, Tory Party Donor Peter Cruddas, der Unternehmenr und Investor Luke Johnson, der Milliardär und Hedgefunds-Manager Crispin Odey sowie der Chief Executive von Numis Securities, Oliver Hemsley.

 

Auto Enrolment und Opting-Out

 

Zurück zum Thema Pensions. Wenn man auf dem britischen Pensionsparkett von „Auto Enrolment“ spricht, sind nicht Rentner in Lamborghinis gemeint. Auto Enrolment ist ein im Jahr 2012 eingeführtes Gesetz in Großbritannien, nachdem jeder Arbeitgeber seine Arbeitnehmer in einem bAV-System anmelden muss, sofern diese älter als 22 Jahre sind und mehr als 10.000 Pfund pro Jahr verdienen.

 

Diese Regelung soll in Stufen bis 2018 eingeführt sein. Sofern ein Arbeitnehmer sich aus diesem System in den ersten Monaten abmeldet („Opting-Out“), werden die Beiträge, die schon eingezahlt wurden, zurückerstattet. In diesen Fällen muss sich der Arbeitgeber alle drei Jahre das Opting-Out vom Arbeitnehmer bestätigen lassen. Die Alters- und Einkommenskriterien werden von etwa drei Viertel der arbeitenden Bevölkerung erfüllt, und durch das Auto Enrolement werden ab 2019 immerhin 14 bis 16 Milliarden Pfund pro Jahr an zusätzlichen Beiträgen für die bAV erwartet, so das Department for Work & Pensions. Seit der Einführung im Jahr 2012 ist die Verbreitung der bAV in Großbritannien durch Auto Enrolment weiter angestiegen, aber die Komplexität stellt viele, insbesondre kleinere Unternehmen, vor Herausforderungen. Trotzdem wäre eine ähnliche Regelung in Deutschland gut für die Verbreitung der bAV.

 

Penthouse statt Luxusauto

 

Und was bedeutet der neue Pension Freedom Act noch? Mehr finanzielle Flexibilität für Rentner lässt auch neue Nachfrage erwarten. Wenn also nicht für Luxusautos, wo ist sonst mit dieser zusätzlichen Nachfrage zu rechnen? Aufgrund der scheinbar lukrativen Attraktivität des Buy-to-let-Wohnungsmarktes hatten viele Experten erwartet, dass es den Boom im privaten Immobilienmarkt weiter anheizt. Die Building Society Nationwide hatte dementsprechend die Kreditvergabekriterien angepasst, damit Personen bis zum Alter von 75 Hypothekenkredite aufnehmen können.

 

Und in der Tat: Eine Umfrage von Prudential hatte ergeben, dass 37 Prozent der Hausbesitzer über Alter 55 mindestens einen weiteren Immobilienkauf planen. Nicht nur die Immobilienbranche profitiert, auch die der Asset Manager. So ist zu vermuten, dass die nicht in eine lebenslange Rente umgewandelten Teile des Versorgungskapitals länger von Asset Managern verwaltet werden. Verlierer des Pension Freedom Act sind demnach die Versicherer – dies hatten nach Verabschiedung des Gesetzes schon die seinerzeitigen Kursverluste der börsennotierten Versicherer signalisiert.

 

Und Deutschland? Eine vergleichbare Freiheit wie die des Pension Freedom Act für bundesrepublikanische Rentner ist wohl solange undenkbar, solange es die Freiheit auf deutschen Autobahnen gibt. Hätten die Briten einen “Motorway Freedom Act” verabschiedet, dann wäre die Anzahl der Lamborghini-Rentner bestimmt gestiegen.

 

Der Autor ist Head of Business Development, Europe, der Insight Investment, London, UK. Der Inhalt dieses Beitrags spiegelt die persönliche Meinung des Autors wider und nicht die seines Arbeitgebers.

 

Von ihm und anderen Autorinnen und Autoren der Insight Investment erschienen zwischenzeitlich bereits auf LEITERbAV:

 

 

Corporates zwischen DBO-Entlastung, Rekord-Ausfinanzierung und Liability Hedging:
Kopf oder Zahl?
von Wolfgang Murmann, 16. November 2023

Der Umgang mit der Polykrise:
Go global or stay home
von Frank Diesterhöft und Alexander Kleinkauf, 12. Juli 2023

Nutzt die Zeit:
Das Comeback liquider Fixed Income Investments
von Frank Diesterhöft und Alexander Kleinkauf, 21. September 2022

Zwischen sinkenden Asset-Preisen und Liability-Gewinnen:
Should I hedge or should I go?
von Wolfgang Murmann, 22. Juni 2022

Die asynchrone wirtschaftliche Erholung
und ihre Chancen
von Gareth Colesmith, 30. November 2021

Fallen Angels:
The better High Yield
von Frank Diesterhöft, 29. September 2021

Ein Plädoyer:
Für verantwortliches Investieren bei festverzinslichen Anlagen!
Von Gottfried Hörich, 1. Juni 2021

De-Risiking im Niedrigzinsumfeld:
Adaptive Liability Hedging
von Wolfgang Murmann, Frankfurt am Main, 27. Oktober 2020

Governance ist mehr als nur ein Wort
von Frank Diesterhöft, Frankfurt am Main, 26. August 2020

Pensionsrisiken aus der Stakeholder-Perspektive
von Wolfgang Murmann, Frankfurt am Main, 8. Juli 2020.

Fünf gute Gründe für Emerging Markets Corporate Debt
von Sabrina Jacobs, Frankfurt am Main; London, 11. Dezember 2019

Wohin mit dem Geld?
von Frank Diesterhöft, Frankfurt am Main, 25. September 2019

Nachhaltiges Investieren in festverzinsliche Wertpapiere
von Olaf John, Frankfurt am Main, 16. Mai 2019

ESG-Momentum oder … wie nachhaltig sind eigentlich Staaten?
von Frank Diesterhöft und Olaf John, Frankfurt am Main, 7. November 2018

Aktienrenditen mit reduziertem Downside – Aber wie?
von Olaf John, London, 6. September 2018

Klimabezogene Risiken bei Anleihe-Emittenten
von Olaf John, London, 12. Juni 2018

Absolute Return mit Private Debt?!
von Olaf John, London, 4. April 2017

Investment Grade Private Debt:
Ein Muss für alle Pensionseinrichtungen?
von Wolfgang Murmann, London, 21. Dezember 2016

Effiziente Anleihenallokation im Negativzinsumfeld
von Olaf John, London, 24. August 2016

Mögliche Zinswende:
Das Ende von LDI?
von Wolfgang Murmann, London, 23. Februar 2016

Collateral Pool: Verschuldung, Verzerrung
– und Navigieren in den Kreditmärkten.
von Olaf John, London, 16. Dezember 2015

Bericht aus London: Pensions, Freedom und Lamborghinis.
von Olaf John, London, 15. Oktober 2015

LDI als Alternative zum Prinzip Hoffnung.
von Wolfgang Murmann, London, 20. Mai 2015

Globales Farmland als Anlageklasse.
von Olaf John, London, 14. September 2014

Ist der Longevity Swap die bessere Versicherung?
von Wolfgang Murmann, London, 4. Juni 2014

CRE-Darlehen als Anlageklasse:
Renditeaufschlag. Illiquiditätsprämie. Geringe Korrelation.
von Olaf John, London, 12. Februar 2014

Die drei Trugschlüsse über LDI-Strategien.
von Olaf John, London, 11. November 2013

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.