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Berliner bAV-Auftakt (IV):

„Nur teilweise gerecht“

Neben BMAS, Arbeitgebern und Gewerkschaften hat sich auf einer der beiden neulichen Tagungen in Berlin auch der Fachverband zu Stand und Perspektive der bAV-Reform geäußert. Und zeigte sich nur teilweise zufrieden.

 

 

Auf dem Podium des Berliner bAV-Auftakts 2017, der dieses Jahr am 25. Januar unter der Überschrift Das Betriebsrentengesetz und seine Umsetzung im Dialog stattfand, positionierten sich nicht nur Arbeitgeber (Gesamtmetall) und Gewerkschaften (ver.di), sondern auch die aba.

 

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz wird seinem Namen nur teilweise gerecht,“ begann aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann seine Rede vor dem Fachpublikum, „es enthält zwar eine ganze Reihe wichtiger Anreize für Sozialpartner und Arbeitgeber, um die Ausweitung der bAV voran zu treiben.“ Doch beklagte er, dass die Stärkung schon bestehender Betriebsrentensysteme ebenso zu kurz komme wie die Stärkung von Direktzusage und Unterstützungskasse. Darüber hinaus setzte der Gesetzentwurf wiedereinmal weniger auf die rein freiwillige, arbeitgeberfinanzierte bAV als vielmehr auf tarifvertragliche, obligatorische bAV und Entgeltumwandlung, zum Beispiel über Riester-Betriebsrenten.

 

 

Rückdeckungsversicherung bringt Garantie

 

 

Klaus Stiefermann.
aba.

Im Zentrum der Diskussion um die bAV-Reform steht bekanntlich das Garantieverbot. Bekannt ist auch, dass die Versicherer, die dieses Verbot nicht umgesetzt sehen wollen, innerhalb der aba mit dieser Haltung den Vertretern der industrieeigenen EbAV gegenüber stehen – eine Auseinandersetzung, welche man weiland in der Diskussion um die Anwendung eines Solvency-II-artigen Regimes auf unternehmenseigene EbAV schon verfolgen konnte. Damals wie heute musste die aba eine Position finden, und damals wie heute harmoniert diese eher mit der Position der Industrie als derjenigen der Assekuranz. In der jüngsten Stellungnahme der aba zum Entwurf des BRSG wird das Garantieverbot zumindest an keiner Stelle infrage gestellt.

 

Auch Stiefermann sprach in seiner Rede das Garantieverbot an, über das „sehr emotional und heftig diskutiert“ werde. Doch angesichts eines vielfach unterstellten Wunsches, die Deutschen liebten ihre garantierten Renten, werde dieses Garantieverbot für kontraproduktiv gehalten. „Aus fachlicher Sicht zieht dieses Argument natürlich nicht, da es möglich ist, solche garantierten Renten über Rückdeckungsversicherungen zu gewähren. Auf diesem Wege können die Kosten der eingebauten Garantie sogar besonders transparent gemacht werden.“

 

 

Zentraler Fehlanreiz bleibt

 

Es ist sehr bedauerlich, dass ein zentraler Fehlanreiz für die Ausweitung der bAV nur in ganz geringem Umfang abgemildert wird,“ kam Stiefermann auf die Beitragspflicht zur GKV zu sprechen. Die Belastung der bAV in der Finanzierungs- und Leistungsphase werde allein bei der Riester-Betriebsrente reduziert. „Doch im Prinzip manifestiert und intensiviert der Gesetzentwurf das Problem der Doppelverbeitragung.“ Die allein steuerliche Ausweitung des Dotierungsrahmens des Paragrafen 3 Nr. 63 EStG von vier auf acht Prozent führe bei einer aktuellen Beitragsbemessungsgrenze zur GKV von 4.350 Euro Monatseinkommen dazu, dass immer mehr Arbeitnehmer mit immer größeren Teilen ihrer bAV in die Doppelverbeitragung gedrängt würden, prognostizierte Stiefermann. Beitragsrechtlich werde die bAV so kontinuierlich schlechter gestellt als die private, individualisierte Vorsorge.

 

 

Mehr Verantwortung heißt mehr Verantwortung

 

Autonome Rechtsetzungsmacht, große Verteilungsspielräume, hohes Vertrauen: All das spreche für den von der Bundesregierung gewählten Ansatz, eine Ausweitung der bAV über Tarifverträge erreichen zu wollen, betonte der aba-Geschäftsführer. Für die Sozialpartner bedeute das aber auch mehr Verantwortung bei Überwachung, Steuerung und Begrenzung der Volatilität in den Versorgungseinrichtungen. Damit verbunden sei aber auch die Chance, eine renditeträchtige und trotzdem sichere bAV aufzubauen. Fazit Stiefermann: „Das ist gerade auch aus Arbeitgebersicht wichtig, denn der bAV kommt immer stärker nicht nur eine personalpolitische Bedeutung zu, sie ist langfristig auch wohl die einzige Möglichkeit, die Beitragslast in der Gesetzlichen Rente zu stabilisieren.“

 

 

Über die Ausführungen von Peter Görgen, Leiter des BMAS-Referats „Zusätzliche Altersvorsorge“, auf dem Berliner bAV-Auftakt 2017 hat LEITERbAV bereits berichtet.

 

Auf der gleichen Tagung sprach außerdem Karsten Tacke, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der Gesamtmetall.

 

Karsten Tacke waehrend seiner Rede auf dem Berliner-bAV-Auftakt am 25. Januar 2017.

 

Auch der Counterpart der Arbeitgeber in dem Sozialpartnermodell war auf der Tagung prominent vertreten, und diese Rolle hatte die ver.di übernommen, genaugenommen Judith Kerschbaumer.

 

Auch über die Tagung „Neue Wege der Alterssicherung – Chemie Sozialpartner im Gespräch zur bAV-Reform“ der BAVC und IG BCE, die in zeitlicher Nähe zu dem Berliner bAV-Auftakt stattgefunden hat, wurde auf LEITERbAV bereits berichtet – zum einen über die Statements von BAVC-Präsidentin Margret Suckale und IB BCE-Chef Michael Vassiliadis, zum anderen über den Vortrag der parl. StS Yasmin Fahimi.

 

Mit dem vorliegenden Beitrag endet die Berichterstattung über die beiden Tagungen – rechtzeitig vor Beginn der üblichen Frühjahrstagungen zur bAV.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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