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Dialog zur bAV-Reform geht weiter:

Nichts Genaues weiß man nicht

 

Auf einer Tagung in Berlin gab die neue BMAS-Staatssekretärin Yasmin Fahimi (SPD) einen Ausblick auf die weitere Entwicklung der bAV-Reformen. LbAV-Autor Detlef Pohl war dabei.

 

Auf dem ersten Kongresstag des 17. „MCC-Kongress Zukunftsmarkt Altersvorsorge“ gestern in Berlin ging es um aktuelle Entwicklungen in der privaten, betrieblichen und gesetzlichen Altersversorgung. Für ihre Chefin Andrea Nahles berichtete Yasmin Fahimi, frisch ernannte Staatssekretärin im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), über die Pläne des Ministeriums, das Betriebsrentengesetz zu ändern. Fahimi war lange in der IG Bergbau, Chemie und Energie tätig und hatte bislang wenig bis nichts mit der bAV zu tun.

 

 

Das Treten auf der Stelle

 

Die Überlegungen des BMAS rund um den Entwurf eines neuen Paragrafen 17b, der gemeinsame Versorgungseinrichtungen der Tarifpartner erlauben würde, die anschließend durch die Politik für allgemeinverbindlich erklärt werden sollen, haben sich praktisch seit einem Jahr kaum geändert. Bereits Fahimi-Vorgänger Jörg Asmussen, dessen angestrebter Wechsel zur staatlichen Förderbank KfW in letzter Sekunde an möglicherweise überzogenen Forderungen gescheitert sein könnte, hatte bereits vor einem Jahr ohne durchschlagen Erfolg für das Sozialpartnermodell (vulgo: „Nahles-Rente“) geworben. Die Ideen des BMAS sind bis heute nicht über den Status eines Diskussionsvorschlages für das „Sozialpartnermodell Betriebsrente“ hinausgekommen, sorgen aber permanent für Unruhe in Industrie und Wirtschaft, bei Produktgebern und bei Vertrieben.

 

 

Mehr niederschwellige Angebote nötig“

 

Fahimi erläuterte nun erstmals persönlich und öffentlich aus BMAS-Sicht Maßnahmen zur Stärkung der bAV. Handlungsbedarf bestehe in allen drei Säulen, speziell in der bAV seien „vor allem mehr niederschwellige Angebote nötig“, erklärte Fahimi auf dem MCC-Podium. Bislang hätten zwar 60 Prozent aller Arbeitnehmer bAV-Ansprüche, meist jedoch nicht in KMU und vor allem nicht die Geringverdiener. Letztere verortete sie bei einem Monatseinkommen von unter 1.500 Euro brutto. „In dieser Einkommensklasse haben 42 Prozent weder einen Riester- noch einen bAV-Vertrag“, sagte die Staatssekretärin und wiederholte damit Aussagen von Hans Ludwig Flecken, für bAV zuständiger Abteilungsleiter im BMAS, die dieser auf einer Fachtagung der Freien Universität Berlin am 28. Januar gemacht hatte.

 

Yasmin Fahimi, beamtete Staatssekretärin im BMAS, auf der MCC-Tagung am 16. Februar 2016 in Berlin
Yasmin Fahimi, beamtete Staatssekretärin im BMAS, auf der MCC-Tagung am 16. Februar 2016 in Berlin

 

 

Ihr Haus wolle die bAV als Sozialpartnermodell „nach vorn bringen“, so Fahimi weiter. Das bedeute nicht, vorhandene Sozialpartner-Lösungen wie beispielsweise die Metallrente und den Chemie-Pensionsfonds, sowie vorhandene Durchführungswege wie Direktversicherungen, Pensionskassen und Pensionsfonds, in Frage zu stellen. Vielmehr gehe es darum, auch nicht-tarifgebundenen KMU Zugang zu einer „Haftungsgemeinschaft“ zu ermöglichen. Ein entsprechendes BMAS-Gutachten soll im März Details bringen, wie die „beteiligten Institutionen abgesichert werden können“.

 

Unterm Strich gehe es „um das Vereinfachen und Ausbauen der bAV über ein Sozialpartner-Modell“.

 

 

Die triviale Deutschland-Rente

 

In diesem Zusammenhang nannte Fahimi den hessischen Vorschlag zu einer Deutschland-Rente „etwas sehr trivial“, zumal diese einen „massiven Eingriff in das Arbeitsrecht“ bedeutete. Der Ansatz habe allenfalls dann Charme, wenn es nicht zu der für jede Branche angestrebten Sozialpartner-Lösung kommen sollte. Dann bräuchte man Auffanglösungen, um die KMU zur bAV-Teilnahme zu animieren. Wie sich dies mit der Idee eines vereinfachten bAV-Zugangs vertragen soll, machte die Staatsekretärin nicht näher deutlich.

 

 

Weniger Durchführungswege statt mehr?

 

Wie auch immer: Die für die Gesetzgebung entscheidende Phase beginnt Mitte März. Dann werden das vom Bundesfinanzministerium (BMF) in Auftrag gegebene Gutachten „Optimierung der steuerrechtlichen bAV-Förderung“ und das BMAS-Gutachten zu Vorschlägen für eine mögliche Weiterentwicklung des Sozialpartnermodells von allen beteiligten Ressorts beraten worden sein. Offen ist, ob es einen gemeinsamen Entwurf der beiden Ministerien BMF und BMAS oder getrennte Entwürfe geben wird. Jedenfalls soll das Bundeskabinett – wie Flecken auf oben genannter Tagung am 28. Januar bereits erläutert hatte – noch vor der Sommerpause eine entsprechende Gesetzesvorlage verabschieden. Die Sympathie des BMAS liegt dabei unverhohlen bei dem angedachten Sozialpartner-Modell. Im Gesamtpaket könne es auch zu Verbesserungen der steuerlichen Rahmenbedingungen und der Beseitigung von Ungerechtigkeiten bei der Verbeitragung kommen. Doch auch hier wurde Fahimi nicht konkret. Es gebe im Übrigen keine Denkverbote, auch eine Reduzierung der Durchführungswege sei denkbar. In jedem Falle „muss die Portabilität besser werden“. Anders als private Vorsorge benötige „die bAV mehr staatlichen Schutz und eine klarere Systematisierung“.

 

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