Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

BaFin Jahresbericht 2015 (I):

Nachlassende Dynamik bei Pensionskassen

 

Wie üblich hat die BaFin in ihrem Jahresbericht zahlreiche Details zum Pensionskassenwesen veröffentlicht und zu weiteren Kernfragen für die 140 unter Bundesaufsicht stehenden Kassen Stellung genommen.

 

 

LEITERbAV dokumentiert die für die bAV wichtigsten Auszüge aus dem Jahresbericht zum Stichtag 31. Dezember 2015.1) Angaben zu dem jüngsten BaFin-Stresstest finden sich übrigens nicht in dem Bericht, sondern hier.

 

 

Zur Geschäftsentwicklung der Pensionskassen:

 

Laut Prognoserechnung zum Bilanzstichtag 2015 ist die Höhe der Beitragseinnahmen aller Pensionskassen 2015 im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Die verdienten Beiträge summierten sich im Berichtsjahr auf ca. 6,1 Milliarden Euro und nahmen damit im Vergleich zum Vorjahr um ca. 7,4 % ab. Im Jahr 2014 waren sie noch um 2,4 % gestiegen.

 

Bei den seit 2002 neu gegründeten Aktiengesellschaften stiegen die Beitragseinnahmen leicht auf ca. 2,8 Milliarden Euro. Bei den vorwiegend von den Arbeitgebern finanzierten VVaG hängt die Entwicklung der Beitragseinnahmen vom Personalbestand des Trägerunternehmens ab. Die Beitragseinnahmen dieser Pensionskassen verringerten sich im Vergleich zum Vorjahr. Sie beliefen sich auf ca. 3,3 Milliarden Euro nach 3,9 Milliarden Euro im Vorjahr.

 

 

Zu den Kapitalanlagen der Pensionskassen:

 

Der Kapitalanlagebestand der von der BaFin beaufsichtigten Pensionskassen nahm 2015 um ca. 6,5 % auf rund 148,2 Milliarden Euro zu (Vorjahr: 139,1 Milliarden Euro).

 

Die Positionen „Investmentanteile, Inhaberschuldverschreibugen und andere festverzinsliche Wertpapiere“ sowie „Namensschuldverschreibungen, Schuldscheinforderungen und Darlehen“ sind weiterhin die dominierenden Kapitalanlagearten.

 

 

Zu den Bewertungsreserven der Pensionskassen:

 

Da die seit Jahren niedrigen Zinsen auch 2015 weiter auf einem sehr niedrigen Niveau blieben, haben sich die Bewertungsreserven der Branche im Vergleich zum Vorjahr nur geringfügig verändert. In sämtlichen Kapitalanlagen hatten die Pensionskassen zum Jahresende nach den vorläufigen Angaben stille Reserven in Höhe von ca. 21,6 Milliarden Euro (Vorjahr: 25,3 Milliarden Euro). Dies entspricht ca. 14,6 % der gesamten Kapitalanlagen (Vorjahr: 18,1%). Die stillen Lasten sind mit insgesamt 0,6 % vernachlässigbar gering.

 

 

Zu den Prognoserechnungen:

 

Die BaFin nahm zum Stichtag 30. September 2015 bei den Pensionskassen eine Prognoserechnung vor. Darin waren die Unternehmen aufgefordert, ihr Ergebnis für das Geschäftsjahr in vier Aktien- bzw. Zinsszenarien abzuschätzen. Außerdem umfasste die Prognoserechnung angesichts der anhalten- den Niedrigzinsphase die folgenden vier Geschäftsjahre.

 

Die Prognosen zeigten, dass der Bedeckungssatz der Solvabilitätsspanne gegenüber dem Vorjahr gesunken ist. In der Regel können die Unternehmen die Solvabilitätsvorschriften erfüllen; die kurzfristige Risikotragfähigkeit der Branche scheint damit weiterhin gewährleistet. Den Prognosen zufolge liegt die Nettoverzinsung der Kapitalanlagen aller Pensionskassen im Jahr 2015 mit ca. 3,9 % unter dem Vorjahreswert von 4,2 %.

 

Die anhaltend niedrigen Zinsen stellen auch die Pensionskassen vor besondere Herausforderungen. Die Prognosen verdeutlichen, dass sich der Abstand zwischen der laufenden Verzinsung der Kapitalanlagen und dem durchschnittlichen Rechnungszins der Deckungsrückstellung verkleinert. Sollte es bei einzelnen Pensionskassen erforderlich sein, die biometrischen Rechnungsgrundlagen zu verstärken oder den Rechnungszins abzusenken, wird es diesen Pensionskassen zunehmend schwerer fallen, dafür erforderliche Nachreservierungen zu finanzieren.

 

 

Zur Solvabilität der Pensionskassen:

 

Die Bedeckungsquote des Solvabilitäts-Solls der Pensionskassen betrug laut der Prognoserechnung zum Bilanzstichtag 2015 durchschnittlich 132 % und lag damit unter dem Wert des Vorjahres von 136 %. Den Schätzungen zufolge konnte eine Pensionskasse die Solvabilitätsspanne zum 31. Dezember 2015 nicht vollständig bedecken. Diese Kasse steht bereits in Kontakt mit der BaFin, um Maßnahmen zu erarbeiten, mit denen sie ihre Risikotragfähigkeit verbessern kann.

 

 

Zu den Kapitalanlagen der Versicherer im Allgemeinen:

 

Die deutschen Versicherungsunternehmen unter Bundesaufsicht verwalteten zum Stichtag Kapitalanlagen zu Buchwerten von 1.659 Milliarden Euro (Vorjahr: 1.591,2 Milliarden Euro). Dabei verzeichneten dabei die Krankenversicherer (+5,9 %) und die Pensionskassen (+6,3 %) die größten prozentualen Anstiege.

 

Der Schwerpunkt der Kapitalanlagen lag – wie in den Vorjahren – bei festverzinslichen Wertpapieren und Schuldscheindarlehen.

 

Der Bestand an direkten Immobilienanlagen erhöhte sich gegenüber dem Vorjahreswert um 3,2 % auf 35,8 Milliarden Euro.

 

 

Zum Höchstrechnungszins:

 

Aus Sicht der BaFin hat sich der Höchstrechnungszins in den vergangenen Jahrzehnten bewährt, weil er verhindert, dass Unternehmen in einen ruinösen Konditionenwettbewerb treten. Ob und inwieweit die regulatorischen Vorgaben von Solvency II ihn überflüssig machen, wird die Aufsicht erst sinnvoll beurteilen können, nachdem das neue Regelwerk, das Anfang 2016 in Kraft getreten ist, in der Praxis beobachtet werden konnte. 2018 wird die BaFin den Höchstrechnungszins dann – wie von der Bundesregierung vorgesehen – neu bewerten.

 

 

Zur Zinszusatzreserve im Allgemeinen:

 

Gut 10,7 Milliarden Euro haben die Lebensversicherer für die ZZR 2015 aufgewendet. Kumuliert beträgt die ZZR Ende 2015 damit absolut 32,0 Milliarden Euro. Der Referenzzins zur Berechnung lag Ende 2015 bei 2,88 %.

 

Auch in den kommenden Jahren ist damit zu rechnen, dass weiter erheblicher Aufwand notwendig sein wird, um die ZZR aufzubauen. Sie ist zwar weiterhin grundsätzlich das richtige Instrument, um die Garantien der Versicherungsnehmer in Zeiten niedriger Zinsen langfristig zu sichern. Die BaFin beobachtet aber branchenweit und bei den einzelnen Unternehmen genau, wie sich die Dinge weiter entwickeln. Sollte es erforderlich sein, wird die Aufsicht prüfen, ob die Zinszusatzreserve angemessen kalibriert ist.

 

Soviel aus dem Jahresbericht 2015 der BaFin zu den Pensionskassen. 

 

Mehr zu der Entwicklung findet sich auf LEITERbAV (zwischenzeitlich) hier:

 

 

 

BaFin Jahresbericht 2015 (I):

Nachlassende Dynamik bei Pensionskassen

29. Juni 2016

 

 

BaFin-Stresstest 2015 (II):

Also aktuell keine akute Gefährdungslage?

12. Mai 2016

 

 

BaFin-Stresstest 2015 (I):

Sieben PK-Durchfaller

11. Mai 2016

 

 

Felix Hufeld vor der Presse:

Von Manndeckung, Umsetzungsdruck und Radikal-MiFIDisierung…

21. Mai 2015

 

 

BaFin-Stresstest:

Neun PK-Durchfaller

13. Mai 2015

 

 

BaFin-Stresstest:

Elf PK-Durchfaller (II)

4. August 2014

 

 

Regulierte Pensionskassen – was nicht im BaFin-Jahresbericht steht:

Wenig Transparenz, aber Zusatzreserven für den Zins

17. Juni 2014

 

 

Wettbewerbs-Pensionskassen – was nicht im BaFin-Jahresbericht steht:

Licht und Schatten und Zinszusatzreserve

2. Juni 2014

 

 

Die BaFin zu Pensionsfonds:

Beyond Stresstest

27. Mai 2014

 

 

Pensionskassen: Nonchalance im Angesicht des Niedrigzinses

BaFin bringt Bewusstsein

22. Mai 2014

 

 

BaFin-Stresstest:

Elf PK-Durchfaller

21. Mai 2014

 

 

BaFin-Stresstest: Korrektur:

Acht PK-Durchfaller

29. Mai 2013

 

FN 1: Die Zitate aus dem Jahresbericht der Anstalt sind durch LbAV zur besseren Lesbarkeit leicht redigiert, gestrafft und mit Hervorhebungen versehen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.