Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Interview mit Markus Kurth:

„Nach derzeitigem Stand schließe ich eine Zustimmung aus.“

Für KMU fordert er einen bAV-Staatsfonds und schrittweise für alle ein Arbeitgeber-Obligatorium. Mit dem Sprecher für Rentenpolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen und Obmann im Ausschuss Arbeit und Soziales sprach für LEITERbAV Nikolaus Bora.

 

 

Herr Kurth, Bundesarbeits- und Finanzministerium wollen den eingebrachten Entwurf zum BRSG möglichst unverändert durch das parlamentarische Verfahren bringen. Er enthält ja auch einige Punkte, auf die die Grünen Wert legen. Werden Sie dennoch dagegen stimmen?

 

Unserer Meinung nach verfehlt der Entwurf das Ziel, die bAV zu stärken und auszuweiten. Wir warten die Beratungen im Ausschuss ab. Vielleicht ergeben sich noch Änderungen. Dann werden wir über das endgültige Votum entscheiden. Vielleicht enthalten wir uns. Nach dem derzeitigen Stand schließe ich eine Zustimmung aus.

 

 

Die Grünen fordern praktisch ein Obligatorium. Schrittweise sollen alle Unternehmen verpflichtet werden, ihren Beschäftigten ein Betriebsrentenangebot zu machen. Für kleine Betriebe mit bis zu 50 Beschäftigten sehen Sie eine Sonderregelung vor, nämlich die reine Beitragszusage. Warum nur für die kleinen Betriebe?

 

Markus Kurth.
MdB Bündnis 90/Die Grünen.

Weil wir glauben, dass die Frage der Haftung beziehungsweise der Enthaftung durch die Beitragszusage für Kleinbetriebe von besonderer Bedeutung ist. Eine Gärtnerei mit sieben oder acht Mitarbeitern kann nicht über jahrzehntelange Einzahlungs- und Auszahlungszeiträume wirklich haften. Da sind vorgelagerte Sicherungen viel entscheidender. Größere Unternehmen mit mehr ökonomischem Spielraum können das Haftungsproblem eher lösen. Aber ich weiß, dass im Moment viele Unternehmen mit bereits bestehenden Pensionsverpflichtungen sich wegen der Niedrigzinsphase und eventueller Nachschusspflichten große Sorgen machen. Aber eine einseitige Verlagerung des Kapitalmarktrisikos auf die Beschäftigten scheint mir bei großen Unternehmen nicht gerechtfertigt.

 

 

Sie fordern außerdem, Arbeitgeber sollen Beschäftigte beim Aufbau einer bAV unterstützen. Der Zuschuss soll mindestens so hoch sein wie ihre bei der Entgeltumwandlung ersparten Sozialversicherungsbeiträge. Das ist im Entwurf zum BRSG doch weitgehend vorgesehen.

 

Hier gibt es keine so großen Differenzen zu unseren Vorstellungen. Aber diese Unterstützung durch den Arbeitgeber ist im Gesetz nicht verpflichtend geregelt, sondern muss von den Tarifpartnern vereinbart werden. Wir wollen, dass mindestens alle vom Arbeitgeber eingesparten Sozialversicherungsabgaben grundsätzlich in die Betriebsrentenansprüche der Beschäftigten einfließen. So wird sichergestellt, dass der Aufbau von Betriebsrenten nicht genutzt wird, um die Lohnkosten eines Unternehmens zu senken. Politisch anzustreben ist eine höherer Zuschuss der Arbeitgeber.

 

 

Sie fordern schließlich, auch einen öffentlich verwalteten BürgerInnenfonds als Basisprodukt, um gerade kleinen und mittleren Unternehmen im Rahmen der bAV eine zusätzliche und transparente Anlagemöglichkeit zu eröffnen. Kann eine öffentliche Stelle das besser als die vorhandenen Anbieter? Und wer sollte den Fonds verwalten?

 

Bei den Anbietern aus der privaten Versicherungswirtschaft haben wir Kostenblöcke, die bei einem allgemeinen öffentlich-rechtlichen Fonds nicht vorhanden wären. Beispielsweise müssten keine Gewinne ausgeschüttet werden, die Abschluss- und Vertriebskosten wären erheblich niedriger. Wir orientieren uns dabei am schwedischen Rentenfonds, wissend, dass das Beispiel Schweden nur begrenzt auf Deutschland übertragbar ist. Der Fonds hat minimale Verwaltungskosten, und die Rendite ist nicht schlechter als die privater Versicherer. Wir beschreiben mit BürgerInnenfonds eine Kapitalsammelstelle, die kleinen inhabergeführten Unternehmen fehlt. Denn ein großes Hindernis für KMU, Betriebsrenten anzubieten, sind die Unübersichtlichkeit der vielen Angebote zur Betriebsrente und die fehlende Transparenz des Marktes. Das haben Untersuchungen ergeben. Wir haben noch kein vollständiges Konzept. Die Trägerschaft ist noch offen.

 

 

In Ihrem Papier beziehungsweise Antrag heißt es, es müsse geprüft werden, mit welchen insbesondere steuerrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Anreizen die Attraktivität der bAV gesteigert werden könne. Haben Sie da bestimmte Vorstellungen?

 

Wir haben das sehr allgemein formuliert, weil die Gesundheits- und Sozialpolitiker unserer Fraktion noch heftig miteinander diskutieren. Fraktionsübergreifend wollen die Gesundheitspolitiker nicht auf Einnahmen aus Krankenversicherungsbeiträgen auf Betriebsrenten verzichten. Und die Sozialpolitiker wollen niedrigere Beiträge. Darüber wird weiter gestritten. Man muss sehen, welche Kompromisse in diesem Verteilungskonflikt erreicht werden.

 

 

Die niedrigen Zinsen machen der gesamten bAV Sorgen. Ein Prüfauftrag, wie Systeme der kapitalgedeckten Vorsorge bei anhaltend niedrigen Zinsen zu stabilisieren sind, bringt da kaum etwas.

 

Nicht nur Abgeordnete unserer Fraktion fragen, ob die kapitalgedeckte Altersvorsorge überhaupt noch Sinn macht. Durch die Niedrigzinsphase haben wir eine große Verunsicherung. Die Politik muss sich mit den Sorgen auseinandersetzen, muss nach Möglichkeiten suchen, langfristig die kapitalgestützte Vorsorge attraktiv zu machen. Da ist ein Legitimationsverlust eingetreten, auch durch die inzwischen schlecht beleumundete Riesterrente. Diejenigen Politiker, die sagen, neben der wichtigsten Säule Rentenversicherung brauchen wir eine ergänzende kapitalgedeckte Zusatzversorgung, müssen eine Antwort auf die Niedrigzinsphase finden. Sie können sich nicht auf Appelle an Draghi beschränken, die Zinsen zu senken.

 

 

Die Grünen verlangen, Transparenz über Umwelt-, Klima-, soziale und Unternehmensführungsaspekte in der Anlagepolitik für den Versorgungsanwärter herzustellen und diese Aspekte in der Risikosteuerung zu berücksichtigen. Aber ethische Anlagen kosten Rendite. Das hat der norwegische Staatsfonds gerade bewiesen.

 

Aber die Renditeeinbußen halten sich in Grenzen. Ich bin überzeugt, dass sich ethische Anlagen auf breiter Front durchsetzen werden. Der Aspekt der größeren gesellschaftlichen Verantwortung von Investments wird an Bedeutung gewinnen. Gerade jüngeren Menschen ist es nicht egal, ob ihre Rendite aus Blutdiamanten oder Rohstoffen aus Kriegsgebieten kommt. Darum werden sich auch mehr Akteure der privaten Versicherungswirtschaft mehr als bislang im Bereich von Corporate Social Responsibility bemühen müssen.

Derzeit aktuell auf pensions.industries hrservices

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.