Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Alf Gohdes im Interview:

„…nach dem Motto ‘Jugend forscht’“

 

Die Arbeiten an der neuen Pensionsfondsrichtlinie nähern sich der finalen Phase. Angesichts der Vorlage des vierten italienischen Kompromissvorschlages sprach Alfred E. Gohdes, Chefaktuar von TowersWatson, auf LbAV von einem „erstaunlichen Schlingerkurs“. Anlass genug, sich einmal grundsätzlich zu unterhalten.

 

 

Herr Gohdes, nicht an konkreten Artikeln des Richtlinienentwurfs, sondern ausgerechnet an einem Erwägungsgrund – dem mit der Nummer 20 gehen die Fronten besonders intensiv hin und her, und zwar bezüglich der Frage, ob EbAV nun Finanzdienstleister sind oder nicht. Überrascht Sie das?

 

Alfred Gohdes, Chefaktuar Towers Watson
Alfred Gohdes,
Chefaktuar Towers Watson

Jein. Auf der Ebene der Entscheidungsträger in der Europäischen Kommission und EIOPA schien das Bestreben unaufhaltsam in die Richtung zu gehen, EbAV etwa als „Versicherer mit zusätzlichen Besonderheiten“ zu klassifizieren. Dies war vor zwei Jahren schon aus den Spezifikationen der ersten QIS wie auch aus dem ersten Entwurf der Pensionsfondsrichtlinie vom März dieses Jahres zu erkennen. Dann kam der zweite Kompromissvorschlag der italienischen Ratspräsidentschaft und begeisterte uns mit einer vernünftigen Definition einer EbAV. „Endlich“ dachten wir. Dann kam wieder die kalte Dusche. Und nun wird sie vielleicht doch nicht so kalt?

 

 

 

 

Insofern erscheint es aus Sicht der EIOPA nachvollziehbar, dass sie unverdrossen und aus eigenem Antrieb an dem HBS weiterarbeitet, so dass auch EbAV beizeiten mit einem risikobasierten Eigenkapitalregime konfrontiert sein könnten. Ist es aber auch gerechtfertigt?

 

Kaum. Die europäischen Entscheidungsträger haben sich zwar als Ziel gesetzt, den Bürgern eine sichere, adäquate und nachhaltige Altersversorgung zu ermöglichen. Allerdings sind Arbeitgeber zunehmend beunruhigt, dass die gleichen Entscheidungsträger anscheinend nicht erkennen, dass diese Ziele sich aus wirtschaftlichen Gründen zum Teil gegenseitig ausschließen. So ist beispielsweise nicht sofort erkennbar, wie die Anforderung zur Bereitstellung von zusätzlichem Eigenkapital für risikoreichere Kapitalanlagen mit der Erwartung verknüpft werden kann, dass EbAV in höherem Maße als bislang in eben solche Anlagen investieren sollen.

 

 

Ist man sich in Brüssel und Frankfurt der Widersprüche nicht bewusst?

 

Es erscheint fraglich, ob die Entscheidungsträger in Kommission und EIOPA die Möglichkeit in Betracht gezogen haben, dass ihre eingeschlagene Strategie zur Begegnung des durch den demographischen Wandel bedingten Drucks auf die Altersversorgung genau das Gegenteil der erwünschten Wirkung haben könnte, nämlich dass Vermögenswerte in großem Umfang von der jüngeren auf die ältere Generation verschoben werden, während eigentlich der Verbreitungsgrad und das Leistungsniveau gerade für die jüngere Generation erhöht werden sollte.

 

 

Wie käme es zu dieser Umverteilung?

 

Ziehen wir mal ein „typisches Unternehmen“ heran, das seit jeher seine bAV selbst organisiert. Dort verfolgt man den Grundsatz, sich in begrenztem Umfang auf diesem Gebiet zu engagieren. Nun wird plötzlich von der obersten Regulierungsbehörde in Europa nach dem Motto „Jugend forscht“ frisch und munter, aber gleichzeitig mit Ernst und Hochdruck vorgeschlagen, die EbAV so zu finanzieren und zu überwachen, wie es für eine Lebensversicherungsgesellschaft gelten soll – nur noch komplizierter und dem Anschein nach mit sofortiger Wirkung für den Bestand. Das vom Unternehmen, und manchmal auch mit Hilfe der Arbeitnehmer, über Jahrzehnte angesparte Geld soll jetzt also völlig anderen Regeln unterliegen. Eine Unternehmensführung, die es in dieser Situation gelassen hinnimmt, zusätzliche Mittel in Höhe von 20 bis 40 Prozent der angesammelten Verpflichtungen freimütig bereitzustellen, ohne Gegenmaßnahmen zu treffen, existiert vermutlich nur in den Vorstellungen der Kommission. Wie soll die Unternehmensführung auf die zusätzlich geforderte Zwangsabgabe reagieren? Wenn man von einer Besitzstandswahrung für die angesammelten Verpflichtungen ausgeht – und die fallen betragsmäßig weit überwiegend auf die ältere Generation – ist die naheliegendste Quelle der Gegenfinanzierung: Die Tasche der jüngeren Generation.

 

 

Nun haben die italienischen Kompromissvorschläge für etwas Entspannung gesorgt.

 

In der Tat. Glücklicherweise hat die italienische Präsidentschaft eine Reihe von willkommenen Änderungsvorschlägen eingebracht. Wir begrüßen beispielsweise, dass der EIOPA die Möglichkeit genommen wurde, Änderungen und Ergänzungen der Richtlinie faktisch willkürlich – durch delegierte Rechtsakte – vorzunehmen. Positiv auch die Streichung von übertriebenen, irrelevanten und inkonsistenten Detailvorschriften. Die jetzt vom Rat vorgeschlagenen Änderungen stellen auch eine realistischere Balance im Hinblick auf die “Fit and Proper”-Anforderungen an die zentralen Funktionen dar. Das gleiche gilt für die Lockerung der Anforderungen zur Verwahrstelle sowie das „Aufräumen“ der Bestimmungen über die Rentenauskunft und die rentenbezogene Risikobewertung.

 

 

Aber?

 

Aber es verbleiben noch einige Bestimmungen, die noch die versicherungsbasierte Handschrift der Kommission erkennen lassen, wie beispielsweise die Anforderung einer Offenlegung etwaiger von der EIOPA einer EbAV auferlegten Sanktionen gegenüber der Öffentlichkeit statt nur gegenüber den Mitgliedern einer EbAV. Auch ist die Beibehaltung der „Infizierung“ einer überwiegend lokal agierenden EbAV durch eine minimale grenzüberschreitende Tätigkeit nach wie vor unverhältnismäßig.

 

 

Ganz grundsätzlich: Wie bewerten Sie Vorgehen und Strategie der europäischen Behörden in der Frage der Weiterentwicklung des Pensionswesens?

 

Betrachtet man die bisherigen Handlungen auf der Entscheidungsebene von Kommission und EIOPA, ist es nur schwer verständlich, warum man nicht vollständig durchdachte Vorschläge vorlegen konnte, trotz des Wissens über die volkswirtschaftlichen Bedeutung der europäischen EbAV, entsprechend immerhin etwa 50 Prozent des summierten BIPs. Verstehen Kommission und EIOPA wirklich nicht, welche Verunsicherung ihre unausgegorenen Vorschläge – die derzeitige EIOPA-Konsultation einmal ausgenommen – bereits bei den Unternehmen ausgelöst haben? Vor allen Dingen wird die Frage immer lauter, ob die unter großem Zeitdruck erstellten Antworten der Unternehmen und ihrer Beratern auf Fragen der Entscheidungsträger überhaupt zur Kenntnis genommen werden. Bis dato haben Kommission und EIOPA praktisch keine wahrnehmbare Notiz der von Beobachtern – also von EbAV, Trägerunternehmen, Gewerkschaften, Berechtigtenvertretern sowie von Spezialisten der Anwaltskanzleien und Berater – so gut wie einhellig vorgetragenen Meinungen und Fakten genommen.

 

 

 

Klingt auch nach atmosphärischen Störungen.

 

Ein offener und ernsthafter Dialog zwischen Kommission, EIOPA und den interessierten Parteien erscheint heute weiter entfernt denn je. In diesem Zusammenhang lässt die ins Spiel gebrachte Auflösung der die EIOPA beratenden OPSG – auch wenn ihre jüngste Besetzung für EbAV ohnehin nicht repräsentativ war – keinen Lichtblick für europäische EbAV erkennen.

 

 

Und der Brite Jonathan Hill als neuer Dienstherr der Division H 5 und mittelbar auch der EIOPA, wird der nicht eine Kehrtwende einleiten?

 

Bei der Frage bin ich befangen. Sie wissen ja, ich bin halber Angelsachse. Aber ich greife gerne nach jedem rettenden Strohhalm…

 

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