Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Nummer 31:

Metzler mit Pensionsfonds

 

Die Spatzen pfiffen es seit Monaten von den Dächern: Metzler arbeitet an der Auflage eines Pensionsfonds. Nun haben die Frankfurter von der BaFin die Zulassung erhalten.

 

 

Damit steigt die Anzahl der in Deutschland aufsichtsrechtlich zugelassenen Pensionsfonds auf 31. Legt man das Datum der letzten Änderung der „Liste der Pensionsfonds mit Geschäftstätigkeit“ der BaFin zugrunde, ist die Zulassung der unter „Metzler Pensionsfonds AG“ firmierenden Einrichtung Mitte August erfolgt.

 

Pensionsfonds sind nach wie vor der kleinste aller fünf Durchführungswege in der deutschen bAV. Nach gewissem Wachstum dürfte ihr Anteil an den Deckungsmitteln Ende 2013 bei nur gut 5 Prozent entsprechend 28,2 Milliarden Euro gelegen haben.

 

Um Wettbewerbspensionsfonds ist es dabei in den letzten Jahren ruhiger geworden. Die großen Dotierungen erfolgten regelmäßig in unternehmenseigenen Einrichtungen der Großindustrie. Auch sind Auslagerungen angesichts des hartnäckigen Niedrigzinses bilanzsteuerlich für die Arbeitgeber nicht billig, und in der Entgeltumwandlung konkurriert der Pensionsfonds mit (deregulierter) Pensionskasse und Direktversicherung – beides ebenfalls derzeit alles andere als sich überschlagende Durchführungswege.

 

Andererseits betraf die letzte der sehr selten gewordenen regulatorischen bAV-Verbesserungen den Pensionsfonds, die ihm – wie Professor Reinhold Höfer hier jüngst dargelegt hat – in gewisser Weise die Abbildung der reinen Beitragszusage ohne Mindestleistung ermöglicht.

 

Reichlich unklar an der regulatorischen Front ist allerdings, wie sich die bald zu verhandelnde neue Pensionsfondsrichtlinie und deren nationale Umsetzung entwickeln und welche Wirkung das neue VAG auf EbAV, namentlich Pensionsfonds, haben wird. Die Dauerbaustelle der Zwangsehe zwischen Pensionsfonds und U-Kasse oder CTA zur Ausfinanzierung auch des Future Service steht dabei überhaupt nicht auf der politischen Tagesordnung, ebensowenig wie eine mögliche Ausdehnung der nicht-versicherungsförmigen Gestaltung auf die Rentenphase.

 

Niedrigzins, schwächelndes Neugeschäft, regulatorische Unkalkulierbarkeit: Summa summarum ist die Auflage eines Pensionsfonds in diesen Tagen – positiv ausgedrückt – ambitioniert. Inwiefern das Haus Metzler mit seiner neuen EbAV Erfolg haben wird, bleibt also abzuwarten.

 

Zur BaFin-Liste der aktuell zugelassenen Pensionsfonds geht es hier.

 

 

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