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Wettbewerbs-Pensionskassen – was nicht im BaFin-Jahresbericht steht:

Licht und Schatten und Zinszusatzreserve

 

Im Pensionskassenmarkt steigen die Einnahmen kaum noch, wie der BaFin-Jahresbericht 2013 zeigt. Und der Markt dürfte angesichts niedriger Zinsen nicht leichter werden. Leiter-bAV.de hakte wegen der Wettbewerbs-Pensionskassen beim GDV nach.

 

Der BaFin zufolge stieg die Höhe der Beitragseinnahmen aller deutschen Pensionskassen 2013 nur um 2,6 Prozent (2012: 5,9 Prozent) auf 6,4 Milliarden Euro. Die seit 2002 neu gegründeten und deregulierten Wettbewerbspensionskassen der Lebensversicherer schafften dabei laut Aufsicht nur einen leichten Anstieg und liegen nun bei rund 2,7 Milliarden Euro Beitragseinnahmen. Bei den vorwiegend von den Arbeitgebern finanzierten Pensionskassen, die zum Teil schon Jahrzehnte bestehen, hängt die Entwicklung vom Personalbestand des Trägerunternehmens ab. Sie kommen 2013 auf 3,7 Milliarden Euro Beitragseinnahmen (2012: 3,6 Milliarden Euro).

 

 

Wettbewerbspensionskassen mit schwachem Neugeschäft

 

Leiter-bAV.de fragte beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) nach.

 

„Die Zahlen für 2013 werden erst Mitte Juni veröffentlicht“, hieß es zunächst von GDV-Sprecher Hasso Suliak.

 

Kurz darauf gab er einige Vorab-Zahlen exklusiv heraus. Und die sind bemerkenswert. So stiegen die laufenden Beiträge nur noch um 0,7 Prozent auf genau 2,73 Milliarden Euro, doch bei den Einmalbeiträgen gab es ein Plus von über 50 Prozent, sodass am Ende 3,3 Prozent Beitragszuwachs herauskommen. Ansonsten Düsternis im Neugeschäft 2013: minus 23,7 Prozent beim Neuzugang der Verträge, minus 25,3 Prozent bei Verträgen mit laufenden Beiträgen, minus 26,3 Prozent bei der versicherten Summe.

 

 

Versicherer leiden, Kassen erst recht

 

Das niedrige Zinsniveau belastet die Pensionskassen sehr. Verharren die Zinsen weiter auf dem heutigen Niveau, leiden Pensionskassen aufgrund ihres längerfristigen Geschäfts noch stärker darunter als Lebensversicherer.

 

„Anders als Lebensversicherer haben Pensionskassen fast ausschließlich Verträge im Bestand, die die Zahlung lebenslanger Renten an die Versicherten vorsehen“, heißt es bei der BaFin.

 

Kunden von Lebensversicherern wählen dagegen häufig die einmalige Kapitalabfindung bei Vertragsablauf.

 

„Die Lebensversicherer begrenzen dadurch ihr Risiko technischer Verluste, die durch immer schnelleren Anstieg der Lebenserwartung drohen“, weiß Manfred Poweleit, Chefredakteur des Marktbeobachters „Map-Report“.

 

Pensionskassen könnten dies meist nicht. Sie müssten mit steigender Lebenserwartung länger Rente zahlen. Steigt die Lebenserwartung schneller als kalkuliert, wie in jüngster Vergangenheit, drohen technische Verluste, die Druck auf die Rentenhöhe ausüben.

 

„Bei dynamischen Renten merkt es der Kunde nicht so schnell, bei Teildynamik und anderen Formen kann es zu Rentenkürzungen kommen“, so Poweleit.

 

 

Zinszusatzreserve: Die Gnade des jungen Bestandes

 

LV-Pensionskassen haben Jahr für Jahr im Gleichschritt mit den Lebensversicherern ihre Garantiezinsen gegeben. Das heißt: Bei sinkenden Zinsen gibt es das Problem, die Garantien zu Lasten der Überschüsse abbilden zu müssen. So müssen die Lebensversicherer bereits seit 2011 eine Zinszusatzreserve aufbauen, um den künftig in geringerem Umfang anfallenden Kapitalerträgen und den unverändert hohen Garantieversprechen Rechnung zu tragen. Gut sechs Milliarden Euro haben sie dafür allein 2013 aufgewendet. Erstmals waren auch Verträge mit dem Garantiezins 3,5 Prozent betroffen, da der Referenzzins auf 3,41 Prozent gefallen ist. Kumuliert auf die Jahre 2011, 2012 und 2013 betrug die Zinszusatzreserve Ende letzten Jahres 13,3 Milliarden Euro, Tendenz weiter steigend.

 

„Wenn sich die Lage nicht bald ändert, werden noch 2014 auch Verträge von der Nachreservierung erfasst, die mit einem Rechnungszins von 3,25 Prozent abgeschlossen worden waren. „Dann müssten die Unternehmen 2014 der Zinszusatzreserve weitere acht bis zehn Milliarden Euro zuführen“, prognostiziert Reiner Will, Geschäftsführer der Assekurata Assekuranz Rating-Agentur. Der Betrag fehlt dann für die Zinsüberschussbeteiligung.

 

Der Aufbau der Zinszusatzreserve lastet stark auf der Branche. Für die LV-Pensionskassen geht der GDV aber noch nicht aus der Deckung.

 

„Angesichts deren relativ junger Historie seit 2002 gibt es im Wesentlichen noch keine Bestände, die verpflichtend eine Zinszusatzreserve verlangen“, sagt Suliak.

 

Vor diesem Hintergrund will der GDV auch für 2014 keine Prognose abgeben. Bei einigen Pensionskassen musste die BaFin 2013 wie berichtet noch das Bewusstsein schärfen, dass in Zeiten niedriger Kapitalerträge die Stärkung der Sicherheitsmargen Vorrang vor einer Überschussbeteiligung hat. Namen nannte die BaFin ebensowenig wie die der elf beim Stresstest durchgefallenen Kassen.

 

Auch wir kennen keine Namen, es dürfte sich aber wohl eher um Firmenpensionskassen handeln“, meint GDV-Mann Suliak in Bezug auf die Durchfaller.

 

 

AG-Haftung ist „eher theoretischer Natur“

 

Der Kapitalmarkt, dem die EZB im Juni wohl noch ein weiteres Mal einen abgesenkten Leitzins verpassen wird, bleibt für Zinsanlagen angespannt. Dies verlangt auch ein Schlaglicht auf das Sicherheitsnetz bei Pensionskassen.

 

„Die gegen die deregulierten LV-Pensionskassen gerichteten Ansprüche sind aufgrund der Mitgliedschaft dieser Pensionskassen im gesetzlichen Sicherungsfonds beziehungsweise der freiwilligen Sicherungseinrichtung Protektor in demselben Maße geschützt wie die Ansprüche von Lebensversicherungskunden“, stellt Suliak klar.

 

Bleibt die spannende Frage, was mit der Subsidiärshaftung des Arbeitgebers wird, falls die gewählte Pensionskassen-AG in Schieflage geriete?

 

„Die Haftung des Arbeitgebers gemäß Paragraf 1 Absatz 1 Satz 3 BetrAVG bezieht sich zwar grundsätzlich auch auf die über deregulierte LV-Pensionskassen erteilten Leistungsversprechen, jedoch ist diese Haftung hier eher theoretischer Natur“, erklärt Suliak.

 

Zum einen bestünden bei diesen Kassen umfassende, den Lebensversicherern vergleichbare aufsichtsrechtliche Vorgaben, deren Einhaltung von der Versicherungsaufsicht fortlaufend überwacht wird. Zum anderen sei die Haftung des Arbeitgebers, im Bedarfsfall für die Leistungen an die Arbeitnehmer einzustehen, nachrangig gegenüber dem durch den gesetzlichen Sicherungsfonds Protektor gewährten Schutz.

 

 

Mehr zu der Entwicklung findet sich auf LEITERbAV (zwischenzeitlich) hier:

 

 

BaFin Jahresbericht 2015 (I):

Nachlassende Dynamik bei Pensionskassen

29. Juni 2016

 

 

BaFin-Stresstest 2015 (II):

Also aktuell keine akute Gefährdungslage?

12. Mai 2016

 

 

BaFin-Stresstest 2015 (I):

Sieben PK-Durchfaller

11. Mai 2016

 

 

Felix Hufeld vor der Presse:

Von Manndeckung, Umsetzungsdruck und Radikal-MiFIDisierung…

21. Mai 2015

 

 

BaFin-Stresstest:

Neun PK-Durchfaller

13. Mai 2015

 

 

BaFin-Stresstest:

Elf PK-Durchfaller (II)

4. August 2014

 

 

Regulierte Pensionskassen – was nicht im BaFin-Jahresbericht steht:

Wenig Transparenz, aber Zusatzreserven für den Zins

17. Juni 2014

 

 

Wettbewerbs-Pensionskassen – was nicht im BaFin-Jahresbericht steht:

Licht und Schatten und Zinszusatzreserve

2. Juni 2014

 

 

Die BaFin zu Pensionsfonds:

Beyond Stresstest

27. Mai 2014

 

 

Pensionskassen: Nonchalance im Angesicht des Niedrigzinses

BaFin bringt Bewusstsein

22. Mai 2014

 

 

BaFin-Stresstest:

Elf PK-Durchfaller

21. Mai 2014

 

 

BaFin-Stresstest: Korrektur:

Acht PK-Durchfaller

29. Mai 2013

 

 

BaFin-Stresstest: Korrektur:

Acht PK-Durchfaller

29. Mai 2013

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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