Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

aba-Aufsichtsrechtstagung (I):

„Künftig alle zwei Jahre EIOPA-Stresstest“

 

Ende September hat die erste aba-Aufsichtsrechtstagung stattgefunden. Das Programm war quantitativ wie qualitativ anspruchsvoll, einen großen Raum nahm Europa ein. Für LEITERbAV berichtet Bettina Nürk. Teil I eines zweiteiligen Beitrages.

 

 

22. September 2017, Mannheim: Zum ersten Mal fand die Fachtagung „Aufsichtsrecht für EbAV“ statt – unter der Leitung von Joachim Schwind, Vorstandsvorsitzender der Pensionskasse der Mitarbeiter der Hoechst-Gruppe. Das Programm sollte ursprünglich im Zeichen des Kapitalanlagerundschreibens für kleine Versicherungsunternehmen, Pensionskassen und Pensionsfonds stehen, auf dessen Veröffentlichung, so Schwind in seiner Einleitung, „wir dringend warten“. Aber auch ohne das finale Schreiben war die Veranstaltung mit hochaktuellen, teilweise hoch brisanten Themen bestückt.

 

 

Cornelia Schmid – EIOPA, PEPP und Brexit

 

Cornelia Schmid, aba.

In ihrem Vortrag „Aktuelles aus Europa“ gab Cornelia Schmid von der aba-Geschäftsstelle einen Überblick über aktuelle regulatorische Entwicklungen auf europäischer Ebene. Deren Spannungsgehalt, so Schmid, könne an mancher Stelle durchaus den sonntäglichen Tatort ersetzen.

 

Insgesamt zufrieden zeigte sie sich mit den Kompromissen, welche in der im Januar 2017 in Kraft getretenen EbAV II-Richtlinie erreicht worden sind. Die Richtlinie definiere nun in Erwägungsgrund 32 die Einrichtungen der bAV als „Altersversorgungseinrichtungen mit einem sozialen Zweck, die Finanzdienstleistungen erbringen“, und diese sollten „nicht wie reine Finanzdienstleister behandelt werden“.

 

Als Erfolg sei festzuhalten, dass alle von der EU-Kommission im März 2014 vorgeschlagenen delegierten Rechtsakte gestrichen wurden. Diese, ergänzte Joachim Schwind, hätten es Kommission in Zusammenarbeit mit der EU-Aufsichtsbehörde EIOPA ermöglicht, ohne normales Gesetzgebungsverfahren zusätzliche Erlasse zu verabschieden, bei denen Rat und Europäisches Parlament nur noch einen Einwand hätte erheben können.

 

Das Prinzip der Holistischen Bilanz und damit die Bestrebungen, an EbAV Solvabilitätsanforderungen à la Solvency II zu stellen, erfahre in Erwägungsgrund 72 eine explizite Ablehnung. Was aber, so Cornelia Schmid, „ist mit Dingen wie Stresstest, Risikomanagement und anderem?“ Drohe hier erneut die Gefahr der Einführung von Solvency II durch die Hintertür? In diesem Zusammenhang wurden, wie häufiger im Verlauf der Veranstaltung, die Rolle und das Selbstverständnis der europäischen EU-Aufsichtsbehörde EIOPA mahnend hinterfragt – insbesondere vor dem Hintergrund der derzeitigen Überarbeitung des Systems der europäischen Finanzaufsicht und des legislativen Vorschlags der EU-Kommission vom 20. September 2017 u.a. zur Änderung der EIOPA-Verordnung.

 

Kritisch beurteilte Schmid die teilweise verfehlte Prioritätensetzung, die durch die Entwicklung auf europäischer Ebene gelte und die „man so nicht nachvollziehen“ könne. So beschäftige man sich intensiv mit Fragen der grenzüberschreitenden Tätigkeit von EbAV (Anmerkung: von 112.789 EbAV im EWR waren laut letztem EIOPA-Bericht lediglich 79 grenzüberschreitend tätig), während das Auslegungsrundschreiben für die Anlageverordnung vom März 2015 auch im September 2017 noch nicht vorliege – obwohl von diesem Rundschreiben ein Anlagevolumen von rund 500 Mrd. Euro betroffen sei.

 

Den am 29. Juni 2017 von der EU-Kommission vorgelegten EU-Verordnungsvorschlag für ein europaweites privates Altersvorsorgeprodukt (PEPP), sah Schmid, v.a. in Verbindung mit ihrer Empfehlung zur steuerlichen Behandlung, äußerst kritisch: So sei der Verordnungsvorschlag, der in den einzelnen Mitgliedstaaten unmittelbare Rechtswirksamkeit erlangen würde und umfassende Kompetenzen für zusätzliche delegierte Rechtsakte enthält, zum einen ziemlich unausgegoren und zum anderen v.a. ein Grüne-Wiese-Projekt der EU-Kommission. Eine Absicherung biometrischer Risiken sei zwar theoretisch möglich, aber auch praktisch? Wenn der Kunde – auch in der Auszahlphase – alle fünf Jahre den Anbieter wechseln könne, lasse sich dann eine lebenslange Absicherung noch darstellen? Seien die von der EU-Kommission vorgesehenen möglichen Anbieter – darunter auch EbAV – tatsächlich in der Lage, sogenannte nationale Compartments auf dem PEPP-Konto mit den rechtlichen Anforderungen und Bedingungen für alle 27 Mitgliedstaaten einzurichten? Und bleibt es tatsächlich ohne steuerliche Konsequenzen, wenn der Kunde verlangt, das gesamte Vermögen in einem Compartment zu konsolidieren?

 

Mögliche Auswirkungen auf den Bestand an nationalen privaten Altersvorsorgeprodukten und bAV, die im Gegensatz zu PEPP regelmäßig mehr seien als langfristige individuelle Sparverträge, würden erst gar nicht untersucht, sondern von der EU-Kommission mit einem Halbsatz wegdefiniert. Mit negativen Auswirkungen sei aber in Mitgliedstaaten mit bereits vorhandener ergänzender Altersversorgung wie Deutschland zu rechnen, wenn der Empfehlung zur steuerlichen Behandlung von PEPP gefolgt würde und dem PEPP der gleiche steuerliche Rahmen gewährt würde, wie nationale Produkte der dritten Säule ihn haben – und dies selbst in den Fällen, wo PEPP nicht alle nationalen Kriterien für den gewährten steuerlichen Rahmen erfüllt. Für den Fall, dass es – wie in Deutschland für Riester- und Rüruprente – mehr als eine Art der Förderung gibt, dann sollte für PEPP gar die großzügigste Förderung gewährt werden.

 

Im Hinblick auf die künftige EU-Gesetzgebung im Bereich der bAV blickte Schmid mit Sorge auf die sich ändernden Machtverhältnisse in der EU im Zuge eines Brexits, wenn mit Großbritannien ein Land die EU verlasse, das mehr als ein Drittel der EbAV im EWR und rund die Hälfte der gesamten Vermögenswerte repräsentiere, die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten im Bereich der Rentenpolitik verteidige sowie in ordnungspolitischen und regulatorischen Fragen in einem Lager mit Deutschland stehe.

 

 

Marius Wenning – die deutsche Aufsicht zum EIOPA-Stresstest

 

Die BaFin in Frankfurt am Main, Foto: Kai Hartmann.

Im zweiten Themenblock der Tagung wurde der diesjährige EIOPA-Stresstest für EbAV behandelt. Marius Wenning von der BaFin gab einen Überblick über die Ziele, den Ablauf und die Inhalte des Tests. Der Stresstest 2017 sieht im Gegensatz zum Stresstest 2015 nur noch ein Stressszenario vor.

 

Ziel des neuen Tests ist nach Darstellung Wennings, Auswirkungen auf die EbAV insgesamt (makroprudentiell) festzustellen, während der Stresstest der BaFin eher auf die Effekte für die einzelne Einrichtung abzielt (mikroprudentiell).

 

Durchgeführt und gemessen wird der Stress einmal für eine „Common Balance Sheet“ mit „marktkonsistenten“ Bewertungen von Aktiva und Passiva, die auch Bilanzpositionen wie Arbeitgeberunterstützung und Pensionssicherungseinrichtungen auf der Aktivseite sowie Leistungskürzungsmöglichkeiten auf der Passivseite beinhaltet, und zum anderen für die jeweiligen „National Balance Sheets“. Letztere ist für die deutschen EbAV die HGB-Bilanz, bei der „aufgrund der geringeren Marktnähe weniger starke Auswirkungen des Stresses zu erwarten“ seien und auch, anders als in der Common Balance Sheet, die Auswirkungen auf die aufsichtsrechtlichen Kapitalbedeckungsanforderungen erfasst werden sollen.

 

Die quantitativen Bilanzuntersuchungen werden durch einen qualitativen Fragebogen mit 58 Fragen ergänzt, der nach Einschätzung von Wenning „für die Teilnehmer relativ aufwändig und teilweise schwierig zu beantworten war.“

 

In jedem Mitgliedstaat soll mit dem Test gemessen am verwalteten Vermögen eine 50-prozentige Marktabdeckung erreicht werden und die Auswahl der EbAV repräsentativ für den jeweiligen Markt sein. Bei der Auswahl der deutschen Teilnehmer habe die BaFin diese Vorgaben von EIOPA umgesetzt, zugleich aber versucht, durch die Auswahl der Teilnehmer die Belastung für die EbAV insgesamt so gering wie möglich zu halten. Die Teilnehmer wurden seitens der BaFin bereits im Januar 2017 über ihre Teilnahme informiert. Eine Berichterstattung über die Ergebnisse durch die EIOPA ist für Mitte Dezember geplant. Wenning beendete seinen Überblick mit der Ankündigung, dass künftig alle zwei Jahre mit einer Wiederholung des EIOPA-Stresstests zu rechnen sein dürfte.

 

 

Stefan Nellshen – mit dem Blick der Industrie

 

Stefan Nellshen, Bayer AG.

Stefan Nellshen, Vorstandsvorsitzender der Bayer-Pensionskasse, betonte in der Einleitung seiner Präsentation „EIOPA Stresstest 2017 – Erfahrungen und kritische Kommentare einer Einrichtung der bAV“, dass er als „Betroffener“ spreche und daher nur die subjektiven Erfahrungen der Bayer Pensionskasse ohne Anspruch auf Vollständigkeit vermitteln könne.

 

Zu den Verbesserungen im Stresstest zählte er einige operative Erleichterungen, wie sie beispielsweise die Reduzierung der Anzahl der Stressszenarien auf nur noch ein Szenario oder der Wegfall der ohnehin nicht sachgerechten Solvency Capital Requirement-Berechnungsanforderung darstellten. Auch sei die Einbeziehung von reinen DC-Systemen sinnvoll, hierzu sei die Simulation der Auswirkungen eines Stresses auf repräsentative Arten von Versorgungsempfängern ein durchaus sachgerechter Ansatz.

 

Insgesamt ergaben sich für Nellshen am EIOPA-Stresstest jedoch nach wie vor etliche Kritikpunkte:

 

 

  • EIOPA sei definitiv nicht mandatiert, eine seriöse Analyse der Auswirkungen von Stress-Szenarien auf die Trägerunternehmen und deren Finanzstärke vorzunehmen (es sei denn, diese seien selbst Versicherungsunternehmen). Da zudem die Finanzratingverfahren für Unternehmen aus unterschiedlichen Industrien (Chemie, Automobil, Pharma etc.) äußerst unterschiedlich seien und industriespezifische Expertise erforderten, dürfte eine solche Untersuchung die Kompetenzen einer reinen Versicherungsaufsichtsbehörde überschreiten. Eine Veröffentlichung von EIOPA-Schlussfolgerungen bezüglich der Finanzstärke eines Trägerunternehmens könne verheerende Auswirkungen auf dieses haben, insbesondere wenn es börsennotiert sei.

 

  • Die in die Untersuchung integrierte Cash-Flow-Analyse sei im Gegensatz zur Common Methodology zwar grundsätzlich sachgerecht für die EbAV und deren Geschäftsnatur, jedoch operierten die teilnehmenden EbAV in einer Black Box und hätten keine Transparenz über die Art der Weiterverarbeitung der gelieferten Daten durch EIOPA und die dabei verfolgten Zielsetzungen.

 

  • Der Komplexitätsgrad sei trotz der Reduzierung der Szenarienanzahl nach wie vor (zu) hoch. Die Bearbeitung beanspruche mehr als zehn Personentage – ohne Einarbeitungszeit; und dies vor dem Hintergrund, dass die EbAV in Deutschland mittlerweile ohnehin an ihrem Limit angekommen seien, was die Lieferung von Daten angehe. Es würden redundante Daten abgefragt, die bereits bei der BaFin vorlägen, von EIOPA jedoch in einer anderen Aufschlüsselung noch einmal angefordert würden.

 

  • Die Annahmen im Zins-Stress seien teilweise inkonsistent. Nellshen: „Welches realökonomische Szenario soll hier abgebildet werden?“ Der Stress auf der Aktivseite – alle Zinssätze, auch bei annähernd risikofreien Staatsanleihen, werden nach oben geschoben – passe nicht zu der Vorgabe für die Passivseite, dass die risikofreie (Zins-)Bewertungskurve sich nach unten bewege.

 

  • Für Staatsanleihen aus Schwellenländern sei indes kein Stress vorgesehen. Nellshen wies pointiert darauf hin, dass „man am besten ausgesehen hätte, wenn man nur in brasilianischen Staatsanleihen investiert gewesen wäre.“

 

  • Es würden Daten benötigt, die nicht für alle EbAV verfügbar seien, so z.B. die Angaben zum Sponsor Support bei EbAV mit einer sehr hohen Anzahl an Trägerunternehmen. Ausfallwahrscheinlichkeiten und Recovery Rates ließen sich für nicht-geratete Trägerunternehmen und solche mit geringer Publizität kaum seriös ermitteln.

 

  • Durch die Beschränkung auf wenige große Pensionskassen und Pensionsfonds ergäbe sich kein repräsentatives Bild der deutschen EbAV-Industrie und der objektiven Durchführbarkeit des Tests.

 

Nellshen schloss u.a. mit der Forderung, dass aus den Ergebnissen des Stresstests in keinem Falle regulatorische Konsequenzen auf mikroprudentieller Ebene gegenüber einzelnen EbAV abgeleitet werden dürften. Außerdem seien die pan-europäischen Tests und nationale Verfahren so aufeinander abzustimmen, dass aus ihnen keine widersprüchlichen Deutungen und Steuerungsimpulse für die betroffenen EbAV resultierten.

 

Ende des ersten Teils der Berichterstattung zu der Tagung. Die weitere Berichterstattung – zum überfälligen Kapitalanlagerundschreiben und zu den kommenden EZB-Berichtspflichten für EbAV – findet sich hier. 

 

Die Berichterstattung zu der jüngst ebenfalls abgehaltenen aba-Pensionskassentagung findet sich zwischenzeitlich hier.

 

Die Berichterstattung zur aba-Tagung der Mathematischen Sachverständigen findet sich zwischenzeitlich hier.

 

 

Die Autorin ist Principal und Head of Pensionsfonds Consulting bei der Mercer Deutschland GmbH.

 

Von ihr bzw. anderen Mercer-Autoren sind zwischenzeitlich auf LEITERbAV erschienen:

 

aba-Forum Steuerrecht (II):
Steuern, Liebe und Pensionsfonds
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 16. April 2024

aba-Forum Steuerrecht (I):
Von Dry Income, 35 Millionen, von abgeschlossenen ...
von Sebastian Walthierer, 8. April 2024

17. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Von zweiten Währungen, Spagaten, einer Rückkehr und …
von Sebastian Walthierer und Dr. Thomas Haßlöcher, 22. Januar 2024

Zum Sommeranfang Großkampftag in Erfurt (III):
Cut bei den zehn letzten Jahren?
von Stefanie Beyer und Sebastian Walthierer, 18. Dezember 2023

Neuer Vorstoß des IDW zum HGB-Rechnungszinssatz
Jetzt aber fix!
von Thomas Hageman, 26. September 2023

Framework für das De-Risking:
For those about to pay!
von Olaf John und Gregor Stephan, 12. September 2023

aba-Forum Steuerrecht (V):
Trendwende beim HGB-Zins
von Stefanie Beyer, Joachim H. Kaiser und Sebastian Walthierer, 14. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (IV):
Die Liebe und die DBO …
von Sebastian Walthierer und Stefanie Beyer, 2. August 2023

aba-Forum Steuerrecht (II):
Geben und Nehmen …
von Gregor Hellkamp, 31. Juli 2023

aba-Forum Steuerrecht (I):
Eine neue Weltsteuerordnung und …
von Gregor Hellkamp, 24. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V) – Corona, Hitze, Diabetes:
Sind die aktuellen Sterbetafeln noch die bestmögliche Schätzung?
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 11. Juli 2023

DAV/DGVFM-Jahrestagung 2023 in Dresden (V):
Live in drei Tagen!
von Dr. André Geilenkothen, 27. Juni 2023

Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen: Was nun?
From nine to five till ninetyfive
von Dr. Judith May, Dr. Katharina Meurs, Robin Leuprecht, 26. Juni 2023

Ausfinanzierung von Pensionsverpflichtungen:
Time is on your side
von Olaf John und Dr. André Geilenkothen, 14. April 2023

Zwischen Regulierung, Admin und Asset Management:
Die vielfältigen Herausforderungen in der bAV und der Kapitalanlage erfordern …
Interview mit Martin Haep, 23. März 2023

#womeninpensions-Kommentar – mit Wirkung auf die bAV (II):
Von der Teilzeitfalle …
von Dr. Judith May, 2. März 2023

Pensions in their Markets: Was war da los in London?
Von Doom Loops zu Lessons learned
von Olaf John, 14. Oktober 2022

Pensionsrückstellungen nach HGB:
Frühzeitig und schnellstens“
Interview mit Thomas Hagemann, 13. Oktober 2022

Pensions in their Markets:
Tektonik in der Taktik
Interview mit Olaf John, 3. Juni 2022

IDW und DAV zu rückgedeckten Versorgungszusagen:
Es gibt viel zu tun!
von Stefanie Beyer und Thomas Hagemann, 25. Mai 2022

De-Risking-Strategien zahlen sich aus:
All's Well That Ends Well
von Olaf John, 28. April 2022

Die Inflation und der Pensionsinvestor:
Hedge me if you can
von Olaf John, 8. Februar 2022

Zusätzlicher Prüfungsaufwand für externe Versorgungsträger:
Geldwäsche, Transparenzregister und die bAV
von Dr. Bernhard Holwegler und Joachim H. Kaiser, 24. Januar 2022

Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft Zeitwertkonten:
Time is on my Zeit
von Judith May und Thomas Haßlöcher, 14. Dezember 2021

Bilanzneutral, befristet, BOLZ:
Flexible Risikoabsicherung mit Mercer FlexProtect
von Stephan Hebel und René Jung, 3. November 2021

Forum „bAV“ der VVB:
My sweet fifteen
von Michael Ries, Dr. Judith May, Klaus Bednarz und Markus Klinger, 16. August 2021

Erfurt, Teilzeit und die bAV:
Kein Taschenrechner in Eigenregie
von Dr. Judith May, 8. Juli 2021

aba-Forum Steuerrecht 2021:
Alles außer Schaumweinsteuer
von Thomas Hagemann, 26. April 2021

Übersterblichkeit und Covid-19 (II):
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 16. April 2021.

Mal wieder Handlungsbedarf bei Zusagen mit Beschränkung der Hinterbliebenenversorgung:
Wenn alte Liebe rostet ...
von Nadine Wolters und Elisabeth Lapp, 22. März 2021.

Von Fiduciary Management, Outscourced Chief Investment Officer und Delegated Solutions:
Mit besserer Governance durch unsichere Zeiten
von Olaf John, 16. Dezember 2020

bAV in der Corona-Krise:
Neun Maßnahmen, die die Politik ergreifen muss
von Dr. Judith May, Stefan Oecking und Thomas Hagemann, 26. Juni 2020

Übersterblichkeit und Covid-19:
Man stirbt nur einmal!
von Thomas Hagemann und Christian Viebrock, 5. Juni 2020

Prioritäten in der Krise:
So navigieren Sie sicher in turbulenten Zeiten

von Jeffrey Dissmann und Michael Sauler, 27. Mai 2020

Aufsicht:
Konstruktiv durch die Krise

von Dr. Bernhard Holwegler und Thomas Hagemann, 16. April 2020

bAV in den Zeiten des Virus‘:
Kurze Arbeit und lange bAV

von Dr. Judith May, München, 30. März 2020

BaFin-Merkblatt:
Selbst nicht nachhaltig?

von Andreas Kopfmüller, 30. Januar 2020

Flexible Lösungen und digitale Tools sind gefragt
von Klaus Bednarz und Stephan Hebel, Frankfurt, 28. Oktober 2019

Was heißt hier „lediglich“?
von Thomas Hagemann, Düsseldorf; Wiesbaden, 8. Mai 2019

Alles auf Reset beim Wertguthaben?
von Judith May, 23. April 2019

In beiden Fassungen?
von Thomas Hagemann, 31. Oktober 2018

Zulagenförderung ist besser als ihr Ruf! 
von Klaus Bednarz, Hamburg, 12. Dezember 2017

Zumutung und Kostenbelastung
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 5. Oktober 2017

Künftig alle zwei Jahre EIOPA-Stresstest“
von Bettina Nürk, Frankfurt; Mannheim, 4. Oktober 2017

Die EIOPA wächst mit ihren Aufgaben
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 10. August 2017

Nicht genug dazu gelernt
von Frank Zagermann, Wiesbaden, 29. Mai 2017

Spannung jenseits des BRSG
von Thomas Hagemann, Mannheim, 9. Mai 2017

bAV statt Resturlaub?
von Rita Reichenbach, Frankfurt am Main, 12. März 2014

Das hat dort nichts zu suchen!
von Thomas Hagemann, Frankfurt am Main, 25. Februar 2014

Das könnt Ihr doch nicht ernst meinen!
von Stefan Oecking, Dortmund, 17. Juli 2013

 

Derzeit aktuell auf pensions.industries hrservices

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.