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Investmentsteuergesetz gilt weiter

Das Bundesministerium der Finanzen hat am 18. Juli gegenüber den obersten Finanzbehörden der Länder eine Klarstellung in punkto steuerrechtliches Anpassungsgesetz zum AIFM-Umsetzungsgesetz vorgenommen.

In dem BMF-Erlass heißt es: „Das Investmentsteuergesetz ist bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung des Anwendungsbereichs weiterhin auf Investmentvermögen und Anteile an Investmentvermögen im Sinne des Investmentgesetzes in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung anzuwenden. Das Gleiche gilt für Investmentvermögen und Anteile an Investmentvermögen, die nach dem 21. Juli 2013 aufgelegt werden, wenn sie die Voraussetzungen des Investmentgesetzes in der am 21. Juli 2013 geltenden Fassung an ein Investmentvermögen erfüllen.“ Auch der Paragraf 4 Nummer 8 Buchstabe h des Umsatzsteuergesetzes, der Steuerbefreiungen regelt, gilt zunächst weiter.

 

Die Fortgeltung des bisherigen Rechts ist nötig geworden, nachdem eine Einigung auf das steuerliche Begleitgesetzes zum AIFM-Umsetzungsgesetz im Vermittlungsausschuss des Bundesrates Ende Juni nicht zustande gekommen ist. Ursprünglich hätte das Gesetz zeitgleich mit dem Kapitalanlagegesetzbuch KAGB am 22. Juli in Kraft treten sollen. Einen neuen Termin hat der Vermittlungsausschuss noch nicht festgelegt.

 

Der BMF-Erlass findet sich hier

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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