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Allgemeine aba–Herbsttagung 2015:

Impressionen im Stakkato (II)

 

Letzte Woche in Köln. Turnusgemäße Herbsttagung der aba. Barbara Ottawa dokumentiert für LbAV im Telegrammstil einige Impressionen vom zweiten Tag der Veranstaltung.

 

 

 

Andreas Wimmer

 

Andreas Wimmer. Allianz Lebensversicherungs-AG.
Andreas Wimmer.
Allianz Lebensversicherungs-AG.

Andreas Wimmer, Allianz Lebensversicherungs-AG +++ Ad 17b: BMAS hat breite Diskussion zur Stärkung der bAV in Gang gesetzt +++ man sollte darauf achten, nicht in eine Welt der Zwangsmassnahmen zu kommen +++ grundsätzlich sehr erfreulich, dass über Maßnahmen zur Linderung/Kompensation der vollen KVdR-Pflicht in der Rentenphase gesprochen wird +++ Nicht-Anrechnung der bAV auf die Grundsicherung würde die Bereitschaft bei unteren Einkommensgruppen zur Teilnahme deutlich erhöhen +++ Fachvereinigung plädiert für Beibehaltung des Höchstrechnungszinses auch unter Solvency II +++ Versicherungswirtschaft klagt zum Teil über den Aufwand durch Solvency II; aber wichtiges Frühwarnsystem, das Sicherheit des Systems weiter erhöht. +++

 

 

 

Joachim Grote

 

Joachim Grote. BLD Bach Langheid Dallmayr.
Joachim Grote.
BLD Bach Langheid Dallmayr.

Joachim Grote, BLD Bach Langheid Dallmayr +++ ad Solvency II: wenn Höchstrechnungszins abgeschafft wird, fehlt der BaFin ein wichtiges Instrumentarium, zu hohen Zinsgarantien vorzubeugen +++ könnte durch freiwilligen Höchstrechnungszins, der vom DAV publiziert wird, ersetzt werden +++ Qualität der Einzelbeaufsichtigung wird sich verbessern, Hufeld spricht von „Manndeckung“ +++ BaFin kann frühzeitig in die Unternehmen gehen, mischt sich intensiver ein, hat mehr Instrumentarien, um auf den einzelnen Versicherer einzuwirken +++

 

 

 

Mathias Ulbrich

 

Professor Mathias Ulbrich. Hochschule für angewandte Wissenschaft, Schmalkalden.
Professor Mathias Ulbrich.
Hochschule für angewandte Wissenschaft, Schmalkalden.

Professor Mathias Ulbrich, Hochschule für angewandte Wissenschaft, Schmalkalden +++ ad Insolvenzsicherung Versorgungsberechtigter nach dem VAG: „rein theoretische Überlegungen wegen der strengen Vorschriften des VAG zur Insolvenzprophylaxe“ +++ „sollte Insolvenzschutz dennoch erforderlich sein, so besteht der Sicherungsfonds (Protektor)“ +++ „nach Übertragung auf Protektor kann BaFin in Ausnahmefällen Leistungen um maximal 5 Prozent kürzen“, diese Kürzung müsste vom Arbeitgeber ausgeglichen werden“ +++ „Verlust von Anwartschaften und Ansprüchen für den Arbeitnehmer ist also im Fall einer Direktversicherung und einer (deregulierten) Pensionskasse praktisch ausgeschlossen“ +++ ad abgesenkte Garantien in Lebensversicherungsprodukten im rechtlichen Rahmen des BetrAVG +++ „keine Vorgaben des BetrAVG zur Art der Garantieerzeugung +++ Vorgaben zur Höhe der Garantie: BZML muss nach Gesetz mindestens die Summe der eingezahlten Sparbeiträge (also Beiträge abzüglich der Risikobeiträge) garantieren; Frage, ob das eine Brutto- oder Netto-Beitragsgarantie ist; gute Gründe für Nettobeitragsgarantie +++ BOLZ: Gesetz gibt keine Mindestleistung vor; Frage, ob eine solche dennoch besteht; keine eindeutige Rechtsprechung und Literatur uneinheitlich. Aus Wertungsgesichtspunkten sollte die Garantie jedenfalls nicht oder zumindest nicht wesentlich unterhalb der Nettobeitragsgarantie liegen +++ „komfortabler gesetzlicher Spielraum für neue Produkte, so lange man es nicht übertreibt“ +++

 

 

 

Vjaceslavs Geveilers

 

Vjaceslavs Geveilers. PwC.
Vjaceslavs Geveilers.
PwC.

Vjaceslavs Geveilers, PwC +++ neue Produkte der Lebensversicherer in den letzten zwei bis drei Jahren mit teilweise alternativen Garantieformen +++ Trends zu niedrigeren, endfälligen Garantien und hin zu Rentenprodukten, wobei sich Neuerungen hauptsächlich noch auf die Anwartschaftsphase, weniger die Entsparphase (zum Beispiel Enhanced Annuities) beziehen +++ Letzteres wird sich – vor allem aufgrund der biometrischen Trends – voraussichtlich ändern +++

 

 

 

Clemens Frey

 

Clemens Frey. PwC.
Clemens Frey.
PwC.

Clemens Frey, PwC +++ viele neuen Produkte mit erhöhter Komplexität, das heißt Änderungsbedarf in der gesamten Value Chain des Lebensversicherers +++ jedes neue Produkt erfordert beispielsweise Anpassungen in der aktuariellen Modellierung, der Risikobewertung und in der IKS-/IT System-Landschaft +++ Gleichzeitig ist generell ein Trend zu zukünftig intensiverer Produktregulierung durch die Aufsichtsbehörden absehbar +++

 

 

 

Lorenz Hanelt

 

Lorenz Hanelt. Albatros.
Lorenz Hanelt.
Albatros.

Lorenz Hanelt, Albatros Versicherungsdienste GmbH +++ einige Unternehmen haben „nicht nur intellektuelle Hotspots in ihrer Belegschaft“ +++ traditionelle Garantieprodukte waren relativ einfach zu verstehen +++ „Mitarbeitern am Band künftig das Hedging oder Dreitopf-Hybridmodelle zu erklären, stelle ich mir spannend vor“ +++ Branche muss einfache, verständliche Produkte zu generieren +++ ganz neue Herausforderungen in Beraterlandschaft durch Solvenz-Ranking der Anbieter unter Solvency II: Man muss diese Auswertungen dokumentieren, weil sich diese jährlich ändert, aber bAV-Verträge langfristig angelegt sind – Kunden könnten kritisieren, dass man Anbieter hätte wechseln müssen +++ Wettbewerb in der Berater- und Anbieterlandschaft wird sich noch mal erhöhen +++

 

 

 

Stefan Nellshen

 

Stefan Nellshen, Vorstand Bayer-Pensionskasse.
Stefan Nellshen, Vorstand Bayer-Pensionskasse.

Stefan Nellshen, Finanzvorstand Bayer Pensionskasse +++ ad: EIOPA-Stresstest und QA: einige Details in Bezug auf künftige aufsichtsrechtliche Behandlung noch unklar oder nicht festgelegt +++ sechs verschiedene Varianten diesbezüglich für QA gerechnet +++ Beispiel 1 „volle Solency II Konsequenz“ dürfte bei fast allen deutschen EbAV zu erheblichen Finanzlücken führen und deshalb „hochgradig problematisch“ sein +++ Beispiel 4 fällt „etwas milder“ aus aber ebenfalls schwierig für EbAV ohne großen kreditstarken Träger (zum Beispiel bei vielen kleinen Trägerunternehmen ohne Kreditrating) +++ Beispiel 6: Solvency II und HBS nur als Risikomanagementtool, sonst gilt IORP I weiter; aber „fraglich, ob diese Ergebnisse aus Solvenz- und Eigenkapitalberechnungen letztendlich doch mit regulatorischen Konsequenzen belegt werden, wenn sie schon vorliegen +++ Zusammenfassende Ergebnisdarstellung möglicherweise zu wenig transparent, denn Brutto-SCRs werden direkt um risikomitigierende Wirkung des Sponsor Support gekürzt +++ Schlussfolgerungen aus Stresstest: +++ Stress Test ist gegebenenfalls zu bestehen mit sehr großem kreditstarken Trägerunternehmen im Hintergrund, ohne dieses dürfte es jedoch vielfach sehr schwierig werden +++ einige Parameter recht weit weg von der praktischen Markterfahrung (zum Beispiel bis zu minus 63 Prozent Werteinbruch bei Immobilien), und „diese Annahmen könnten Investoren daran hindern, in langfristige Realvermögensgegenstände zu investieren“ +++ ansonsten Stresstest grundsätzlich in sich logisch und stringent +++ QA in einigen Punkten vereinfacht gegenüber QIS 2012, aber grundsätzliche Methode immer viel noch zu aufwändig und zu komplex für die meisten EbAV +++ Unklar nach wie vor, was die Ansetzung des Sponsor Support in der EbAV für das Trägerunternehmen, zum Beispiel in dessen Jahresabschluss heißt +++ Abbildung des Sponsor Support bei Trägern mit mehreren, teils außereuropäischen EbAV problematisch? In welcher Reihenfolge respektive nach welchem „Schlüssel“ erfolgt Zuordnung auf die einzelnen EbAV? +++ Ganz grundsätzlich kann man selbstverständlich nichts gegen risikobasierte Eigenkapitalanforderungen einwenden, doch sind EU-weit harmonisierte quantitative Eigenkapitalanforderungen jedoch wenig sinnvoll; prinzipienbasierte Praxis wäre besser +++ Fazit: „So viel Tabletten gegen Kopfweh können wir alle gar nicht einwerfen, um die verheerenden Ergebnisse, die bei einigen Varianten in der QA rauskommen, zu verkraften“ +++

 

 

 

Klaus Stiefermann

 

Klaus Stiefermann. aba.
Klaus Stiefermann.
aba.

Klaus Stiefermann, aba-Geschäftsführer im Anschluss an den Nellshen-Vortrag +++ Vieles was gut gemeint ist, ist am Ende schlecht gemacht und hemmend +++ EIOPA erteilt sich zum Teil selbst Aufträge +++ Fazit: Wir können viele Dinge nicht machen, weil wir unendlich viel Zeit investieren, um Dinge zu verhindern.

 

 

Die Impressionen vom ersten Tag der aba-Tagung finden sich hier.

 

 

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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