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Sperrfeuer – der Kommentar auf LEITERbAV:

Imperator Niedrigzins

 

Betriebsrenten vor Kollaps“: Wie warnt man vor einer Fehlentwicklung und mahnt den Gesetzgeber zum Handeln, ohne Panik zu erzeugen? Die deutschen Aktuare müssen sich im Spagat üben, zumindest kommunikativ.

 

 

In der vorvergangenen Presseschau hatte LEITERbAV die gut besuchte Pressekonferenz vermeldet, zu der die Deutsche Aktuarvereinigung am 30. Juli in ihren Sitz am Kölner Hohenstaufenring geladen hatte.

 

Wilhelm Schneemeier auf der DAV-Pressekonferenz am 30. Juni 2016 in Koeln. Foto: Staschoefsky.
Wilhelm Schneemeier auf der DAV-Pressekonferenz am 30. Juni 2016 in Koeln.
Foto: Staschoefsky.

Solle es das Ziel der Aktuare unter DAV-Chef Wilhelm Schneemeier gewesen sein, mit dieser Pressekonferenz die breite Öffentlichkeit für die gegenwärtige, zinsgetriebene Problematik zu sensibilisieren, so haben sie dieses Ziel erreicht. Das Presseecho war jedenfalls kräftig, neben mehreren Printausgaben und der in der seinerzeitigen Presseschau als Beispiel herangezogenen Süddeutschen Zeitung seien hier einige Online-Publikationen erwähnt:

 

FAZ (1. Juli): „Die Zukunft der Rente: Folgen der Finanzkrise drehen die Altersvorsorge um.“

 

Rheinische Post (1. Juli): „Versicherungsmathematiker: Betriebsrenten vor Kollaps.“

 

Börse online (30. Juni): „Aktuare – Sinkender Garantiezins gefährdet Riester-Angebote.“

 

 

Der schwierige Eingriff in den Past Service

 

Alfred E. Gohdes auf der DAV-Pressekonferenz am 30. Juni 2016 in Koeln. Foto: Staschoefsky.
Alfred E. Gohdes auf der DAV-Pressekonferenz am 30. Juni 2016 in Koeln.
Foto: Staschoefsky.

Die Inhalte der Mahnungen der Aktuare, wie sie in Köln vor der Presse dargelegt worden sind, müssen hier nicht wiederholt werden. Erstens sind sie auf dem Parkett im Wesentlichen bekannt, zweitens auf LEITERbAV schon diskutiert worden (s.u.a. Alfred Gohdes' Otto-Norvermalverbraucher-Beispiel vom April und das IVS-Papier vom Mai), und drittes genügt ein Lesen des oben verlinkten FAZ-Beitrages, um einen guten Überblick zu bekommen.

 

Inhaltlich hinzugefügt sei daher nur ein Detail: Auf der Konferenz erklärte die DAV, dass es in Deutschland vermutlich nur ganze zwei Wettbewerbspensionskassen gebe (eine davon ist die neue leben), die in ihren Bedingungen Kürzungsklausen haben, welche einen Eingriff in den Future Service (nach Art der BVV) der regulierten Bestände erlauben. Bei den anderen müsste man wohl im Zweifel über Protektor, § 314 VAG oder Aktionärsgeld diskutieren.

 

Daher sollen hier zwei andere, nicht minder wichtige Fragen behandelt werden: Wie reagiert die Öffentlichkeit? Und wie die Politik?

 

 

Die Vorbehalte der Medienvertreter

 

Die Situation ist wie sie ist, und der Imperativ des andauernden Niedrigzinses erzwingt mitleidslos Maßnahmen von allen Beteiligten. Das wird auch auf LEITERbAV seit Jahr und Tag hoch und runter diskutiert und muss hier wie erwähnt nicht genauer erläutert werden. Die Aktuare mühen sich redlich, im Rahmen des heute und morgen Möglichen und Nötigen das System so früh wie möglich zukunftsfest zu machen. Durchaus kluge und objektiv nachvollziehbare Vorschläge werden diskutiert – Defined Ambition, Anpassung der Anlagevorschriften und vor allem Lockerung der Bedeckungsvorschriften. Dies versuchten die Aktuare auch auf der Pressekonferenz: nämlich die Medienvertreter für die diffizile Situation und die prekäre Perspektive zu sensibilisieren.

 

Doch bemerkenswert ist, wie sehr die öffentliche Meinung (in Köln durch die Journalisten vertreten) diesen Gedanken offenbar nur teilweise zu folgen bereit ist. Die Vorbehalte der Medienvertreter – gleich ob sie den Aktuaren inhaltlich folgen können oder nicht – waren auf der Kölner Pressekonferenz mit Händen zu greifen. Einschränkung von Garantien? Arbeitgeber nicht in der vollen Haftung? Keine jederzeitige Bedeckung? Das sind Signalwörter, bei denen bei so manchem Journalisten alle Alarmglocken anzugehen scheinen (und da kann eine Pressekonferenz auch schon mal leicht hitzig werden). Die zugrundeliegenden Realitäten und die aktuariellen Zwänge, denen IORPs wie auch Arbeitgeber unterliegen können da zuweilen etwas in den Hintergrund treten – diesen Eindruck gewann zumindest der Chronist.

 

Friedemann Lucius auf der DAV-Pressekonferenz am 30. Juni 2016 in Koeln. Foto: Staschoefsky.
Friedemann Lucius auf der DAV-Pressekonferenz am 30. Juni 2016 in Koeln.
Foto: Staschoefsky.

Dabei gingen die Aktuare noch verhältnismäßig behutsam vor und beschränkten ihre Mahnung auf den Umgang mit dem Future Service. Beispielsweise vermied es Heubecks Friedemann Lucius, angesichts der Störung des finanziellen Gleichgewichts bei Pensionskassen seinen Ausblick von der diesjährigen 17. bAV-Handelsblatt-Tagung Anfang April zu wiederholen: „Erst der Future Service, dann der Past Service.“

 

Doch diese Zurückhaltung hinderte wie gesehen die Rheinische Post nicht daran, in ihrem Titel den Aktuaren die Aussage vom bevorstehenden „Kollaps der Betriebsrenten“ – und zwar ohne Fragezeichen – in den Mund zu legen (wenn auch der nachfolgende Artikel des Blattes etwas gemäßigter ist).

 

 

Kein Handlungsbedarf der Regulatorik?

 

Und die Politik? Sieht sie den Handlungsbedarf? Einerseits ja, sind doch ihre Bemühungen – Gutachten, Rentendialoge und absehbar auch Gesetzesinitiativen – seit rund zwei Jahren durchaus hartnäckig (und bei dem Paragrafen 236 hat sie jüngst ja tatsächlich auch mal gehandelt).

 

Genau betrachtet scheint sich die Politik aber immer noch darauf zu fokussieren, wie sie die bAV grundlegend verbessern oder reformieren kann, um ihr zu mehr Breite und Tiefe zu verhelfen – was ebenso lobenswert ist wie es angesichts der Lage schwierig sein dürfte. Dass sich jedoch die Rahmenbedingungen der Märkte in naher Zukunft weiter verschärfen und so die Politik weg von Reformbemühungen hin zum Krisenmodus zwingen könnte, scheint bei ihr – noch – deutlich weniger auf der Tagesordnung zu stehen.

 

Nehmen wir das Beispiel Thomas Steffen, von dem man in der bAV lange nichts gehört hat. War der heutige beamtete Staatssekretär im BMF zu seiner Zeit als BaFin-Chef der Versicherungsaufsicht auf dem Pensionsparkett regelmäßig präsent, so hat sich seit seinem Wechsel ins BMF sein Arbeitsschwerpunkt verlagert. Zumindest auf den einschlägigen Tagungen tritt seit längerem statt seiner sein parlamentarischer Kollege Michael Meister auf.

 

Doch will man wissen, wie Steffen zur bAV-Regulierung steht, empfiehlt sich ein Blick in den Jahresbericht 2015 der BaFin. Dort findet sich gleich zu Beginn ein „Interview mit dem Staatssekretär.“ Und gleich eingangs äußert Steffen mit Blick auf die Lebensversicherer (also einschließlich der – v.a. deregulierten – Pensionskassen):

 

Der regulatorische Rahmen ist bereits an die Herausforderungen des Niedrigzinsumfelds angepasst worden. Ich denke dabei zum Beispiel an die Einführung der Zinszusatzreserve im Jahr 2011 und das Lebensversicherungsreformgesetz aus dem Jahr 2014. Unternehmen und Aufsicht können auf dieser Grundlage besser im Niedrigzinsumfeld operieren.“

 

Hier kann man geteilter Meinung sein. Die Regulatorik ist angepasst? Meint er damit die Bevorzugung von Staatsanleihen unter Solvency II? Die Anlagevorschriften mit ihrem Fokus auf Fixed Income? Die teils gegensätzlichen Steuerungsimpulse, die auf Pensionskassen wirken? Die der Realität kaum noch gerecht werdenden Bedeckungsvorschriften für Pensionskassen?

 

Des Weiteren bekräftigt Steffen ein Festhalten an der Zinszusatzreserve. Auf die Frage, ob diese anders kalibriert werden müsse, betont er die „gegenwärtige Priorität, dass die Zinszusatzreserve wie vorgesehen ausgebaut wird.“

 

Politische Sensibilität für die Lage könnte jedenfalls auch anders aussehen. Sieht aus, als hätten die Aktuare auch in der Politik noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten.

 

 

Der Aktuar in der Öffentlichkeit

 

Im Prinzip macht die DAV, indem sie an die Öffentlichkeit geht, auf der gesamtgesellschaftlichen Ebene das, was § 141 VAG auf der einzelwirtschaftlichen Ebene vorschreibt: informieren, erläutern, sensibilisieren und mahnen – so, wie es Lage und Perspektive nötig machen.

 

Abseits ihrer Zunft haben die Aktuare dabei zwei kommunikative Zielgruppen: über die Medien die Öffentlichkeit einschließlich der Arbeitnehmer sowie die Politik. Bei beiden kann an den Eindruck gewinnen, als haben diese den imperativen Druck, den der weiter anhaltende Niedrigzins auslöst, noch nicht recht verinnerlicht.

 

Gegenüber der breiten Öffentlichkeit besteht die Gefahr, dass die Aktuare missverstanden werden (als auf Seite der Versicherer respektive Arbeitgeber stehend und zu Lasten der Arbeitnehmer agierend) oder dass sie gar Panik auslösen. Gegenüber der Politik steht zu befürchten, dass diese die Notwendigkeit des Handels schlicht nicht ausreichend antizipiert. Der Gesetzgeber hat erst jüngst mit der halbgaren Lösung in Sachen § 253 HGB bewiesen, dass er zu durchgreifenden Maßnahmen offenbar nicht bereit ist.

 

 

Fazit: Life is risky. Pensions auch.

 

Der Niedrigzins – er ist nicht nur über die Maßen marktverzerrend und ordnungspolitisch destruktiv, nicht nur umverteilungspolitisch asozial und sich selbst verstärkend, nein er ist – bezüglich der Handlungsnotwendigkeit in der Altersvorsorge und ihren Einrichtungen, imperativ. Und solange der Imperator im Amt bleibt – und es sieht danach aus, dass er noch lange im Amt bleiben wird – baut er stetig weiteren Handlungsdruck auf.

 

Auch wenn derzeit die Pensionskassen im Fokus der Diskussion stehen – betroffen sind alle Durchführungswege gleichermaßen, da macht der Imperator keine Ausnahmen.

 

Insofern müssen sich auch Politik, (jüngere) Arbeitnehmer und Öffentlichkeit auf einen unabwendbar notwendigen Bewusstseinswandel einstellen: Die erste Säule wird weniger leisten – und die Vorsorgesysteme und Renten der Zukunft werden sich auf Realwerte stützen müssen statt auf Zinsträger, sie werden mit der ökonomischen Entwicklung schwanken, und vor allem gilt es zu akzeptieren, dass es eines in der heute gewohnten Form nicht mehr geben wird: Garantien. Und das nicht, weil die Finanzindustrie sich all das wünschen würde, die Aktuare das ausgerechnet hätten oder die Arbeitgeber nur noch De-Risking suchten – sondern weil der Imperativ des Niedrigzinses ein solches Umdenken nicht nur erfordert, sondern mittelfristig stumpf durchsetzen wird.

 

Früher – in ordnungspolitisch klugen Zeiten – sorgten Mindestleistung und Garantie dafür, dass der Arbeitgeber bzw. die EbAV mit einem zu aggressiven Asset Management viel verlieren, aber wenig gewinnen konnten. Effekt für den Arbeitnehmer war zwar keine spektakuläre Performance, dafür aber ruhige und stetige Wertentwicklung auch über schwierige Zeiten hinweg (anders zum Beispiel in NL und UK).

 

Doch die Zeiten, sie sind ordnungspolitisch nicht mehr klug. Folglich muss man in den Jahren des Niedrigzinses (und hier liegt wohl erst ein kleiner Teil des Weges hinter uns) fragen, ob eben dieser Zins die gute und eigentlich langbewährte Garantie an sich nicht mittlerweile in eine janusköpfige Doppelzüngigkeit hat mutieren lassen: Zwingen die Garantien den Garantiegeber in ein Asset Management, das dazu führt, dass er eben diese Garantien nicht mehr bedienen kann?

 

Dem Gesetzgeber sei daher zugerufen: Wenn Komplexität, Interessenlagen, Zinsen et cetera die seit vielen Monaten avisierte große Reform am Ende unmöglich machen sollten, dann möge er auf einen verzweifelten Schnellschuss ebenso verzichten wie auf ziellose Zwangsmaßnahmen – und Energie, Willen und Mittel investieren, um die Rahmenbedingungen im Bestehenden zukunftsfest zu machen. Zu tun ist da genug.

 

Und der Arbeitnehmer, besonders der jüngere? Dem sei geraten, sich schlussendlich mit dem abzufinden, was Marius Müller-Westernhagen schon in den achtziger Jahren vorausgesehen hatte:

 

Garantie gibt dir keiner, kein lieber Gott, auch der nicht leider.“

 

Oder, wie der Chronist gern schreibt: Life is risky. Pensions auch.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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