Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Barnier-Nachfolge im Binnenmarkt:

Immerhin kein Franzose.

 

Nach dem 31. Oktober wird die neue Europäische Kommission ihr Amt antreten. Ihr designierter Präsident hat gestern seine Kandidaten vorgestellt. Das Ergebnis für das betriebliche Pensionswesen muss man als ambivalent bezeichnen.

 

Nominiert hat der Luxemburger Jean-Claude Juncker:

 

Elżbieta Bieńkowska (Polen) für die Generaldirektion Binnenmarkt und Dienstleistungen.

Marianne Thyssen (Flämisch-Belgien) für die Generaldirektion Arbeit und Soziales.

Pierre Moscovici (Frankreich) für die Generaldirektion Wirtschaft und Währung.

 

Eben diese drei genannten Generaldirektionen (von aba-Geschäftsführer Klaus Stiefermann in der dpn weiland als „Pensions-Dreigestirn“ bezeichnet) sind es, die in der Europäischen Kommission für das betriebliche Pensionswesen Bedeutung haben. Vorneweg gilt das für die GD Binnenmarkt, gefolgt von der GD Arbeit und Soziales. Die GD Wirtschaft und Währung ist zwar ebenfalls wichtig für das Pensionswesen, doch kommt ihr von den drei genannten das geringste Gewicht für dieses Parkett zu.

 

Die Amtszeit der derzeitigen Kommission endet formal am 31. Oktober. Dabei steht nach wie vor jedem Mitgliedsstaat ein Amt zu, und die Vorschläge erfolgen durch die nationalen Regierungen, sind also entsprechend parteipolitisch eingefärbt.

 

Damit soll nun also nach den Vorstellungen Junckers eine Polin Nachfolger des noch amtierenden Binnenmarktkommissars, des Franzosen Michel Barnier, werden. Das ist nicht ohne Bedeutung: Insider auf dem Parkett wissen, dass bis heute Frankreich massiv und kontinuierlich hinter den Kulissen daran arbeitet, den regulatorischen Rahmen für unternehmenseigene Einrichtungen der bAV an denjenigen für die Assekuranz anzunähern – vornehmlich aus nationalem Interesse bezüglich der eigenen Versicherungslandschaft heraus. Manch ein deutscher Industrievertreter sieht in der Person Barnier eine Ausprägung dieser Strategie, auch wenn dieser im Mai 2013 von der Aufnahme risikobasierter Eigenmittelvorschriften in den Entwurf der neuen Pensionsfondsrichtlinie vorläufig abzusehen entschieden hat – und es im RL-Entwurf auch so vorgesehen ist.

 

 

Nichts Genaues weiß man nicht – doch Polen mit Auffälligkeiten

 

Ob Frankreich diese Bemühungen nun fortsetzte oder einstellte, wenn es nun den Währungskommissar stellte, lässt sich nicht sagen, ebensowenig, welche Rolle eine mögliche Kontinuität der nachgeordneten Verwaltung (einschließlich der EIOPA), die seit Jahren im Sinne Barniers zu arbeiten und taktieren gewohnt ist, unter der polnischen Kommissarin spielte.

 

Die Tatsache, dass auch Polen unter dem Gesichtspunkt der jüngsten Enteignungen privater Pensionsfonds in Osteuropa schon auffällig geworden ist, kann jedoch beunruhigen. Es entzieht sich dabei der Kenntnis der Redaktion, ob Bieńkowska hieran aktiv oder direkt beteiligt war. Allerdings ist sie bereits seit Ende 2007 Ministerin im Kabinett Tusk, erst für Regionalentwicklung, seit Ende 2013 für Infrastruktur und nebenbei stellvertretende Ministerpräsidentin.

 

Sicher ist: Für die bAV wäre es besser gewesen, hätte Junckers Konzessionsentscheidung an die Briten angesichts David Camerons Bedenken gegen seine Person nicht in der Zubilligung der GD Finanzen, sondern der GD Binnenmarkt bestanden. Allerdings: Der Brite Jonathan Hill wird gemäß Ressortzuschnitt auch für „Capital Markets Regulation“ zuständig sein. Inwiefern seine GD damit für die Regulierung von EbAV zuständig werden wird, bleibt abzuwarten. Zuständig soll er laut einer Verlautbarung der Kommission jedoch für die Aufsichtsbehörden und damit auch für EIOPA werden für eine Behörde also, die bisher streng im Sinne Barniers gehandelt hat.

 

Wie dem auch sei: Angesichts der unter bAV-Gesichtspunkten weitgehend unbeschriebenen Blättern auf den drei Posten lässt sich also kein echtes Fazit ziehen – wenn überhaupt, dann kann man mit Blick auf die einflussreiche GD Binnenmarkt erleichtert sein: Immerhin kein Franzose. Die neuen Verantwortlichkeiten in der GD des Briten Hill geben aber Anlass zur Hoffnung.

 

UPDATE: Leiter-bAV.de hat zu der offenbar weitreichenden Rolle des Briten Hill eine Eilmeldung veröffentlicht.

 

 

Tumb-naiv östlich des Rheins

 

Es sei noch ganz allgemein und ohne bAV-Bezug bemerkt: Frankreich hat mal wieder gezeigt, was es auf dem europäischen Parkett alles durchzusetzen vermag. Dass das Land stets ein Schlüsselressort erhält, ist ohnehin immer gesetzt. Dass es aber auch ohne weiteres in der Lage ist, trotz seiner desolaten wirtschaftlichen und finanziellen Lage einen offenkundig für die gegenwärtige Malaise seines Heimatlandes maßgeblich Mitverantwortlichen ausgerechnet in das Amt des Währungskommissars zu hieven, ist in der Tat bemerkenswert.

 

Ganz anders der große, hochindustrialisierte, aber etwas naiv-tumbe Nachbar östlich des Rheins: Deutschland hat in der Geschichte der Europäischen Kommission schon lange keine wirklich bedeutende Rolle mehr gespielt. Seit gestern ist es endgültig auf einen der hinteren Plätze durchgereicht worden. Das sollte endlich all denjenigen zu denken geben, die immer noch in völliger Verkennung der Realität an Macht und Einfluss Deutschlands und Durchsetzungsfähigkeit und Raffinesse Angela Merkels glauben.

 

 

Zum Schluss: Stochastik für Anfänger

 

In einem etwas verfrühten Nachruf auf die amtierende Kommission hatte Leiter-bAV.de im Mai dieses Jahres mittels ein bisschen Stochastik für Anfänger nicht ganz ernst gemeint Wahrscheinlichkeiten berechnet: Nämlich diejenigen, dass genau keiner, einer, zwei oder drei der neuen Kommissare der drei bAV-relevanten Generaldirektionen aus einem der sechs bAV-affinen Länder Großbritannien, Niederlande, Irland, Belgien, Österreich und Deutschland stammt und demzufolge Nutzen und Notwendigkeiten des betrieblichen Pensionswesens aufgeschlossener gegenüber stehen sollte als beispielsweise der möglicherweise der heimischen Assekuranz verpflichtete Franzose Barnier.

 

Die stochastischen Parameter abseits aller politischen Befindlichkeiten lauten also: 28 Mitgliedstaaten, sechs bAV-affine Länder und drei relevante Generaldirektionen – ergo: dreimaliges Ziehen aus einer Urne mit 28 Kugeln, davon 22 weiße und sechs schwarze, kein Zurücklegen). Akzeptiert das Europäische Parlament Junckers Vorschläge, dann realisierte sich mit der belgisch-flämischen Christdemokratin Thyssen als Arbeits- und Sozialkommissarin folgende Wahrscheinlichkeit:

 

6/28 x 22/27 x 21/26 x 3

für genau eine Generaldirektion mit einem Kommissar aus einem bAV-affinen Mitgliedsstaat.

 

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.