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Nächste Woche in Münster:

Herbsttagung „bAV und Lebensversicherungen“

 

Am 25. September wird bei der LVM Versicherung in Münster die Herbsttagung des Fachkreises „betriebliche Altersversorgung und Lebensversicherungen“ der Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte e.V. stattfinden.

 

Schwerpunkte der Tagung werden der mögliche Holistische Bilanzansatz für EbAV und die Umsetzung der Mobilitätsrichtlinie sein. Ein Höhepunkt der Tagung dürfte daher der Vortrag von Dietmar Keller werden, Leiter Referat VA 11 und zuständig für Grundsatzfragen der bAV bei der BaFin, der sich mit dem von der EIOPA 2015 durchgeführten EU-weiten Stresstest sowie der Quantitative Untersuchung (QU) zur Solvenz von EbAV befasst.

 

Bei dem umstrittenen Test sollen mögliche künftige quantitative Aufsichtssysteme geprüft und letztendlich empfohlen werden, denen die Holistische Bilanz unter Berücksichtigung der Haftung des Arbeitgebers (Sponsor Support) und der Insolvenzsicherungssysteme (Pension Protection Schemes) zugrunde liegt.

 

Daran knüpft der Vortrag des PSV-Vorstandes Hans H. Melchiors an, der erläutert, wie der PSV als Pension Protection Scheme (PPS) in die Holistische Bilanz einbezogen würde. Ein PPS kann als eigenständiges Asset oder bei der Bewertung der Arbeitgeberunterstützung oder schlicht gar nicht berücksichtigt werden. Dabei spielen Parameter wie die Insolvenzwahrscheinlichkeit des Arbeitgebers (abhängig vom Rating des Arbeitgebers), der Bedeckungsgrad der Verpflichtung, die erwartete Verwertungsquote im Insolvenzfall (recovery rate given default) oder die Höhe der Absicherung durch ein PPS eine Rolle.

 

Tamara Voigt, Head of Pensions Strategy der Bayer AG, wird sich schließlich der Umsetzung der Mob-RL widmen. Neben anderen Punkten ist die neue Etablierung von Regelungen zur Dynamisierung von gesetzlich unverfallbaren Anwartschaften von herausragendem Interesse.

 

 

Markus Klinger, VVB
Markus Klinger, VVB

Fachkreisleiter Markus Klinger wird schließlich hinsichtlich des neuen BMF-Schreibens vom 10. Juli 2015 für die Pensionsfonds und der Bilanzierung des verbleibenden Future-Service bei der Übertragung einer Direktzusage auf den Pensionsfonds referieren.

 

Die Tagung findet statt im Hause der LVM Versicherung in Münster, beginnt um 10 Uhr und endet um circa 17:30 Uhr. Weitere Informationen erteilt der Fachkreisleiter: markus.klinger@vvb-koeln.de

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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