Das Forum für das institutionelle deutsche Pensionswesen

Die bAV in den Zeiten von Arbeit 4.0:

Gehen Reformen am Bedarf vorbei?

 

Ob HGB-253er-Zins, Sozialpartnermodell oder Deutschlandrente: Die bAV mutiert zum Reformliebling. Dabei blicken alle auf die Arbeitgeber – nach den Vorstellungen der Arbeitnehmer wird weniger gefragt. Dies war eines der Themen auf einer Presseveranstaltung der Longial. LbAV-Autorin Rita Lansch war dabei.

 

 

Die digitale Arbeitswelt verändert nicht zuletzt die Anforderungen an die Altersversorgung. Davon ist Paulgerd Kolvenbach, Sprecher der Geschäftsführung des Düsseldorfer Beraters Longial GmbH, zutiefst überzeugt: Die Arbeit 4.0 werde international vernetzter und flexibler sowie räumlich und zeitlich entgrenzt. Organisation von Arbeit und soziale Sicherung seien damit grundsätzlich zu hinterfragen, so Kolvenbach am 3. Februar auf einem Pressegespräch der Longial in Düsseldorf.

 

Betroffen ist vor allem die heutige „Generation Y“, also die 18 bis 35-Jährigen. Immer mehr Freelancer (2014 waren es 40.000 in Deutschland) und unregelmäßige Erwerbsbiographien prallen hier auf unser starres Altersvorsorgesystem – sei es gesetzlich oder betrieblich. Die Problematik der bAV: Sie ist nach Ansicht von Longial auf Dauerarbeitsverhältnisse ausgelegt, ein Thema für Besserverdienende, totreguliert und schon gar nicht sexy.

 

 

Das andere Leben der Entscheider

 

Reformen sind üblicherweise auf die Zukunft gerichtet. Die zahlreichen Überlegungen zur Erhöhung der Attraktivität der bAV blendeten die rasanten Veränderungen der Arbeitswelt jedoch mehr oder weniger aus, so Kolvenbach. Sie kreisten seit Jahren um die Reduktion von Komplexität und Kosten. Im Fokus dabei: Erleichterungen für die Arbeitgeber. „Auch die aktuellen Überlegungen zur Deutschland-Rente bleiben an der traditionellen Verbindung von Beitragszahlung im Rahmen eines Anstellungsverhältnisses und Leistung kleben“, kritisiert Kolvenbach. Es sei dirigistisch und von oben bevormundend. Dabei drifte die Gesellschaft in Richtung Individualisierung. Welcher Weg einzuschlagen sei, wissen die Longial-Leute heute auch noch nicht. Sie halten die Orientierung an den gesellschaftlichen Trends aber für unabdingbar.

 

Auch europäische Überlegungen zu einem einheitlichen Altersvorsorgeprodukt – Stichwort PEPP – würden der tatsächlichen Entwicklung nicht gerecht, so der Berater in seinem Vortrag vor den Journalisten: „Ein Problem ist, dass die Entscheider nicht auf der gleichen Ebene leben, wie die, die es angeht“. Damit spielte er auf die oft höchst komfortablen Ruhestandsregelungen auf der Entscheiderebene an, die von der Wirklichkeit der übrigen Bevölkerung weit entfernt sind.

 

Die in den Köpfen der Politiker der großen Parteien geborene Idee der neuen kapitalgedeckten Deutschland-Rente erinnert Kolvenbach dabei an ein allein in Richtung Kosteneffizienz aufgebohrtes BMAS-Sozialpartnermodell, unter konsequenter Außerachtlassung anderer wichtiger Merkmale. In Niedrigzinszeiten voll in Kapitaldeckung zu investieren, sei höchst problematisch. Der Charme eines solchen Obligatoriums bestünde letztlich allein darin, völlig ohne Vertriebskosten auszukommen.

 

 

Alle Augen warten auf das BMF

 

Das Sozialpartnermodell kommt derweil nicht aus den Puschen. Wie das Kaninchen auf die Schlange scheint das Ministerium auf das von Finanzminister Wolfgang Schäuble Ende 2014 in Auftrag gegebene Gutachten zu „Optimierungsmöglichkeiten bei den bestehenden steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Förderregelungen der bAV“ zu warten. Die Veröffentlichung ist bereits mehrfach verschoben worden. Danach dürfte das zuvor kontrovers diskutierte „Neue Sozialpartnermodell Betriebsrente“ (vulgo: Nahles-Rente) rasch reaktiviert werden. Bisher hat sich die Fachwelt wenig überzeugt gezeigt, dass das Modell ihr Ziel einer größeren Verbreitung der bAV bei kleineren und mittleren Unternehmen sowie Arbeitnehmern mit geringen Einkommen erreicht.

 

 

Dauerthema Doppelverbeitragung

 

Während zum Sozialpartnermodell kaum mehr etwas durchsickert, wie Kolvenbach bedauert, dringen immer mehr Stimmen durch, die sich gegen die ärgerliche Doppelverbeitragung in der bAV erheben. Am 27. Januar gab es dazu eine Anhörung in Berlin. Die Linksfraktion fordert einen Gesetzentwurf zur Beendigung dieses bAV-Hemmnisses.

 

Nach Auffassung von Longial würde der Antrag der Linken aber nur teilweise helfen, die bestehenden sozialversicherungsrechtlichen Ungleichbehandlungen zu beseitigen, richtet er sich doch allein auf die Belastung von Kapitalleistungen aus Direktversicherungen, bei denen die Beiträge pauschal versteuert und verbeitragt waren. „Die Abschaffung der Doppelverbeitragung in der vorgeschlagenen Form entlastet nur einen Teil der Verpflichteten und sollte besser in einen Gesamtkomplex zur Stärkung der bAV eingebettet werden“, meint Michael Hoppstädter, Leiter Consulting bei Longial. Kollege Kolvenbach gibt sich zurückhaltend, was die Umsetzung des Vorschlages angeht: „Der Königsweg für eine sinnvolle Beseitigung von Doppelverbeitragung ist noch nicht gefunden.“

 

 

Leichte Entspannung an der Zinsfront

 

Eine wirkliche Lösung existiert auch nicht für den Umgang mit der Niedrigzinsproblematik. Immerhin bewegt sich die Politik an dieser Stelle, was den Unternehmen bestenfalls auf der Zeitschiene Entlastung bringen könnte. Die Rede ist von dem überraschend doch noch vom Justizministerium in den Ring geworfenen Gesetzentwurf zur Umsetzung der „Wohnimmobilienkreditrichtlinie“.

 

Hier hat man die Verlängerung des Zeitraums zur Durchschnittsbildung für den Rechnungszins zur Abzinsung von Pensionsrückstellungen draufgesattelt. Der Entwurf sieht eine Verlängerung von sieben auf zehn Jahre vor.

 

Das BMJ drückt offenbar aufs Tempo: Im Januar ist die Sache durchs Kabinett gegangen. Für den 15. Februar ist die erste Anhörung geplant. Am 18. Und 19. Februar folgen die zweite und dritte Lesung. Am 26. Februar wäre dann die entscheidende Bundesrat-Sitzung.

 

Die Unternehmen fragen sich nun, wie sie den neuen Durchschnittszins noch für den Bilanzstichtag Ende 2015 nutzen können, was wahlweise möglich sein soll. Ohne das Gesetz läge der Abzinsungssatz nach Paragraf 253 Abs. 2 HGB bei 3,89% und neu dann bei 4,3%, erklärte Kolvenbach. Das Delta von 0,41 Prozentpunkten entspricht einer Senkung der Pensionsrückstellungen um sechs bis acht Prozent. Bei Direktzusagen in Höhe von insgesamt mehr als 400 Milliarden Euro in den HGB-Bilanzen käme es also mindestens zu einer Entlastung in Höhe von rund 27 Milliarden Euro, das heißt für Kolvenbach „wir reden von einem zweistelligen Milliardenbetrag“, der in dem Jahr der Umsetzung die Gewinn- und Verlustrechnungen entlastete.

 

Ab Ende 2016 würde der neue Durchschnittsrechnungszins dann verbindlich. Wermutstropfen für die Unternehmen: Sie müssten fortan zwei Berechnungen anstellen, einmal mit dem neuen und einmal mit dem alten Rechnungszins. Die auf die positive Differenz zurückzuführende Gewinnerhöhung unterliegt sodann einer Ausschüttungssperre. „Das ist ein deutlicher Wermutstropfen für die Wirtschaft“, weiß Kolvenbach, und „es führt dazu, dass Überlegungen zur bilanziellen Auslagerung von Direktzusagen nach wie vor höchst aktuell sind“.

 

 

Off-Balance als Lösung?

 

Aus der Beratungspraxis kennt Hoppstädter zunehmend Unternehmen, „die wegen der Belastung durch die Pensionsrückstellungen Spitz auf Knopf rechnen müssen“. Solchen Unternehmen rät Longial, über eine komplette Auslagerung nachzudenken. Dazu biete sich steuerlich vor allem der Pensionsfonds an; je nach Dotierungsvolumen auch die Unterstützungskasse. Beide sind in der Anlage der Vermögenswerte relativ frei. Von der BaFin akzeptierte Rechnungszinsen bei kapitalmarktförmigen Pensionsfonds lägen durchaus in einer Bandbreite zwischen drei und fünf Prozent. Voraussetzung ist die überzeugende Darstellung, mit der vorgesehenen Kapitalanlage in der Lage zu sein, den Rechnungszins erwirtschaften zu können. Die niedrigen HGB-Rechnungszinsen hätten dazu geführt, dass die Pensionsrückstellungen in den Bilanzen bereits deutlich gestiegen seien. Zudem verfügten die Unternehmen über reichlich Liquidität. Dadurch sei die Auslagerung heute für viele finanzierbar. Ökonomisch ändere sich für die Unternehmen allerdings nichts. Über die Durchgriffshaftung bleiben sie in der Verantwortung. Doch ein Vorteil ist für die Berater nicht von der Hand zu weisen: Auf in Pensionsfonds ausgelagerte Bestände müssen nur 20 Prozent PSV-Beitrag abgeführt werden.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

© Pascal Bazzazi – LEITERbAV – Die auf LEITERbAV veröffentlichten Inhalte und Werke unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Keine Nutzung, Veränderung, Vervielfältigung oder Veröffentlichung (auch auszugsweise, auch in Pressespiegeln) außerhalb der Grenzen des Urheberrechts für eigene oder fremde Zwecke ohne vorherige schriftliche Genehmigung. Die Inhalte einschließlich der über Links gelieferten Inhalte stellen keinerlei Beratung dar, insbesondere keine Rechtsberatung, keine Steuerberatung und keine Anlageberatung. Alle Meinungsäußerungen geben ausschließlich die Meinung des verfassenden Redakteurs, freien Mitarbeiters oder externen Autors wieder.