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Senior Round Table der Pensions-Akademie:

EZB-Meldepflichten kritisch für EbAV

In Frankfurts heiligsten Hallen wird an Plänen gearbeitet, bAV-Einrichtungen neue, zusätzliche Meldepflichten aufzuerlegen, deren Auswirkungen besonders bei den IT-Kosten Relevanz entfalten dürften. Auf einer Tagung in Frankfurt gab es Prognosen, Kritik und Vorschläge.

 

Roberto Cruccolini; AKA.

Die für das zweite Halbjahr geplante Verordnung der EZB zu statistischen Berichtspflichten von Pensionseinrichtungen könnte ab 2019 für umfangreiche neue Reporting-Pflichten und damit erhebliche zusätzliche Kosten für EbAV sorgen. „Erste Schätzungen deuten für die Implementierung je nach Einrichtung auf bis zu 30 Prozent der jährlichen Verwaltungskosten für die Kapitalanlage beziehungsweise auf bis zu 15 Prozent der jährlichen allgemeinen Verwaltungskosten hin“, sagte Roberto Cruccolini, Referent für wirtschaftliche Grundsatzfragen der AKA Arbeitsgemeinschaft kommunale und kirchliche Altersversorgung e.V., im Rahmen seines Vortrags beim jüngsten Senior Round Table der Pensions-Akademie am 20. April in Frankfurt. Ebenso sei mit einer beträchtliche Zunahme bei den laufenden Kosten beispielsweise für die ständige Pflege der IT-Systeme zu rechnen, die jedoch schwer abschätzbar seien, so Cruccolini weiter.

 

 

Bitte mit Augenmaß und Rücksicht

 

Cruccolini zufolge müssten IT-Systeme auf die neuen EZB-Anforderungen erst ausgerichtet werden, um konsistente Transaktionsdaten über den Gesamtbestand zu liefern. Dies bedeute zusätzlichen Programmierungsaufwand oder gar die Anschaffung neuer IT-Systeme, was zu erheblichen Zusatzkosten führen würde. Cruccolini regt daher an, dass EZB und nationale Zentralbanken die zusätzlichen Meldeanforderungen grundsätzlich auf ihre Relevanz hin prüfen sollten, um die Zusatzkosten so klein wie möglich zu halten: „Wünschenswert wäre, dass die EZB Umfang, Detailgrad, Frequenzen und Fristen der Anforderungen mit Augenmaß und Rücksicht auf die künftigen Meldepflichtigen – also die Pensionseinrichtungen – festlegt und dem Proportionalitätsprinzip in Form von Schwellenwerten für unwesentliche Positionen und kleine Einrichtungen Genüge tut.“

 

 

Wie hoch ist der Nutzen überhaupt?

 

Andreas Fritz, PKDW.

Auch Andreas Fritz äußerte sich bei der Veranstaltung der Pensions-Akademie eher kritisch zu den geplanten EZB-Meldepflichten, besonders im Hinblick auf Kosten/Nutzen. Aus Kostengesichtspunkten sei jede weitere (regulatorische oder Melde-) Verpflichtung, die nicht dem operativen Geschäft dient, eine Verpflichtung zu viel, insbesondere für kleine Unternehmen, so der Vorstand der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft (PKDW VVaG) und Beirat der Pensions-Akademie, und dies umso mehr, „zumal aus den angedachten EZB-Berichtspflichten weder der Nutzen für die Datenlieferanten noch das qualifizierte Zusammenführen von Aktiv- und Passivseite, zum Beispiel in Form eines internationalen Handelsbilanzgutachtens, erkennbar ist.“

 

 

Der Druck von der Passivseite

 

Haben Sie die EZB schon bei Nacht gesehen?

Cruccolini hält vor allem die von der EZB vorgesehenen Berichtspflichten zur Passivseite in den geplanten Ausprägungen für äußerst problematisch und deren Erforderlichkeit für besonders fraglich. Erhebliche methodische Probleme ergäben sich, wenn Systeme mit unterschiedlichen Finanzierungsverfahren, wie umlage- und teilkapitalgedeckte Systeme, zusammengefasst würden oder EbAV die Finanzierungssysteme wechselten. Das stellte die Aussagekraft und Interpretation der Daten zur Passivseite im Pensionssektor erheblich in Frage. Cruccolini zufolge führten auch eine sektorale und geografische Aufteilung sowie die geplante Marktwertbewertung der Passiva zu purem Zusatzaufwand, da diese Daten für gegenwärtige aufsichtsrechtliche Belange nicht erhoben oder derart aufgeschlüsselt werden müssten. Auch sei eine Meldefrist von sieben Wochen aktuell bei vielen Einrichtungen nicht umsetzbar.

 

 

Von der Assekuranz lernen heißt melden lernen

 

Karl-Peter Bertzel, Vorstand der Pensionskasse Berolina VVaG und ebenfalls Beirat der Pensions-Akademie, wies auf die Bedeutung hin, sich frühzeitig mit den künftigen EZB-Meldepflichten auseinanderzusetzen, um den möglichen Aufwand abschätzen zu können und – im Dialog mit anderen Meldepflichtigen oder in Zusammenarbeit in den Verbänden – gemeinsam nach effizienten Wegen zur Umsetzung zu suchen. Unter anderem könne man auf den Erfahrungen der Versicherungswirtschaft mit der Meldepflicht aufsetzen und Erkenntnisse über mögliche Anforderungen an die Pensionseinrichtungen erhalten, so Bertzel. Versicherer müssen bereits seit 2016 Statistikmeldungen abgeben, da 2014 eine entsprechende EU-Verordnung verabschiedet wurde.

 

Holger Bennewiz, Leiter Kapitalanlagen Athene Lebensversicherung AG, erläuterte auf der Veranstaltung just die Umsetzung der EZB-Meldepflicht in der Praxis aus Sicht eines Versicherers. Seiner Ansicht nach sollten durchaus Parallelen zu den künftigen EZB-Meldepflichten für Pensionskassen gezogen werden, bei denen es zu einem ähnlichen Anforderungskatalog kommen könne.

 

Die Pensions-Akademie, so wurde im Zuge der Veranstaltung verlautbart, werde im Laufe des Jahres 2017 weitere Senior Round Tables und eine Fachtagung durchführen und aktuelle Themen der Altersversorgung in Deutschland diskutieren.

 

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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