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Brüsseler Gerüchteküche

Diese Woche gilts?

EU-Parlamentarier und Industrievertreter, Berater und Verbände: Hört man sich dieser Tage um, trifft man allenthalben auf Gerüchte, dass die Europäische Kommission diese Woche die neue Pensionsfondsrichtlinie vorlegen werde. Und mehr.

Leiter-bAV erfuhr zuerst aus dem Umfeld des Europaparlaments von den angeblichen Plänen der Kommission. Demnach plane Brüssel die Vorlage des finalen Entwurfs für diese Woche, konkret für kommenden Donnerstag. Parallel dazu könnte die Kommission einen Vorschlag für eine neue Shareholder Rights Directive und ein Papier zum Long Term Investing vorlegen. Beide Maßnahmen könnten nicht zuletzt in ihrem Zusammenwirken mittelfristig auch Wirkung auf die bAV haben. Die Shareholder Rights Directive – die übrigens künftig wohl besser Shareholder Duties Directive heißen sollte – könnte beispielsweise die Pflicht auch für EbAV vorsehen, zu reporten, inwiefern ihre Investments ihre Liabilities matchen, vor allem natürlich bezüglich der Duration. Zu einem ähnlichen oder ergänzenden Ergebnis könnte beizeiten die Entwicklung rund um den Themenkomplex Long Term Investing führen. Auch hier scheint der Kommission eine Art Berichtspflicht auch für EbAV vorzuschweben, im Rahmen derer eine Einrichtung rechtfertigen muss, warum sie nicht-langfristige Investments tätigt.

Zwischenruf: Das Damoklesschwert des fehlenden Exits

Es sei hier nur kurz zwischengerufen: Die Kommission sollte sich vergegenwärtigen, dass EbAV sich in Fragen des langfristigen Investments in einer Zwickmühle befinden, die die Kommission mit zu verantworten hat: Einerseits macht der Niedrigzins nicht zuletzt für EbAV und VAG-Anleger ständig neue Asset-Klassen zunehmend interessanter, seien es Infrastruktur, PE, Cat-Bonds et cetera. Andererseits (und hier kommt die Kommission ins Spiel) birgt jedes langfristige Investment – das damit auch ex definitione ein nicht ohne weiteres liquidierbares Investment ist – angesichts der anhaltenden Vorliebe von Kommission und EIOPA für ein zu Solvency II analoges Eigenkapitalregime ein unkalkulierbare Lock-in-Risiko für jede EbAV: Nämlich eines schönen Tages für ein heute getätigtes Langfristinvestment nicht nur mit hässlicher Marktwertbilanzierung, sondern auch mit neuen Eigenmittelanforderungen konfrontiert zu werden.

Wo ist das Leck?

Zurück zu kommendem Donnerstag: Die Kommission wollte gegenüber Leiter-bAV.de zu den eingangs erwähnten Gerüchten nicht Stellung nehmen und betonte lediglich, dass man weiter plane, den Vorschlag „in den nächsten Wochen“ vorzulegen.

Gut: Gerüchte sind Gerüchte sind Gerüchte – und mehr nicht. Aber in diesem Fall gleichen sie sich sehr; egal, wen man fragt. Das spricht entweder dafür, dass sie von einer einzigen Quelle in die Welt gesetzt werden und/oder dafür, dass etwas Wahres dran ist. A propos Quelle: Wie von der Pensionsfondsrichtlinie fand auch auch von der Shareholder Rights Directive ein unautorisierter Vorabentwurf seinen Weg von den Büros der Kommission nach draußen auf das Parkett. Nun kann man natürlich fragen, wo es in dem zuständigen Kommissions-Referat eine undichte Quelle geben soll und wie man sich ein solches Leck vorstellen müsste. Eine Undercover-Putzfrau, die abends USB-Sticks in die Rechner steckt, sich Dateien runterzieht und weitergibt? Snowdens Ex-Kollegen, die den Markt mit Kommissions-Interna versorgen? Ein Brüsseler Beamter als Doppelagent von Consulants, Verbänden und Industrie? Wohl kaum. Viel mehr liegt der Verdacht nahe, dass die Kommission – um informelles Feedback zu produzieren – selbst ganz bewusst Vorabentwürfe diskret in den Markt gibt und so selbst diese Quelle ist. Möglicherweise gilt für die Gerüchte das gleiche.

Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

LEITERbAV bemüht sich um diskriminierungsfreie Sprache (bspw. durch den grundsätzlichen Verzicht auf Anreden wie „Herr“ und „Frau“ auch in Interviews). Dies muss jedoch im Einklang stehen mit der pragmatischen Anforderung der Lesbarkeit als auch der Tradition der althergerbachten Sprache. Gegenwärtig zu beobachtende, oft auf Satzzeichen („Mitarbeiter:innen“) oder Partizipkonstrukionen („Mitarbeitende“) basierende Hilfskonstruktionen, die sämtlich nicht ausgereift erscheinen und dann meist auch nur teilweise durchgehalten werden („Arbeitgeber“), finden entsprechend auf LEITERbAV nicht statt. Grundsätzlich gilt, dass sich durch LEITERbAV alle Geschlechter gleichermaßen angesprochen fühlen sollen und der generische Maskulin aus pragmatischen Gründen genutzt wird, aber als geschlechterübergreifend verstanden werden soll. Auch hier folgt LEITERbAV also seiner übergeordneten Maxime „Form follows Function“, unter der LEITERbAV sein Layout, aber bspw. auch seine Interpunktion oder seinen Schreibstil (insb. „Stakkato“) pflegt. Denn „Form follows Function“ heißt auf Deutsch: "hässlich, aber funktioniert".

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