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18 Szenarien zum Eigenkapitalbedarf:

Die vorläufigen Ergebnisse zur QIS bAV

Die europäische Aufsichtsbehörde EIOPA hat gestern ihre vorläufigen Ergebnisse zur Quantitativen Auswirkungsstudie zur bAV (QIS bAV) vorgelegt. Die endgültigen Resultate will die Behörde Mitte des Jahres veröffentlichen. Doch schon die vorläufigen sind mehr als ernüchternd.

 

Zunächst zu der Studie im Allgemeinen: In der QIS wurden insgesamt 18 Varianten untersucht: 3 Basisvarianten (Benchmark, Upper Bound, Lower Bound) sowie 15 Modifikationen der Benchmark-Variante. Die resultierenden Eigenkapitalanforderungen differieren zum Teil sehr stark zwischen den Ländern. Doch, so Stefan Oecking, Partner bei Mercer, eines ist allen Ländern gemein:

 

Stefan Oecking, Mercer Deutschland.

„Das größte Risiko für Einrichtungen der bAV resultiert aus den Kapitalmärkten. Nur in Ländern mit Nachschusspflichten des Trägerunternehmens oder Kürzungsmöglichkeit der Leistungen wird die Eigenkapitalanforderung auf ein erträgliches Maß reduziert. Und das Langlebigkeitsrisiko ist in allen Ländern das vorherrschende Pension Liability Risk, also das Pensionsrisiko“. Für Deutschland bilanziert Mathematiker Oecking demzufolge: „Die deutschen nicht-versicherungsförmigen Pensionsfonds kommen wegen der Nachschussverpflichtung des Arbeitgebers noch recht gut durch die Studie, wohingegen Pensionskassen die resultierenden Eigenkapitalanforderungen nicht erfüllen können.“

 

 

 

Insolvenzsicherung: Nachschusspflicht von 1 bis 31 Prozent

 

Zu der Studie im einzelnen, Oecking, erläutert Ansatz und Ergebnisse:

 

„Im Benchmark Szenario mit zum Beispiel Bewertung auf Basis eines risikofreien Zinses schaffen nur schwedische EbAV und deutsche Pensionsfonds die Eigenkapitalanforderungen. Norwegen erfüllt die Anforderungen noch bei einem Sicherheitsniveau von 95 Prozent und 97,5 Prozent, nicht aber auf dem Niveau 99,5 Prozent, wohlgemerkt bei dortiger summarischer Betrachtung des Marktes, nicht einzelner EbAV.“

 

Das heißt, dass deutsche Pensionskassen und die teilnehmenden EbAV aller anderen Länder die Anforderungen nicht erfüllt haben (wenn man in Großbritannien die Sanierungspläne außer Acht lässt).

 

Interessant die Details der Bewertung von Insolvenzsicherung und Nachschusspflichten des Trägers. Oecking:

 

„Die Nachschusspflicht des Trägers reicht von 1 Prozent der Verpflichtung in Belgien bis 31 Prozent in UK. Für deutsche Pensionsfonds wurde der Wert der PSV-Absicherung mit 1,8 Prozent der Verpflichtungen angegeben, die Nachschussverpflichtung der Träger dagegen mit 20 Prozent bei Pensionsfonds und 16 Prozent bei Pensionskassen angesetzt.“

 

EIOPA weist selber darauf hin, dass es bei den Meldungen zwischen den Ländern bezüglich der Quantifizierung dieser Nachschussverpflichtung erhebliche methodische Unterschiede gibt.

 

Im sogenannten Upper Bound Szenario wurden dann Kürzungsmöglichkeiten der Leistungen sowie Insolvenzsicherung ausgeblendet und die Nachschussverpflichtung des Trägers nur eingeschränkt angesetzt (also nicht als zusätzliche Vermögenswerte). Oecking:

 

„Erwartungsgemäß verschlechtern sich dadurch die Ergebnisse in einigen Ländern dramatisch, darunter sind Deutschland, Belgien und Großbritannien. Im Lower Bound Szenario wurden dann gegenüber dem Benchmark Szenario auf den Risikozuschlag verzichtet. Nicht-garantierte, nach objektiven Kriterien ermessensabhängige Leistungen musste man ausblenden.

 

Von letzterem haben insbesondere die deutschen Pensionskassen profitiert. Dennoch muss Oecking feststellen, „dass sie auch in diesem Szenario die Eigenkapitalanforderungen nicht erfüllen können.“

 

Doch können die Deutschen trotzdem noch froh sein? Alfred Gohdes, Chefaktuar bei Towers Watson Deutschland, zu Leiter-bAV.de:

 

„EbAV in den Niederlanden und UK haben signifikant zusätzlichen Eigenkapitalbedarf. Den bei weitem relativ höchsten Eigenkapitalbedarf verzeichnen irische Pensionsfonds.“

 

 

Erhöhung auf 160,4 Milliarden Euro

 

Zu den Ergebnissen en detail: Das Benchmark-Szenario hat für deutsche Pensionsfonds und -kassen zu folgenden Ergebnissen geführt: Gegenüber der Summe der bislang bilanzierten Deckungsrückstellungen der Pensionskassen in Höhe von 111,9 Milliarden Euro ergibt sich im Holistic Balance Sheet eine Technical Provision (Best Estimate plus Risk Margin) in Höhe von 158,5 Milliarden Euro. Rafael Krönung von Aon Hewitt erläutert:

 

„Die Verpflichtungen steigen also um circa 42 Prozent, und bei diesem Betrag sind bereits Leistungskürzungen – Ex-Ante Benefit Reduction – in Höhe von 1,9 Milliarden Euro berücksichtigt. Vor Leistungskürzungen ergäbe sich somit eine Erhöhung auf 160,4 Milliarden Euro“.

 

Rafael Kroenung, Aon Hewitt
Rafael Kroenung, Aon Hewitt

Als wesentlichsten Treiber für die Erhöhung der Verpflichtungen hat Krönung dabei den Umstieg von den nach deutscher Rechnungslegung verwendeten Rechnungszinssätzen auf die risikofreie Zinsstrukturkurve ausgemacht.

 

Für die deutschen Pensionsfonds ergibt sich eine noch stärkere Erhöhung der Verpflichtungen: von 22,4 Milliarden auf 33,1 Milliarden Euro, entsprechend einer Zunahme um 48 Prozent.

 

 

Allerdings, und das ist ja eigentlich der Sinn der Sache im HBS, wurden die höheren Passiva auf der Aktivseite teilweise durch den berücksichtigten Sponsor Support bedeckt.

 

„Für die deutschen PK werden hierfür in den HBS insgesamt 25,8 Milliarden Euro angesetzt. Bei den Pensionsfonds sind es 6,6 Milliarden für Sponsor Support und 0,6 Milliarden für Pension Protection, also PSV“, so Krönung.

 

Zur Brutto-Solvenzkapitalanforderung: Das Brutto-SCR beläuft sich laut Krönung auf 51 Milliarden Euro für Pensionskassen und sagenhafte 8,1 Milliarden Euro für Pensionsfonds (die geltende Rechtslage fordert aufsichtsrechtlich Eigenmittel von 4,8 Milliarden respektive 0,1 Milliarden Euro). Jedoch, so Krönung, kann das Brutto-SCR durch die Einbeziehung von zusätzlichem Sponsor Support, Pension Protection und Leistungskürzungsmöglichkeit vermindert werden und beläuft sich dann auf 4,7 Milliarden Euro für Pensionskassen und nicht minder sagenhafte 0,0 Milliarden für Pensionsfonds.

 

Zwischenfazit für Krönung:

 

„Für die Ergebnisse der deutschen Pensionskasse und -fonds sind der berücksichtigte Sponsor Support, der PSV sowie die Leistungskürzungsmöglichkeit bei regulierten Pensionskassen von sehr großer Bedeutung. Sie führen im Benchmark-Szenario dazu, dass die Belastungen durch die – gegenüber der nationalen Rechnungslegung – deutlich höher angesetzten Verpflichtungen letztlich recht gut kompensiert werden können“.

 

Für Pensionskassen und Pensionsfonds ergibt sich dadurch sogar das ungewöhnliche Ergebnis, dass sich die Solvenzkapitalanforderung (SCR) gegenüber der derzeit aufsichtsrechtlich geforderten Höhe vermindern würde. Krönung:

 

„Für regulierte Pensionskassen beträgt es wegen der Sanierungsklausel und für Pensionsfonds wegen des PSV immer Null.“

 

Was nichts heißen muss, denn:

 

„Die Ergebnisse variieren in den unterschiedlichen Szenarien sehr stark. Gerade in den Szenarien, in denen der Sponsor Support und der PSV nicht angesetzt werden dürfen und zudem eine noch weiter abgesenkte Zinskurve zu höheren Passiva führt, ergeben sich aus Sicht der Kassen und Fonds gegenüber der Benchmark-Variante deutlich dramatischere Ergebnisse.“

 

Übrigens: Unter den weiteren teilnehmenden Ländern können nur britische EbAV ein Pension Protection Scheme ansetzen. Und auch dem Sponsor Support kommt nur in UK mit 31 Prozent der Verpflichtungen eine größere Bedeutung zu als in Deutschland.

 

 

Da wird jeder Euro-Rettungsschirm blass

 

Zur Bewertung der Studienergebnisse: Krönung:

 

„Die von EIOPA veröffentlichten Ergebnisse überraschen nicht. Außer für Schweden und Norwegen, wo die bislang verwendeten Zinssätze zur Diskontierung der zukünftigen Leistungen sehr nahe bei den in der QIS verwendeten Zinskurven liegen, ergeben sich deutliche Ausweitungen der Verpflichtungsseite.“

 

Das heißt im Einzelnen: UK plus 39 Prozent, Irland plus 72, Belgien plus 27, Deutschland Pensionskassen plus 40 und Pensionsfonds plus 48 Prozent. Durch Sponsor Support und Pension Protection Scheme können die Effekte im Benchmark-Szenario dann teilweise wieder gemildert werden. Trotzdem ergeben sich laut Aon Hewitt bereits in der Ausgangs-HBS große Unterdeckungen: UK 292 Milliarden, Niederlande 94 Milliarden, Irland 58 Milliarden Euro. Hinzu kommen die Solvenzkapitalanforderungen, die vor Berücksichtigung verlustabsorbierender Effekte (Sponsor Support, Pension Protection, Leistungsreduktion) enorme Ausmaße annehmen: UK 481 Milliarden, Niederlande 167 Milliarden, Deutschland 59 Milliarden Euro.

 

Selbst nach Berücksichtigung verlustabsorbierender Ausgleichsmaßnahmen ergeben sich über die betrachteten Länder hinweg Solvenzkapitalanforderungen im Umfang von 384,5 Milliarden Euro.

 

„Zusammen mit den die Aktiva ohnehin bereits übersteigenden Passiva der HBS ergeben sich sogar 834 Milliarden Euro“, rechnet Krönung vor, „im Upper-Bound Szenario erhöht sich dieser Betrag auf 2.034 Milliarden Euro.“ Größenordnungen, bei denen jeder Euro-Rettungsschirm blass wird.

 

Also: Aus Sicht der deutschen Pensionskassen und Pensionsfonds reichen die potenziellen Ergebnisse hinsichtlich künftiger Kapitalanforderungen von dem Extrem, dass bislang notwendiges Solvenzkapital zukünftig nicht mehr benötigt würde, bis hin zu einem Kapitalbedarf von mehr als 110 Milliarden Euro zur Schließung von Lücken zwischen Assets und Liabilities und zur Bedeckung des möglicherweise geforderten Solvenzkapitals. Dies würde am Ende einer Erhöhung um circa 75 Prozent der derzeit gehaltenen Assets entsprechen.

 

Und das heißt für Krönung:

 

„Da die EbAV-QIS bislang eine reine 'Rechenübung' mit einer erheblichen Spannweite an möglichen Resultaten und keinerlei Informationen über aufsichtsrechtliche Konsequenzen ist, besteht aus Sicht von EbAV, Arbeitgebern und Arbeitnehmern die Gefahr, dass eine Richtlinie entstehen könnte, die durch erhebliche Kapitalanforderungen der gesellschaftlich bedeutsamen und seit vielen Jahrzehnten erfolgreichen 2. Säule der Altersversorgung maßgeblich schadet.“

 

 

QIS fachlich unzureichend vorbereitet

 

Wenig überraschend, dass die drei Berater kein positives Fazit ziehen.

Alfred Gohdes, Towers Watson
Alfred Gohdes, Towers Watson

Krönung bemängelt nicht zuletzt die Anlage der Studie:

 

„Die von EIOPA angesprochenen Varianzen in den Ergebnissen zwischen vergleichbaren EbAV zeigen, dass die hohe Komplexität der HBS-Systematik zum einen zu unterschiedlichen Interpretationen führt und zum anderen sicherlich Schuld daran trägt, dass die Teilnehmeranzahl an der QIS recht gering war. Da gerade die vielen kleineren EbAV die Ressourcen nicht zur Verfügung hatten, an der QIS teilzunehmen, oder die erheblichen Kosten scheuten, ist fraglich, inwieweit die Übertragung der für die teilnehmenden EbAV erzielten Ergebnisse für die Vielzahl unterschiedlichster Einrichtungen zutreffend ist. Es bleibt zu befürchten, dass ein Festhalten an der HBS-Systematik zu in jeder Hinsicht unkalkulierbaren Ergebnissen führen wird.“

 

 

Oecking ergänzt:

 

„Aufgrund unklarer Definitionen wurden die Auswertungen recht unterschiedlich vorgenommen, so dass die Ergebnisse nur bedingt vergleichbar sind. Dies stellt aber den Sinn dieser ersten quantitativen Studie in Frage.“

 

Ähnlich Gohdes:

 

„Was fast alle Experten im Vorhinein erwartet hatten, ist tatsächlich auch eingetreten: Die QIS war fachlich unzureichend vorbereitet. EIOPA stellt selber fest, dass die Ergebnisse innerhalb einzelner Länder und insbesondere zwischen Ländern inkonsistent sind und dass sie daher mit allerhöchster Vorsicht zu genießen sind.“ Und er betont erneut die oft gerügte zugrunde liegende Motivlage: „EIOPA und die Kommission arbeiten weiterhin ungebremst an ihrem Vorhaben, EbAV grundsätzlich wie Versicherer zu behandeln, was von fast allen Experten – uns eingeschlossen – als fundamental unsachgemäß eingestuft wird.“

 

 

Hintergrund: (Patho-)genese und Exekution der ersten QIS bAV

 

Die von Oktober bis Dezember 2012 durchgeführte Studie ist Teil der Antwort der Behörde auf das vor genau zwei Jahren ergangene Konsultationsersuchen (Call for Advice) der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Pensionsfondsrichtlinie. In Deutschland haben sich laut Aon Hewitt 11 Pensionsfonds und 27 Pensionskassen an der QIS beteiligt, die – gemessen an den Assets – 85 beziehungsweise 70 Prozent des Marktes abdecken. Die Ergebnisse der teilnehmenden EbAV wurden dann von der BaFin auf die Gesamtheit der Pensionskassen und -fonds hochgerechnet. Neben Deutschland haben sich Belgien, Irland, Niederlande, Norwegen, Schweden und UK beteiligt. In einigen Ländern wurde die QIS wie in Deutschland von den EbAV selbst durchgeführt (Belgien, Niederlande), in anderen Fällen lieferten die EbAV Input, der dann von den nationalen Aufsichtsbehörden aufbereitet wurde (Schweden, teilweise UK), oder die nationalen Aufsichtsbehörden verwendeten eigene Daten, um die QIS durchzuführen (Irland, UK). Zwischen den teilnehmenden Ländern aber auch zwischen vergleichbaren EbAV innerhalb eines Landes kommt es hinsichtlich der Ergebnisse teilweise zu enormen Abweichungen. Diese Abweichungen und Varianzen werden unter anderem darauf zurückgeführt, dass verschiedene Interpretationen und Herangehensweisen gerade im Bereich der „Security Mechanisms“ (Sponsor Support, Pension Protection Scheme und Benefit Reduction) im Zusammenhang mit dem HBS beobachtet werden konnten.

 

„Da die Ergebnisdarstellung kumuliert pro Land und nicht heruntergebrochen auf einzelne EbAV erfolgt, ist es nicht möglich, die Varianzen in den Ergebnissen zwischen den EbAV zu identifizieren“, so Aon Hewitt gegenüber Leiter-bAV.de.

 

Gabriel Bernardino, Chairman der EIOPA mit Sitz in Frankfurt, hat die Ergebnisse bereits in einem Brief an Jonathan Faull, Direktor im Binnenmarktkommissariat Barnier, mitgeteilt. Das Schreiben soll zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlicht werden.

 

Last but not least: Oecking beziffert allein die Kosten für die Teilnahme an der QIS für die meisten EbAV auf 25.000 bis 75.000 Euro. Das sind Gelder der Versicherten, wohlgemerkt!

 

Den Report von EIOPA finden Sie als pdf mit 78 Seiten in englischer Sprache hier.

Teil 2 des gestern gestarteten Interviews mit MdEP Thomas Mann folgt morgen.

 

 

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Diskriminierungsfreie Sprache auf LEITERbAV

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