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Kassandra:

Die kommentierte Presseschau zur bAV

 

Jeden Freitag bringt Leiter-bAV.de eine kommentierte Presseschau zur bAV. Heute: Ein Thema beißt sich fest.

 

 

 

FAZ (17. August): „Firmen in Bedrängnis – Betriebe ächzen unter wachsenden Pensionslasten.“

 

Die Problematik lässt mittlerweile auch die Massenmedien nicht mehr los, kaum eine Woche vergeht mehr – wie sich leicht an den vergangenen Presseschauen ablesen lässt – ohne Berichterstattung über die Wirkung des Niedrigzinses auf deutsche Unternehmensbilanzen. Die FAZ geht hier wie üblich stärker ins Detail und kommt am Rande sogar auf das Auseinanderfallen des Steuer- und des Handelsrechts in dieser Frage zu sprechen.

 

Allerdings wird auch in diesem Artikel die Verlängerung des durchschnittbildenen Zeitraums des 253 HGB von sieben auf zwölf Jahre thematisiert, hier ins Spiel gebracht von Michael Fuchs, dem stellvertretenden Vorsitzenden der Unionsfraktion im Bundestag.

 

Das ist ja eine schöne gute Idee, doch Kassandra unkt ergänzend: Bringt ohne steuerliche Flankierung nicht wirklich viel. Und verlängert bei einem Zinsanstieg die Problematik dann nicht nur, sondern wird wegen des dann größeren Beharrungsvermögens des Niedrigzinses auf der Passivseite und dem Mark-to-Market-Prinzip im oft bondlastigen Planvermögen auf der Aktivseite umso nachhaltigere Breschen in die Bilanzen der unglücklichen HGB-Bilanzierer schlagen – zumindest wenn sie gefundet sind.

 

 

 

FAZ (17. August): „Kommentar – Politische Doppelmoral.“

 

Hier der FAZ-Kommentar zu vorherigem Beitrag, von Herausgeber Holger Steltzner persönlich verfasst. Er wirft der Bundesregierung nicht weniger als Doppelmoral vor – nämlich dass sie in Form des BMAS einerseits mehr Engagement der Unternehmen in der bAV sehen will, andererseits in Form de BMF zögert, dies steuerlich zu begleiten.

 

Was Steltzner schreibt, stimmt natürlich, das weiß jeder auf unserem Parkett. Doch auch hier hat Kassandra eine eigene Meinung, nämlich die, dass die Bundesregierung sich diese Doppelmoral bald nicht mehr wird leisten können – spätestens wenn die Meldungen über Unternehmenspleiten an Kadenz zulegen sollten.

 

Übrigens verenge man hier den Blick nicht auf das Steuerliche. Schließlich gibt es noch ein Feld, auf dem die Politik den Unternehmen Entspannung in der bAV verschaffen kann, und das ganz ohne Steuerausfälle: auf der Zusagenseite.

 

 

 

Süddeutsche Zeitung (16. August): „Sanfter Zwang.“

 

Die SZ macht – offenbar aufbauend auf ihre Berichterstattung von letzter Wocheein paar Vorschläge, die der bAV besonders via Arbeitgeber mit „neuen Anreizen und sanftem Druck“ zu mehr Verbreitung verhelfen sollen, manche davon mag man sehr klug finden, manche weniger. Zwecklos dürften sie jedoch alle sein. Denn angesichts eines Niedrigzinses, der wahlweise Schlagzeilen produziert von einem Ende des Lebensversicherungswesens, so wie wir es kennen, oder von Unternehmen, die infolge ihrer steigenden Pensionslasten insolvent werden, dürfte allein das Wort „bAV“ bei den allermeisten mittelständischen Unternehmen Allergien auslösen.

 

Im Artikel wird jedoch auch wieder die offenbar unausrottbare Lieblingsthese Kassandras bemüht, dass der Arbeitgeber von den gesparten Lohnnebenkosten in der bAV profitiere. Dazu kann man nur regelmäßig aufs Neue wiederholen:

 

Was bringt einem Arbeitgeber die bAV in ihren verschiedenen Ausprägungen weit abseits seines eigentlichen Kerngeschäftes vor allem?

 

Als da wären ohne Anspruch auf Vollständigkeit: unkalkulierbare nationale und europäische Regulierung, ständig zunehmende Komplexität, jahrzehntelange Haftung für Performance, Beratung und Aufklärung, ausufernde Informationspflichten, Bilanzberührung, Insolvenzschutzbeiträge, Risiko- und Asset-Management-Anforderungen, Vertriebs-, Verwaltungs-, Aktuar- und Consultantkosten, wechselnde Rechtsprechungen, Anpassungsprüfungspflichten und Dynamisierungen und über allem schwebend ein politisch gewollter Niedrigzins, der mittlerweile Ausmaße erreicht, dass im deutschen Mittelstand die Sorge um Bankrotte infolge bilanzieller Überschuldung durch explodierende Pensionsrückstellungen um sich greift – und schon Realität wird.

 

Wäre all das nicht, so würde manch ein Arbeitgeber sicher gern auf die Ersparnis der Sozialversicherungsbeiträge verzichten. Und auf den Gang zum Insolvenzrichter auch.“

 

 

 

GDV.de (17. August): „Brauchen wir eine verpflichtende betriebliche Altersversorgung?“

 

Spricht die SZ im vorherigen Beitrag noch vom „sanftem Zwang“, wird Gert Wagner, Vorstandsmitglied des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), im GDV-Gespräch deutlicher und spricht sich für ein Obligatorium aus (hält dies allerdings für politisch nicht durchsetzbar). Die oben den SZ-Aussagen entgegengebrachte Skepsis gilt gegenüber der Meinung Wagners umso mehr.

 

Frank-Henning Florian, CEO der R+V Leben, nimmt die Gegenposition in dem GDV-Gespräch ein – und hat mit jedem Wort recht.

 

 

 

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